Gmür Alois · Nationalrat · 2020-06-18
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18
Wortprotokoll
Es ist eine traurige Tatsache, dass die terroristische Bedrohung in den letzten Jahren weltweit zugenommen hat. Die Staaten sind gefordert, darauf zu reagieren. Aus der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP haben wir in der Vergangenheit verschiedene Vorstösse eingereicht, dies mit dem Ziel, griffige Massnahmen gegen die[NB]zunehmende[NB]terroristische Bedrohung auf Gesetzesstufe zu ergreifen.
Die grosse Gesetzeslücke besteht bei der Früherkennung. Es wurde ein Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus erstellt, was zwar gut ist, aber nicht ausreicht. Neben diesen niederschwelligen Vorgehensweisen, die auf therapeutischen, gesellschaftlichen und sozialen Massnahmen basieren, braucht es als letztes Mittel die Repression. Die Polizei muss frühzeitig Gefahren abwehren können. Es liegt jetzt am Parlament, für die Sicherheitsorgane Instrumente zu schaffen, sodass Bund, Kantone und Gemeinden den Terrorismus präventiv bekämpfen können und nicht erst dann, wenn etwas passiert ist. In diesem Bereich müssen Wege gesucht werden, um möglichst früh zu erkennen, was passieren, was terroristisch angerichtet werden könnte. Die Polizei muss gegenüber potenziellen Gefährdern vor einem Anschlag wirksam handeln können.
Die Sicherheit in unserem Land ist eine der wertvollsten Errungenschaften; diese gilt es zu erhalten. Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbot, Rayonverbot, Hausarrest usw. sind Mittel, die nach Meinung der Mitte-Fraktion die Gefahren vermindern können. Es ist uns klar, dass damit Grundrechte und Freiheiten eingeschränkt werden können. Nach unseren Abklärungen werden keine Menschenrechte und Konventionen verletzt. Wenn man aber tatsächlich mehr Sicherheit will, braucht es gewisse Opfer, braucht es Abstriche.
Mit dem vorliegenden Gesetz erhalten unsere Sicherheitsorgane die richtigen Instrumente, um vor allem präventiv Massnahmen gegen Menschen zu ergreifen, die allenfalls mit terroristischen Anschlägen die Sicherheit unserer Bevölkerung, die Sicherheit unseres Landes gefährden könnten. Es ist uns bewusst, dass mit diesem Gesetz die Möglichkeit geschaffen wird, Personen zu treffen, von denen eine vermeintliche Gefahr ausgeht. Es ist uns weiter auch bewusst, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt und dass im terroristischen Bereich nach wie vor, trotz diesem Gesetz, etwas passieren kann.
All diese Massnahmen, die mit diesem Gesetz vollzogen werden können, sind Lehren, die aus den verschiedenen terroristischen Ereignissen gezogen worden sind. Sie sind quasi aus der Praxis, aus den Erfahrungen entstanden und wurden nicht einfach leichtfertig entschieden. Gerade den Massnahmen, die Kinder respektive Jugendliche betreffen, liegen Erfahrungen zugrunde. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass bei Jugendlichen, wenn alle therapeutischen, gesellschaftlichen und sozialen Massnahmen nicht greifen, ein Hausarrest, ein Rayonverbot oder ein Vereinsverbot ausgesprochen und umgesetzt werden kann. In dieser Vorlage überwiegen die Vorteile, dass präventiv etwas gegen Terrorismus gemacht werden kann, die Nachteile der möglichen Einschränkungen von Grundrechten und Freiheiten.
Im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP bitte ich Sie, einzutreten, die Rückweisungen abzulehnen und bei der Beratung überall der Mehrheit zu folgen.