AB 265700
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07
Wortprotokoll
Ich spreche zu zwei Minderheiten. Die eine Minderheit betrifft die Quotenregelung, und die andere Minderheit betrifft den Mindestumsatz.
Zur Quote: Die vorgesehene Änderung sieht neue Vorschriften zur Förderung der Vielfalt des Filmangebotes ausserhalb der Kinos vor, also auch für Online-Plattformen. Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, sollen neu verpflichtet werden, ihr Angebot zu 30 Prozent mit europäischen Filmen zu bestücken. Hier schliesst man sich unbegründet den AVMD-Richtlinien der EU an. Das ist absolut nicht notwendig. Das wird zu mehr Bürokratie führen und ist ein Eingriff in die unternehmerischen Freiheiten. Eine Quote kann auch negative Auswirkungen haben, indem man einfach irgendwelche Filme ins Aufgebot aufnimmt, um diese gesetzliche Quote zu erfüllen. Es gilt "Qualität vor Quantität" oder "weniger ist manchmal mehr". Deshalb lehnen wir grundsätzlich eine Quote ab bzw. verlangen hiermit, dass die Quote wenigstens von 30 auf 20 Prozent reduziert wird.
Zu meiner zweiten Minderheit, die den Mindestumsatz betrifft: Grundsätzlich ist die Ausweitung auf Telekommunikationsanbieter bzw. auf diese Video-on-Demand-Plattformen falsch, denn Inhalteanbieter wie TV-Sender oder Streaming-Anbieter - hier denke ich an Netflix - investieren in Inhalte, Telekommunikationsanbieter hingegen investieren in Netze. Die Ausweitung ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu Investitionskürzungen im Bereich des Netzausbaus. Telekommunikationsunternehmen bieten eine Video-on-Demand-Plattform lediglich als zusätzlichen Kundennutzen an. Dies ist für alle Telekommunikationsunternehmen durchwegs ein Minusgeschäft. Es dient dazu, eine komplette Abwanderung der Kunden vom TV ins Streaming zu verhindern. Auf einen minimalen Zusatznutzen mit Minusrenditen dann noch Abgaben, also de facto Steuern, zahlen zu müssen, macht einfach keinen Sinn; zudem würde es das so nur in der Schweiz geben.
Zum Betrag dieser 2,5 Millionen Franken: Bei der uns präsentierten Lösung geht man von der Höhe der Bruttoeinnahmen aus. Die Bruttoeinnahmen geben jedoch keinen effektiven Hinweis darauf, wie die Ertragssituation des Angebotes aussieht. Deshalb ist die jetzt angesetzte Umsatzschwelle von 1 Million Franken zu tief und muss auf 2,5 Millionen Franken erhöht werden. Damit werden weniger Unternehmen abgabepflichtig.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, meinen beiden Minderheiten zu folgen.