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Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2020-09-07

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ich habe nun die sportliche Aufgabe, Ihnen in knapper Zeit zwei Anträge zum Block 1 zu präsentieren.

Zum ersten Antrag: Dieser betrifft das Kulturförderungsgesetz (KFG) in Vorlage 1. Gemäss neuer Kulturbotschaft soll der Beitrag für die Stadt Bern im KFG ersatzlos gestrichen werden. Von einer Hauptstadt wird ein besonderes Engagement erwartet; dies gilt insbesondere für die Bereiche Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege. Folgende drei Punkte sprechen für die Beibehaltung von Artikel 18 des geltenden KFG:

1.[NB]Die Stadt Bern als Politzentrum: Als Politzentrum bietet die Stadt Bern der Politik, der Verwaltung und der internationalen Gemeinschaft vielfältige Unterstützung und Plattformen. Zum politischen und gesellschaftlichen Leben gehören eben auch die kulturellen Angebote. Das Kulturzentrum als Politzentrum soll dazu beitragen, dass die Bundesstadt ihre Funktion angemessen wahrnehmen kann. Die jährliche Unterstützung des Bundes im Rahmen von 1 Million Franken leistet zwar nur einen kleinen, aber wichtigen Beitrag.

2.[NB]Zur Geschichte des Beitrags: Seit den Sechzigerjahren erhält die Stadt Bern eine Abgeltung. Erst seit dem Jahr 2011 basiert diese auf Artikel 18 KFG. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat nun ohne Alternative vorschlägt, diese Rechtsgrundlage zu streichen, denn die Ausgangslage ist noch immer dieselbe.

3.[NB]Alternativen prüfen: Alternativ wäre es aus staatsrechtlichen Gründen auch möglich, eine neue Rechtsgrundlage analog dem internationalen Genf zu schaffen, statt die Abgeltung innerhalb des KFG zu lösen. Bis jedoch eine alternative Gesetzgebung in Kraft tritt, bitte ich Sie, die Abgeltung in Artikel 18 unverändert beizubehalten und die Finanzierung nochmals vier Jahre fortzusetzen.

Ich freue mich über die Unterstützung des Minderheitsantrages.

Nun zum zweiten Antrag: Er betrifft die Vorlage 2, das Filmgesetz. In Artikel 24b sollen Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen verpflichtet werden, 4 Prozent ihres Umsatzes in das unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu leisten. Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich Ihnen, diesen Prozentsatz um 1 Prozent auf 5 Prozent zu erhöhen, dies aus folgenden Gründen.

1.[NB]Bekenntnis zum Schweizer Filmschaffen: Im Vordergrund steht das Engagement und damit die mögliche Investition in das Schweizer Filmschaffen, die sich für Anbieter langfristig auszahlen soll. Denn vergessen wir nicht: Je höher wir den Prozentsatz ansetzen, desto mehr Geld bleibt in der Schweiz. Senken wir den Prozentsatz der Investitionspflicht, werden die ausländischen TV-Anstalten und Streaming-Plattformen ihr in der Schweiz verdientes Geld eher im Ausland investieren.

2.[NB]Einen echten Anreiz schaffen: Mit 5 Prozent an Investitionen in das Schweizer Filmschaffen erhalten Unternehmen einen echten Anreiz, grössere Filmproduktionen sowie Coproduktionen zu realisieren. Zudem stellen 5 Prozent anstelle einer Abgabe einen deutlichen Anreiz zur Investition dar.

3.[NB]Die Schweiz im europäischen Mittelfeld: Gemäss Zusammenstellung des BAK ist in den europäischen Ländern eine Entwicklung im Gang, um die Investitionspflicht zu erhöhen. Mit 5 Prozent stünde die Schweiz nach wie vor im europäischen Mittelfeld derjenigen Länder, welche bereits eine Abgabe oder eine Investitionspflicht eingeführt haben. Insbesondere die Sätze der für die Schweiz wichtigen grossen Märkte der Nachbarländer wie Frankreich, Deutschland und Italien liegen deutlich über 4 Prozent.

Ich komme zum Schluss: Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zur Stärkung des Schweizer Filmschaffens zu unterstützen. Damit bekennen Sie sich klar zum Schweizer Filmschaffen.

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