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Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-06-18

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18

Wortprotokoll

Am 13.[NB]März 2017 reichte unser Kollege Matthias Aebischer die parlamentarische Initiative 17.412, "Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter", ein. Die parlamentarische Initiative fordert eine Anpassung der Zielgruppe im Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Ziel der Initiative ist es, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung stärker in der Bildungslandschaft zu verankern.

Die parlamentarische Initiative wurde von der WBK-N im November 2017 und von der WBK-S im Mai 2018 jeweils mit einer klaren Mehrheit unterstützt. Die Kommissionen teilten damit die Einschätzung, dass die Politik der frühen Kindheit wichtig ist und dass neue Impulse nötig sind. Sie stützten sich dabei auf nationale und internationale Studien, welche zeigen, dass frühe Förderung der Armutsprävention dient, die Integration fördert, sich positiv auf die Gesundheit und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirkt. Das Ziel ist es, dass Kinder mit gleichwertigen Chancen in ihre Schulkarriere starten können und dass die soziale Selektivität verringert werden kann. Der Schweizerische Wissenschaftsrat des Bundes hat die soziale Selektivität zur Herausforderung erklärt und empfiehlt ebenfalls, die frühkindliche Förderung zu forcieren.

In der Umsetzung der parlamentarischen Initiative zeigte sich dann, wie komplex das Thema Frühförderung ist. Es galt zudem zu vermeiden, dass durch diese Vorlage andere Bereiche der Kinder- und Jugendförderung beeinträchtigt werden. Die Kommission hat verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft und sich schliesslich dafür entschieden, die Kantone während einer gewissen Zeit dabei zu unterstützen, ihrerseits Programme im Bereich der frühen Förderung zu entwickeln. Die Begrifflichkeit ist wichtig: Es geht um die Unterstützung von Programmentwicklung und nicht um die Unterstützung von einzelnen Projekten oder Angeboten.

Für diese Umsetzungsvariante sprachen verschiedene Gründe:

1.[NB]Sie ermöglicht die bedarfsgerechte Weiterentwicklung vor Ort.

2.[NB]Sie respektiert die bisherigen Zuständigkeiten von Kantonen und Gemeinden.

3.[NB]Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz besteht bereits ein entsprechendes Förderinstrument für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Dieses läuft per Ende 2022 aus.

Die Erfahrungen mit diesem Instrument sind sehr gut. Dies hat eine Evaluation der Bundesverwaltung gezeigt. In Anlehnung an dieses Instrument beantragt die Kommission daher, dass das Kinder- und Jugendförderungsgesetz mit einem Förderinstrument zur Entwicklung der Politik der frühen Kindheit ergänzt wird. Damit können Kantone, die es wünschen, dort Massnahmen ergreifen, wo sie Lücken erkennen. [PAGE 1084]

In der Vernehmlassung wurde der Vorentwurf denn auch mehrheitlich begrüsst, insbesondere bewerteten 18 von 22 Kantonen die Vorlage positiv.

Eine Minderheit Pieren beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass eine zusätzliche Finanzierung von kantonalen Programmen nicht opportun ist, weil eine solche Unterstützung meist mit einer unerwünschten Kompetenzverschiebung zulasten der Kantone einhergeht. Ausserdem findet die Minderheit, dass die Auslegeordnung in der Kommission nicht gezeigt habe, wofür Kantone die zusätzlichen Mittel konkret einsetzen könnten und welchen Nutzen diese Anschubfinanzierung habe. Es sei nicht klar, welche Massnahmen zwingend vom Bund unterstützt werden sollten. Die Minderheit lehnt es deshalb ab, bundesseitig zusätzliche Gelder zu investieren.

Im Namen der Mehrheit der Kommission lade ich Sie ein, auf die Vorlage einzutreten.