Müller Damian · Ständerat · 2020-09-07
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
In den Artikeln 52 bis 55a geht es nun um die Strafbestimmungen. Die Mehrheit der UREK-S will den Tatbestand der Fahrlässigkeit und der Gehilfenschaft bei den Strafbestimmungen im CO2-Gesetz streichen, da sie befürchtet, dass unabsichtliche Fehler allzu schnell strafrechtlich verfolgt werden. Für die Minderheit vermindert diese Version die abschreckende Wirkung der Strafbestimmungen.
In der Umweltschutzgesetzgebung wird Fahrlässigkeit und Gehilfenschaft für gewöhnlich unter Strafe gestellt.
Bei den Artikeln 52 Absatz 3 - Fahrlässigkeit - bis 55a unterlag der Antrag Mazzone in der Kommission jeweils mit 4 zu 9 Stimmen.