Engler Stefan · Ständerat · 2020-06-18
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18
Wortprotokoll
Es geht hier um einen Kernpunkt der Vorlage. Die Kommissionsmehrheit will die indirekte Presseförderung auch auf die Früh- und Sonntagszustellung der berechtigten Titel ausweiten. Eine Minderheit Salzmann lehnt dies ab.
Die Kommission stützt sich dafür auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag des UVEK die Möglichkeiten beurteilt hat, die indirekte Presseförderung auf diese Zustellungskanäle auszudehnen. Diese Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass eine Ausweitung der Zustellermässigung auf die Früh- und Sonntagszustellung technisch machbar ist, auch unter Miteinbezug frei wählbarer Vertriebspartner. Von einer solchen Ausweitung der Zustellungsvergünstigung würden rund 270 Millionen Zeitungsexemplare profitieren. Für die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ist die Früh- und Sonntagszustellung aus gut verständlichen Gründen in einem hohen Masse relevant für die Akzeptanz ihrer Leserschaft. Das wurde in der Eintretensdebatte von Kollege Burkart ausgeführt.
Je nachdem, wie hoch diese Ermässigung je Exemplar ausfallen soll, variiert der Mittelbedarf für diese Fördermassnahme. Bei einer Ermässigung um durchschnittlich 22 Rappen würde er bei 60 Millionen Franken liegen, was eine Minderheit Mazzone beantragen wird. Bei einer Ermässigung um durchschnittlich 15 Rappen je Exemplar würde er bei 40 Millionen Franken liegen, was der Version der Kommissionsmehrheit entspricht.
Einig ist sich die Kommission darin - nein, nicht ganz einig, es gibt einen Minderheitsantrag, welcher die Frühzustellermässigungen streichen möchte -, dass der degressive Tarif genau gleich wie im postalischen Kanal auch hier gelten würde, womit auflagenschwächere Titel begünstigt würden.
In der Art und Weise der technischen Abwicklung der Zustellermässigung folgen die Artikel 19a, 19b und 19c dem Vorschlag der Arbeitsgruppe. In einem Punkt, bei dem es um die Registrierungsvoraussetzungen für Frühzustellorganisationen geht, sieht die Kommissionsmehrheit mit dem neuen Buchstaben e von Artikel 19b Absatz 2 zum Schutz von Lohn- und Arbeitsbedingungen die Verhandlungsbereitschaft über einen Gesamtarbeitsvertrag vor. Eine Minderheit lehnt diese Verschärfung ab.
Zu entscheiden ist also vorweg, wie viel uns der Erhalt einer vielfältigen Zeitungslandschaft wert ist und ob die Politik bereit ist, die Zustellermässigung auf die Kanäle der Früh- und Sonntagszustellung auszuweiten. Das ist nötig, weil der anhaltende Inseraterückgang das Zeitungmachen immer unwirtschaftlicher macht und vielen Redaktionen das Lichterlöschen droht.
Um das zu verhindern, ist befristet auf zehn Jahre ein substanzieller Beitrag für die Ermässigung auch der Früh- und Sonntagszustellung erforderlich und bereitzustellen. Damit erhalten die Verleger etwas mehr Zeit, sich auf die veränderten technologischen Rahmenbedingungen einzustellen, und, was doppelt zählt, das wird nie oder wenig erwähnt, die Leserinnen und Leser ihrer Zeitungen erhalten eine gewisse Sicherheit, nicht plötzlich auf ihre bevorzugte Zeitung oder Zeitschrift verzichten zu müssen. Insofern war der Vorschlag des Bundesrates, nur bei der postalischen Zustellung die indirekte Presseförderung etwas auszuweiten, zu wenig mutig. Die Dosierung ist niedriger als therapeutisch benötigt. Eine zu geringe Dosierung kann bekanntlich nicht heilen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen infolge einer auch finanzpolitischen Abwägung der Gesamtvorlage, die Frühzustellungsermässigung in die Vorlage aufzunehmen und dafür befristet auf zehn Jahre 40 Millionen Franken aufzuwenden. Die Minderheit, die von Frau Kollegin Mazzone vertreten wird, möchte 60 Millionen Franken für die Früh- und Sonntagszustellung vorsehen.