Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07
Wortprotokoll
Dieser neue Artikel 35d sieht ja vor, dass der Bundesrat die Anforderungen an die erneuerbaren Treibstoffe und gegebenenfalls auch erneuerbaren Brennstoffe auf Verordnungsstufe festlegt.
Das zentrale Element von Artikel 35d ist das Inverkehrbringungsverbot in Absatz 3 für erneuerbare Treibstoffe und Brennstoffe, die aus Nahrungs- oder Futtermitteln hergestellt werden oder welche die Erzeugung von Nahrungsmitteln direkt konkurrenzieren. Mit dieser Regelung werden also auch zukünftig keine Agrotreibstoffe auf den Schweizer Markt gelangen. Das heisst, auf die Formulierung von sozialen Anforderungen könnte man eigentlich verzichten, weil soziale Bedenken in Bezug auf Ernährungssicherheit, Landrechte usw. ja eben besonders bei der Produktion von Agrotreibstoffen aufkommen. Wir sind der Meinung, dass eine explizite Nennung der sozialen Anforderungen aber auch vertretbar ist; der Mehraufwand im Vollzug ist nicht nennenswert. Aber ich denke, es ist doch auch, um aufzuzeigen, dass wir keine Treibstoffe oder Brennstoffe wollen, bei denen wir uns, sag ich mal, gut fühlen und klimapolitisch etwas Sinnvolles machen, aber auf dem Buckel sozialer Probleme in anderen Staaten.
Der Ständerat hatte diesen Zusatz übrigens 2019 in der ersten Lesung ja bereits verankert, aber damals noch in der alten Version von Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes. In diesem Sinne glaube ich, wenn Sie das hier wieder aufnehmen, machen Sie das, was Sie eigentlich bereits einmal beschlossen haben. Ich denke, das Signal ist wichtig. Aber wenn es nicht durchkommen würde, wäre es nicht ein Zeichen dafür, dass man die sozialen Anforderungen nicht berücksichtigt, sondern dafür, dass man mit dem Inverkehrsetzungsverbot eigentlich bereits einen wichtigen Schritt gemacht hat.