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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-06-18

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18

Wortprotokoll

Diese Vorlage enthält mehrere problematische Elemente. Die indirekte Presseförderung soll massiv aufgestockt und erweitert werden, zudem soll mit der Förderung der Online-Medien ein neues Instrument hinzukommen, welches nicht notwendig ist und ebenfalls hohe Kosten verursachen wird. Kommt hinzu, dass eine solche Förderung der Online-Medien in der Verfassung nicht vorgesehen ist, und daher ohnehin zuerst eine entsprechende Verfassungsrevision notwendig wäre.

Es sprechen mehrere Gründe gegen die Vorlage, wie etwa die allgemein prekäre finanzpolitische Lage; dies bedarf eigentlich keiner weiteren Ausführungen. Es ist allgemein bekannt, dass der Bund aufgrund der massiven Mehrausgaben aufgrund der Corona-Krise gemäss Bundesrat ein Defizit im Bereich von 30 bis 50 Milliarden Franken zu verkraften haben wird. Diesen Schuldenberg werden wir in den kommenden Jahren wieder abbezahlen müssen. Da sind solche neuen Ausgaben, gerade gebundene, welche nicht absolut unabdingbar sind, schlicht nicht tragbar. Bei der indirekten [PAGE 594] Presseförderung ist zu beachten, dass eine solche bereits besteht. Es geht hier also um eine Aufstockung und um eine Ausweitung. Die Anträge der Kommission gehen dabei noch weit über jene des Bundesrates hinaus. Aufgestockt werden soll bei den abonnierten Zeitungen und Zeitschriften um 20 Millionen auf insgesamt 50 Millionen Franken und bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse um 10 Millionen auf insgesamt 30 Millionen Franken.

Folgt man der Mehrheit der Kommission, kommen überdies noch weitere Änderungen mit den entsprechenden Kosten hinzu. So soll neu die Frühzustellung mit einem Betrag von 40 Millionen Franken subventioniert werden. Auch Zeitschriften, welche alle zwei Woche erscheinen, sollen in die indirekte Presseförderung aufgenommen werden; dies wird in Zukunft entweder noch höhere Kosten verursachen oder den Betrag für die anderen Zeitungen verringern. Zudem wäre ein Bezug zum Tagesgeschehen aus meiner Sicht nicht gewährleistet. Aufgrund des erhöhten administrativen Aufwandes bei der Förderung der Frühzustellung wäre auch ein Bedarf für zusätzliches Personal beim BAKOM zu befürchten, was ebenfalls wieder Kosten verursachen würde.

Meines Erachtens gibt es keinen dringenden Grund für eine solche massive Erhöhung und Ausweitung. Die Lösung, welche wir jetzt haben, ist verhältnismässig und genügt. Wie bis anhin sollen die Regional- und Lokalpresse eine Zustellermässigung von 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse eine solche von 20 Millionen Franken erhalten. Rein ordnungspolitisch gesehen sind bereits diese Subventionen grenzwertig, schliesslich werden hier Strukturen erhalten, welche aufgrund der Digitalisierung ohnehin im Wandel begriffen sind.

Allerdings ist auch unbestritten, dass gerade die Regional- und Lokalpresse eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion erfüllt. Sie versorgt die Leserinnen und Leser nicht nur mit Informationen über nationale, sondern vor allem auch über regionale und lokale Themen. Das ist gerade in unserer Demokratie, in welcher die Stimmbevölkerung regelmässig auch über regionale und lokale Vorlagen entscheiden muss, essenziell. Die Regional- und Lokalmedien sind nahe bei den Menschen. Sie sind flexibel und geniessen, was gerade in der heutigen Zeit grundlegend ist, eine sehr hohe Glaubwürdigkeit.

