Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-09-07
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat diese parlamentarische Initiative am 13. Februar 2020 vorgeprüft. Vor rund zwei Jahren haben wir im Rahmen der Sammelvorlage 16.457 bereits verschiedene Anpassungen am Parlamentsgesetz vorgenommen; dabei wurde auch das Thema der Transparenz behandelt. Die Offenlegungspflichten wurden in Artikel 11 geregelt. Eine erneute Diskussion dazu erachtet die Kommission zurzeit nicht als zielführend.
Einige Punkte, die in dieser parlamentarischen Initiative Reynard erneut gefordert wurden, sind bereits erfüllt. Ratsmitglieder müssen die berufliche Tätigkeit mit Funktion und Arbeitgeber auflisten. Weitere Tätigkeiten im Bereich von Führungs- und Aufsichtsaufgaben müssen deklariert werden. Beratungs- oder Expertentätigkeiten für den Bund sind transparent aufzulisten. Dauernde Leitungs- und Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen sowie die Mitwirkung in Kommissionen und Organen des Bundes sind offenzulegen. Es muss dargestellt werden, ob die betreffende Tätigkeit ehrenamtlich oder bezahlt ist.
Streitpunkt damals hier im Parlament war, ab welchem Frankenbetrag eine solche Tätigkeit als bezahlt gelten soll. Der damalige finale Vorschlag der SPK-N, diese Grenze auf 12[NB]000 Franken pro Jahr zu fixieren, wurde schlussendlich vom Nationalrat abgelehnt. Man war nicht willens, Geldbeträge offenzulegen.
Im Gegensatz zum damals nicht mehrheitsfähigen Vorschlag will die parlamentarische Initiative Reynard nun noch stärkere Regelungen und verlangt die Offenlegung sämtlicher ausserparlamentarischer Entschädigungen der Parlamentsmitglieder.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass mit solchen Forderungen das Milizsystem torpediert wird. Der Vergleich mit dem Europarat erscheint uns fragwürdig. Tatsächlich gab es dort massive Korruptionsfälle, denen man mit mehr Transparenz entgegenwirken will. Es kann aus Sicht der Kommission aber nicht sein, dass solche Missstände im Europarat für unser schweizerisches Milizsystem beigezogen [PAGE 1248] werden. Das geltende Parlamentsgesetz funktioniert, und es bedarf aktuell keiner weiteren Verschärfungen.
In der Kommission wurde heftig darüber diskutiert, ob mit solchen Transparenzforderungen nicht jedes Parlamentsmitglied unter den Generalverdacht der Korruption gestellt und die Privatsphäre ausgehebelt wird. Für die Mehrheit der Kommission kann es nicht sein, dass das private Einkommen jedes einzelnen Bundesparlamentariers offengelegt werden muss. Eine Offenlegung des Lohns könnte zudem die Arbeitgeber und Arbeitskolleginnen und -kollegen in eine schwierige Situation bringen, wären dann doch indirekt auch deren Gehälter offengelegt. Es soll jedem einzelnen Parlamentsmitglied überlassen bleiben, ob die privaten Einkünfte an die Öffentlichkeit gehören. Man findet schon heute auf einigen[NB]privaten[NB]Webseiten die so heiss begehrten Informationen.
Die Kommissionsmehrheit ist davon überzeugt, dass das System der Freiwilligkeit, wie es aktuell praktiziert wird, durchaus genügt. Zudem wird die Glaubwürdigkeit des Parlamentes gegenüber der Bevölkerung mit der Offenlegungspflicht aus Sicht der Mehrheit nicht gestärkt. Nur im Berufsparlament, das zu hundert Prozent über die Staatskasse finanziert wird, kann es sinnvoll sein, jeden zusätzlich verdienten Franken zu deklarieren. Ein solcher Systemwechsel steht aber in keiner Weise zur Diskussion. Die Kommissionsmehrheit ist auch der Meinung, dass der Europarat, der immer wieder mit Korruptionsfällen zu kämpfen hat, nicht als Vorbild geeignet ist. Diese Institution muss sich erst einmal selbst von solchen Machenschaften befreien.
Für die Minderheit der Kommission erfordert gerade diese Tatsache, dass die Einkünfte der Ratsmitglieder, die neben den Parlamentsmandaten erzielt werden, strengen Offenlegungspflichten unterliegen sollen. Sie möchte dieser Forderung nach mehr Transparenz nachkommen und der Initiative Folge geben.
Aber Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.