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Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-06-19

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-19

Wortprotokoll

Mit dieser Standesinitiative St. Gallen aus dem Jahr 2016 wird eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Erteilung, der Verlängerung und des Widerrufs von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen gefordert. Die Details können Sie der Ziffer 1.1 des Berichtes entnehmen.

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates stellt fest, dass der Grossteil der Forderungen durch die 2018 in Kraft getretene Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) sowie durch die 2016 in Kraft getretene Ausführungsgesetzgebung zur Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" bereits erfüllt wurde. So sieht das AIG bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung die Möglichkeit vor, eine Integrationsvereinbarung abzuschliessen. Wird diese ohne entschuldbaren Grund nicht eingehalten, kann die Bewilligung widerrufen werden. Insbesondere die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung zum revidierten AIG aufgrund des zu erwartenden bürokratischen Aufwands ausdrücklich gegen ein Obligatorium von Integrationsvereinbarungen ausgesprochen. Ein Schwellenwert für Sozialhilfebezug, bei dessen Überschreiten der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung möglich würde, ist im Gesetz nicht konkretisiert worden. Weiter sind die strafrechtlichen Gründe für den Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung bereits 2016 durch die genannte Ausführungsgesetzgebung zur Ausschaffungs-Initiative konkretisiert worden. Die Landesverweisung ist dort einem gewissen Automatismus unterworfen worden. Möglich ist es auch, bei der Kumulation [PAGE 1135] von mehreren kleinen Delikten eine Landesverweisung auszusprechen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es als angemessen, diese Initiative abzuschreiben, weil die meisten Punkte erfüllt sind. Eine Minderheit der Kommission will die Initiative nicht abschreiben. Sie erachtet es als angezeigt, mit dem Entscheid über das weitere Vorgehen zuzuwarten, bis die in Aussicht gestellte Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates vorliegt. Sie verlangt deshalb eine Sistierung dieser Standesinitiative. Für die Mehrheit ist dieser Hinweis auf das erwartete neuerliche Reformvorhaben aber gerade ein Indiz dafür, dass die Abschreibung nun angebracht ist, weil im anderen Fall ständig wieder Reformen abgewartet werden könnten.

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen Ihre SPK, diese Standesinitiative abzuschreiben.