AB 265537
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion anerkennt künstlerisches Schaffen, das auch ein wesentlicher Bestandteil ist, um unsere Traditionen weiterzuführen und nachhaltig zu stärken. Trotzdem müssen Ausgaben immer differenziert betrachtet und bewertet werden. Deren Wirkung muss messbar sein. Angesichts dieser Grundsätze und der vorliegenden Botschaft setzen wir bezüglich Wirkung und Augenmass diverse Fragezeichen.
Die vorliegende Kulturbotschaft 2021-2024 sieht Kosten in der Höhe von 934,5 Millionen Franken vor. Die drei bisherigen strategischen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes - kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation - werden beibehalten. Der Bundesrat legt aber ab 2021 noch einen Schwerpunkt auf den digitalen Wandel in der Kulturförderung. Im Vergleich zur vorangegangenen Kulturbotschaft sind wir heute mit einem Ausgabenwachstum von gegen 3 Prozent konfrontiert. Zudem hat die Kommission die Mittel am 2. Juli um weitere 22,4 Millionen auf 956,9 Millionen Franken erhöht. Dieses Ausgabenwachstum plus Erhöhung ist nach den Geldspritzen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise in die Kultur geflossen sind bzw. fliessen, nicht vertretbar. Es gibt zudem kaum einen anderen Bundesbereich, bei welchem so viel Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt wird. Eine Wirkung ist, wenn überhaupt, wenig messbar.
Der Kulturbotschaft, welche die Leitlinien für die Kulturpolitik des Bundes vorgibt, kann man zudem entnehmen, in welche zentralistische Richtung sich die Kulturförderung des Bundes bewegt. Die stetig steigenden Bundesausgaben für die Kultur fördern die Ansprüche an den Staat und schaffen enorme Abhängigkeiten. Die aktuelle Situation zeigt deutlich auf, dass eine hundertprozentige Abhängigkeit der Kulturveranstalter von einer Geldquelle gefährlich ist und sie deshalb breiter abgestützt werden sollten. Deshalb ist es wichtig, dass kulturelle Veranstaltungen wieder durchgeführt werden, aber natürlich immer unter Berücksichtigung der nötigen Schutzkonzepte. Damit können wieder Einnahmen von Besuchern und Gästen generiert werden.
Regionale Betriebe können z. B. wieder Werbung platzieren, woraus auch Einnahmen generiert werden. Eine rein finanzielle Abgeltung durch den Bund über mehrere Monate ist aber keine vertretbare Lösung.
Die SVP-Fraktion lehnt weiter eine nationale Kulturpolitik ab, die Inhalte der kantonalen und kommunalen Kulturpolitik aufeinander abstimmen will. Kultur ist der facettenreiche Ausdruck einer vielfältigen Gesellschaft. Der Antrieb für kulturelle Aktivitäten kommt seit jeher vom Menschen. Wir finden, dass die Kulturförderung in erster Linie Sache der Gemeinden, der Städte und der Kantone ist. Kultur ist damit vorab Ausdruck privater Initiative und nicht Ausdruck des Staates. Denn staatlich geförderte Kultur läuft immer Gefahr, dass sie dem Zeitgeist und den persönlichen Präferenzen folgt, statt länger gültige, über die Tagesaktualität hinausgehende Werte zu schaffen.
So soll einer der Akzente der vorliegenden Kulturbotschaft die Digitalisierung sein - das ist eine technische Entwicklung, die mit Kultur weder direkt noch indirekt etwas zu tun hat. Wieso die Digitalisierung aus dem Kulturtopf gefördert werden soll, ist nicht erkennbar. Darum sind wir hinsichtlich der Aufgaben und Mittel des Bundes im Kulturbereich zurückhaltend und unterstützen die Anträge der Minderheiten.
Weshalb? Die Minderheit Keller Peter verlangt die Rückweisung der Entwürfe 1 bis 13, also die Rückweisung der kompletten Kulturbotschaft, an den Bundesrat. Damit verbunden ist der Auftrag, die A-Fonds-perdu-Kredite in Zusammenhang mit Covid-19 zu kompensieren und mit den definierten Ausgaben bei den einzelnen Entwürfen in der Kulturbotschaft zu verrechnen. Weiter ist, wie ich eingangs erwähnt habe, auf ein reales Ausgabenwachstum zu verzichten. Ein Ausgabenwachstum ist in Anbetracht der maroden Bundesfinanzen nicht angezeigt. Auch hier gilt es, vorsichtiger mit den Finanzen umzugehen. Da wir diese Vorsicht in der gesamten Botschaft nicht erkennen können, verlangen wir eine Überarbeitung der Kulturbotschaft durch den Bundesrat und unterstützen deshalb die Minderheit Keller Peter.
Die Minderheiten Wasserfallen Christian und Kutter betreffen beide den Entwurf 2, das Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur. Dieses Bundesgesetz hat in der Kommission, wie Sie bereits gehört haben, für lange Diskussionen gesorgt, da das Gesetz viel zu weit geht und Anbieter in ihrer Tätigkeit einschränkt. Die Regulierung mit fixen Quoten und hohen finanziellen Abgaben setzt Anbieter unter Druck. Die Frage, wie sich die neue Regelung besonders ausserhalb Europas für Fernmeldedienste und Anbieter durchsetzen lässt, konnte nicht beantwortet werden. Somit werden die einheimischen Anbieter in die Pflicht genommen, und bei den grossen ausländischen Anbietern lässt man es offen. Konkret: Das Filmgesetz enthält zu viele Regulierungskonzepte und -ideen und vergrössert unnötig die Staatsmacht. Die SVP-Fraktion wird deshalb auch diese beiden Minderheitsanträge auf Nichteintreten bzw. Rückweisung unterstützen.