Lexipedia

Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2020-09-07

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ich mache das im Schnelldurchlauf. Es geht hier beim Entwurf 2 zum Filmgesetz vor allem noch um die Leistungsvereinbarung nach Artikel 10. Dort will ja der Bundesrat nur sogenannte Leistungsvereinbarungen machen, wenn sie mit nicht gewinnorientierten Firmen zustande kommen. Das ist natürlich eine Art Lex Filmfestival Locarno und gegen das Zürcher Filmfestival gerichtet. Es macht eigentlich keinen Sinn, dass man ausgerechnet in der Kultur gewinnorientierte Organisationen nicht unterstützen kann. Das Angebot im Filmbereich darf ja auch einmal erfolgreich sein. Wenn es dann eben erfolgreich ist, wird man sofort von irgendwelchen Leistungsvereinbarungen ausgeschlossen, wo man ja - wie der Name schon sagt - eine Leistung erbringen muss, um einen Betrag erhalten zu können. Das ist total unverständlich. Hier wird wieder eine Nivellierung gegen unten angestrebt. Es geht gegen jene Firmen, die erfolgreich unterwegs sind.

Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) verlangt in Artikel 24a Absatz 1 die Streichung dieser 30-Prozent-Pflichtquote von europäischen Filmen. Der Pflichtkonsum ist jener, der am allerwenigsten schmeckt. Wenn man den Konsum des Filmangebotes richtig analysiert, muss man zur Lösung kommen, dass wir qualitativ hochstehende Filme bevorzugen sollten, anstatt dass man per Gesetz definiert, was gut sein soll und was die Konsumentinnen und Konsumenten gefälligst anzuschauen haben und was nicht. Es ist ein effektiv sehr hilfloser Versuch des Bundesrates, aber durchaus auch der europäischen Ebene, mit diesem Pflichtkonsumanteil für das europäische Filmschaffen irgendwie Benutzer- und Konsumationsgewohnheiten in eine andere Richtung zu lenken. Das können sich letzten Endes wirklich nur Bürokraten ausdenken.

Es ist auch nicht so, dass die Teilnahme an den europäischen Programmen gefährdet wäre, wenn wir in diesem Gesetz im schweizerischen Recht die Pflichtquote ablehnen. Man kann das notifizieren, und dann wird es entsprechend so gewährt. Ich verstehe hier die Aufregung nicht.

Ich komme noch schnell zur 4-Prozent-Quote: Die 4-Prozent-Quote bzw. die 4-Prozent-Steuer, die bei den Online-Anbietern eingeführt wird - ich habe das schon im Eintretensvotum gesagt -, ist auch so ein Versuch einer planwirtschaftlichen Steuerung, um Geld einzutreiben. Als einziger Kulturbereich wird der Film mit einer Sondersteuer belastet. Die Konsumentinnen und Konsumenten, gerade junge Leute, bezahlen das dann. Sie wollen dann im Internet auch ihre eigenen Dinge sehen, sie wollen etwas bewegen. Sie wollen aber auch konsumieren, was sie wollen, und nicht das, was ihnen der Staat vorschreibt. Deshalb bin ich persönlich sehr froh, haben die Kollegen Silberschmidt und Nantermod entsprechende Anträge gestellt, um dieses Unding aus dem Gesetz zu entfernen. Wie der Kommissionssprecher Matthias Aebischer ja gesagt hat, ist es so, dass im RTVG nach wie vor eine Verpflichtung für die TV-Anbieter bleibt, wenn wir das aus dem Gesetz streichen. Das wird ja nicht bestritten.

Ich komme noch zu zwei eher detailgetreueren Artikeln, in denen es um die Anrechenbarkeit der Aufwendungen für Werbeleistungen und um die Berücksichtigung der Werbeleistungen bei den Bruttoeinnahmen geht, die dann als Basis für die Berechnung der entsprechenden Abgaben herangezogen werden. Es ist wirklich auch hier unverständlich, Herr Bundesrat, warum Werbeleistungen nicht auch zu den Aufwendungen gehören und entsprechend das Schweizer Filmangebot fördern sollen. Gerade Werbeleistungen ermöglichen es, dass man mit Gegengeschäften, mit direkten Marketingmassnahmen, eben direkt die Filme, sei das im Internet, in Zeitungen oder am TV, promoten kann. Warum man ausgerechnet die wirkungsvollste Massnahme aller Massnahmen aus dem Katalog streichen will, warum man Werbeleistungen bei den Aufwendungen nicht mehr anrechnen können soll, ist mir schleierhaft. Man verhindert dann eben auch, dass Kulturschaffende und Filmschaffende mit den Online-Anbietern und den TV-Stationen Gegengeschäfte tätigen können, was auf der Seite der Kulturschaffenden die Kosten signifikant senken würde. Es würde vor allem dazu führen, dass dann effektiv Werbung gemacht wird. Das ist wirklich unverständlich.

Das wird, Herr Bundesrat, eine kontraproduktive Regulierung sein, denn es bedeutet in letzter Konsequenz, dass sich die Kultur- und Filmschaffenden die Werbeleistungen bei den Providern oder bei den Anbieterinnen und Anbietern teuer einkaufen müssen. Warum das der Bundesrat so will, [PAGE 1212] verstehe ich wirklich nicht. Aber offenbar ist es so, dass nur noch das Bundesamt für Kultur sagt, was sinnvoll ist und was nicht. Aber diese Massnahme ist definitiv nicht sinnvoll. Gegengeschäfte sind eine Win-win-Situation, wie das Wort schon sagt. So müssen halt die Kultur- und Filmschaffenden aufgrund dieser Regulierung die Werbeleistungen teuer am Markt einkaufen. Das ist dann Ihr Verdienst, Herr Bundesrat.

Ich bin einfach der Meinung, wir sollten in diesem Gesetz mit der Regulierungsflut deutlich herunterfahren und den Markt spielen lassen.