Neu sollen auch die grossen Medienkonzerne in den Genuss dieser indirekten Presseförderung kommen. Es ist unstrittig, dass auch die grossen Medien eine staats- und demokratiepolitische Funktion innehaben. Anders als die kleineren Medienhäuser sind sie allerdings nicht dringend auf Zustellermässigungen angewiesen. Das zeigen auch die Zahlen der letzten Jahre: Die grossen Medienkonzerne haben stattliche Gewinne erzielt, die einige von ihnen auch in diesem Jahr, trotz Corona-Krise, ihren Aktionären als Dividenden ausschütten konnten.

Nun könnte man einwenden, dass die Medienkonzerne diese erfreulichen Gewinne primär nicht mit ihren Presse-Erzeugnissen, sondern in anderen Geschäftsbereichen erwirtschaftet haben. Allerdings haben diese Medienkonzerne keinerlei Interesse daran, ihre Zeitungen verkümmern oder gar sterben zu lassen. Auch wenn andere Bereiche vielleicht höhere Gewinne generieren, sind die national bekannten und renommierten Titel wie ein "Tages-Anzeiger" oder eine "NZZ" Flaggschiffe jener Gesellschaften, ohne welche wohl auch andere Geschäftsbereiche leiden würden. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes ist es daher nicht angezeigt, jenen Unternehmen, welche nicht existenziell darauf angewiesen sind, Subventionen zukommen zu lassen.

Es ist auch zu beachten, dass alle Zeitungen und Zeitschriften, welche die Anforderungen von Artikel 50 der Mehrwertsteuerverordnung erfüllen, bereits andere Unterstützung in Form eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes erhalten. Zudem wurde, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, ein umfangreiches Hilfspaket verabschiedet, von dem alle Mediengattungen profitieren, so auch die grossen Tages- und Wochenzeitungen. Dies ist meine Meinung zum Teil des Massnahmenpakets, der das Postgesetz betrifft und bei dem es meiner Ansicht nach aus den eben erwähnten Gründen keiner Änderung bedarf.

Aber die Vorlage umfasst ja noch weitere Teile. So soll neu ein Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien verabschiedet werden. Ob dieses Gesetz überhaupt verfassungskonform ist, ist höchst strittig. Zwar geht der Bundesrat wenig überraschend davon aus, allerdings gibt es dazu auch andere Auffassungen, welche ebenfalls zu beachten sind.

Anstatt nun diese Verfassungsnorm über Gebühr extensiv auszulegen, um sämtliche Inhalte, welche sie eigentlich nicht umfasst, darin unterzubringen, wäre es angemessen, eine neue Verfassungsnorm auszuarbeiten, denn bei einer solchen Erweiterung von Bundeskompetenzen handelt es sich nicht mehr um Norminterpretation oder Normkonkretisierung, sondern um Rechtsetzung. Es braucht demnach eine Revision des entsprechenden Verfassungsartikels. Nur schon aus diesem Grund ist es angezeigt, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Aber selbst wenn man die Verfassungskonformität dieses vorgeschlagenen Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien bejaht, ist dieses abzulehnen. Der Bereich der Online-Medien ist jener Bereich, welcher im Wachstum begriffen ist und deswegen keinerlei Förderung bedarf. Die Zahlen und die Prognosen für die Online-Medien sind gut, das ist auch dem Medienperspektivbericht des UVEK zu entnehmen. Gemäss diesem Bericht ist eine weitere Verlagerung der journalistischen Informationsangebote und Werbeeinnahmen in Richtung Online-Medien zu erwarten. Deswegen wäre es falsch, eine Abhängigkeit dieser Online-Medien von Subventionen zu fördern. Die Branche ist selber in der Lage, die entsprechenden Mittel zu beschaffen und die journalistische Vielfalt und Qualität mit innovativen Angeboten sicherzustellen.

Meiner Meinung nach ist das Medienpaket unausgegoren und finanzpolitisch nicht tragbar. Zudem ist dafür, selbst wenn man die Online-Medienförderung befürwortet, zuerst eine solide verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.