Lexipedia

Gutjahr Diana · Nationalrat · 2020-06-18

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18

Wortprotokoll

Kollegin Samira Marti möchte mit ihrem Postulat, dass ein Bericht erarbeitet wird, der die geschlechterspezifischen Gesamteinkommensunterschiede sowie andere Daten zu unbezahlter Arbeit und Lohndiskriminierung erheben soll. Ich möchte gleich vorausschicken, dass wir absolut hinter der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit stehen, und dies diskussionslos. Trotzdem wird es immer gewisse Lohnunterschiede geben, das gilt für Männer wie auch für Frauen, denn der Lohn setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Als Arbeitgeberin kenne ich die Systematik von Lohnfestsetzungen, die übrigens immer in das Lohngefüge eines Unternehmens passen muss. Schlussendlich wird der Lohn immer durch den Kunden bezahlt. Dabei spielen aber auch weitere Komponenten wie Alter, Dienstjahre, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung, aber auch individuelle Vereinbarungen mit, und diese werden sich notabene nicht immer betragsmässig abbilden lassen können, da man einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter auch andere Vorzüge und Möglichkeiten anbietet. Aber auch die eigene Position bei der Lohnverhandlung spielt eine wichtige Rolle, und da spielt es keine Rolle, ob es Mann oder Frau betrifft.

Gleichzeitig möchte ich aber auch festhalten, dass gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik von 2012 bis 2016 die gesamte Lohndifferenz gesunken ist. Auch die unerklärte Differenz hat abgenommen. Es liegen also bereits Daten vor, und die Tendenz ist positiv. Zudem tritt per 1. Juli 2020 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes in Kraft, in dem man auch die Unternehmen wieder zu betriebsinternen Lohngleichheitsanalysen verpflichtet hat. Weshalb will man jetzt schon wieder mit etwas vorgreifen und damit Papier produzieren?

In der Begründung der Urheberin ist zudem ersichtlich, dass Eurostat die Daten angibt, in denen es um den durchschnittlichen Stundenverdienst, die durchschnittliche Anzahl bezahlter Arbeitsstunden pro Monat, aber auch die Erwerbstätigenquote und den durchschnittlichen Verdienst von Frauen im erwerbstätigen Alter geht. Dies wird seit 2002 im Vierjahresrhythmus erhoben. Auch wird dieser Index der Schweiz seit 2010 zur Verfügung gestellt. Somit sind Vergleiche über die Zeit möglich. Jetzt verlangt die Urheberin, es seien zusätzlich Daten zu erheben, die offensichtlich bereits vorhanden und aufgearbeitet sind. Ein zusätzlicher Bericht führt somit offensichtlich zu keinem Mehrwert.

Ich bitte Sie deshalb aus drei Gründen, das Postulat abzulehnen:

1.[NB]Die Daten werden bereits in Eurostat erfasst und der Schweiz zur Verfügung gestellt.

2.[NB]Wir führen per 1. Juli 2020 das neue Gleichstellungsgesetz mit der Lohnanalyse ein.

3.[NB]Wir brauchen keinen zusätzlichen Bericht, der die gleichen Daten nochmals aufarbeitet, die bereits vom Bundesamt für Statistik und vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann behandelt werden. [PAGE 1096]

Mir widerstrebt es, einen Auftrag zu erteilen, der faktisch schon erledigt ist oder behandelt wird. Bemühen wir unsere Verwaltung deshalb nicht mit einem zusätzlichen Bericht.