Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-09-07
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, die Vorlage 2, das Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur, an den Bundesrat zurückzuweisen. Das Anliegen, das damit verfolgt wird, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Doch die beantragten Regelungen sind nicht überzeugend. Sie sind sehr streng, und es ist fraglich, ob auf diesem Weg das Schweizer Filmschaffen zielgerichtet gefördert werden kann.
Ich beginne mit der finanziellen Abgabe bzw. der Investitionsverpflichtung. Sie beträgt 4 Prozent und ist damit im internationalen Vergleich sehr hoch. Der Bundesrat verweist gerne auf Frankreich, doch Frankreich ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. So hohe Verpflichtungen kennt praktisch kein anderes europäisches Land, von den Ländern der übrigen Welt ganz zu schweigen.
1.[NB]Meine Sorge ist: Wenn wir diese Abgabe in dieser Höhe einführen, wird der Standort Schweiz verteuert. Das wird sich negativ auf das Angebot oder auf die Preise auswirken. Wir müssen klar sehen: Zahlen werden das die Konsumentinnen und Konsumenten.
2.[NB]Wir beschädigen die Medienlandschaft Schweiz. Der Kreis der betroffenen Unternehmen umfasst nicht nur grosse ausländische Medienhäuser wie Netflix, sondern auch mittlere einheimische wie die 3-plus-Gruppe. Sie werden zusätzlich belastet, weil die sogenannte Anrechenbarkeit verschärft wird. Diese Schweizer Medienhäuser schwimmen nicht im Geld, im Gegenteil, sie sind knapp bei Kasse, so knapp, dass wir praktisch zeitgleich über ein Rettungspaket diskutieren. Sie müssen sich vor Augen führen, dass wir heute für die Schweizer Medien eine zusätzliche Steuer einführen und am Donnerstag über ein Rettungspaket verhandeln. Meines Erachtens ist das absurd.
3.[NB]Die Regeln zielen ja auf internationale Konzerne - auf Netflix, Disney, Sky, Amazon - und auf die internationalen Werbefenster. Doch es ist weiterhin nicht sicher, dass die Regeln gegenüber den internationalen Sendern durchsetzbar sind. Es besteht die Gefahr, dass dieses Gesetz, das auf die ausländischen Filmanbieter ausgerichtet ist, am Ende vor allem die Schweizer Firmen trifft.
4.[NB]Der Bundesrat will - das ist das oberste Ziel - Filmanbieter zu Investitionen in der Schweiz animieren. Doch die Regeln, die er aufstellt, sind so streng, dass das nicht passieren wird. Damit verfehlt das Gesetz seine Wirkung, und es bleibt bei der monetären Abgabe, einer Steuer. Wir sollten Regeln definieren, mit denen Investitionen tatsächlich begünstigt werden. Netflix ist ja darum so erfolgreich, weil sie gute Filme machen. Auch wenn das der eine oder andere nicht so gerne [PAGE 1204] hört: Sie haben Kompetenz. Diese sollten wir nutzen, indem wir die Regeln lockern.
5.[NB]Schliesslich behindert das Gesetz die Digitalisierung. Die Kabelnetzbetreiber, die als Nebengeschäft auch Filme anbieten, werden ebenfalls zu einer Abgabe verpflichtet. Ist es sinnvoll, dass wir ein ohnehin schon fragiles Geschäft mit zusätzlichen Abgaben belasten? Wir sollten eigentlich ein Interesse daran haben, dass sich der Netzausbau lohnt, damit er in unserem Land vorangetrieben wird, und zwar in allen Regionen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, das Filmgesetz zurückzuweisen. Die Vorlage soll so überarbeitet werden, dass private Unternehmen, die in der Schweiz Filme anbieten, nicht stärker belastet werden als im Durchschnitt in den EU-Ländern. Zudem sollen die sehr rigiden Bestimmungen der Anrechenbarkeit gelockert werden. Schliesslich ist aufzuzeigen, wie das Recht gegenüber ausländischen Unternehmen durchgesetzt werden kann.