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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07

Wortprotokoll

Mit Artikel 9 regeln Sie die CO2-Grenzwerte bei Gebäuden, die sowohl Sie als auch der Nationalrat nicht erst subsidiär, sondern direkt einführen wollen, und zwar direkt ab 2023, und Sie wollen sie dann auch noch etappenweise verschärfen. Ich denke, wir haben mit diesem Artikel zusammen mit den Kantonen wirklich eine gute Lösung gefunden, die auch die kantonalen Bestrebungen in einer Übergangszeit belohnt. In Ihrer Kommission hat dieser Artikel dann in dieser Runde auch erneut einige Diskussionen ausgelöst.

Ich bitte Sie, bei diesem Artikel Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen. Da ist einmal die Frage nach der Menge an Biogas, die maximal angerechnet werden kann. Biogas ist bei der Verbrennung CO2-neutral und daher eigentlich klimapolitisch erwünscht. Es ist aber so, dass die Produktion aufwendig und das Potenzial beschränkt ist. Deshalb sollte man Biogas nicht grossflächig und vor allem nicht in schlecht isolierten Gebäuden einsetzen. Es gibt jetzt hier zwei Konzepte: Die Mehrheit Ihrer Kommission folgt dem Nationalrat, der bis zu 100 Prozent Biogas anrechnen lässt - allerdings unter der Voraussetzung, dass zum Beispiel die Gebäudehülle saniert wurde. Wenn eine Sanierung nicht nachgewiesen werden kann, dann sind nur maximal 50 Prozent Biogas anrechenbar. Die Minderheit Mazzone will den maximal möglichen Anteil in jedem Fall auf 50 Prozent beschränken.

Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Ich denke, eine Anrechnung von 100 Prozent Biogas gemäss Mehrheit erhöht zwar den Vollzugsaufwand - einfach, damit das auch gesagt ist -, ist in der Sache aber folgerichtig, eben unter der Voraussetzung, die hier noch festgehalten ist. Es geht auch hier darum, keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen.

Deshalb bitte ich Sie, bei diesem Artikel Ihre Kommissionsmehrheit und den Nationalrat zu unterstützen.