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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-09-08

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-09-08

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Kollege Jositsch möchte ich zuerst einmal sagen, dass bei diesem Artikel auf der Fahne eigentlich in grossen schwarzen Buchstaben stehen sollte: "Achtung, es geht hier nicht nur um Terroristen." Ich erläutere Ihnen, warum das hier relevant ist.

Die Minderheit beantragt Ihnen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Dieser kam, Sie erinnern sich sicher, durch den Einzelantrag Rieder zustande. Sie sind diesem Antrag damals mit 26 zu 17 Stimmen gefolgt, nachdem ihn Kollege Rieder einleuchtend erläutert hatte. Weil ich davon ausgehe, dass er sich heute wieder zu Wort meldet, beschränke ich mich auf die wichtigsten Punkte, muss aber doch auch ein bisschen ausholen.

Zuerst einmal: Was ist bei der Rechtshilfe der Normalfall? Der Normalfall ist, dass eine Übermittlung stattfinden kann, wenn erstens eine ausländische Behörde um Rechtshilfe ersucht hat, wenn zweitens die zuständige Schweizer Behörde auf das Ersuchen eingetreten ist, wenn drittens die Betroffenen Einsicht in die Akten nehmen und am Verfahren teilnehmen konnten und wenn viertens danach eine Verfügung über den Umfang und die Gewährung der Rechtshilfe von der ausführenden Behörde erlassen wurde. Fünftens kommt hinzu, und das ist zentral, dass die Betroffenen gegen diese Verfügung Beschwerde erheben können. Diese fünf Schritte sind kein Hexenwerk, sondern Rechtsstaat und bewährtes Recht. Sie entsprechen einem fairen, geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren.

Der neue Artikel bildet nun eine Ausnahme von diesem üblichen Verfahren. Neu soll ohne das Abwarten der Verfügung und ohne Teilnahmerechte Rechtshilfe geleistet werden können. Das heisst, dass auch keine Beschwerde vor einem Richter möglich ist. Die Befürworter dieses Artikels, auch Kollege Jositsch, haben ausgeführt, dass im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eine solche schnellere und unkomplizierte Rechtshilfe notwendig ist. Ich habe in den Voten hier im Rat heute, das letzte Mal und auch in den Voten im Nationalrat immer nur von Terrorismus sprechen hören. Weiter wird argumentiert, dass der weitere Inhalt des Artikels garantiere, dass die Akten und Informationen nur zu Ermittlungszwecken verwendet werden. Auch das haben wir heute gehört.

Zu Ersterem: Wenn man mit diesem Artikel die Terrorismusbekämpfung vereinfachen will, dann hat man genau das auch mit der Modifikation, die der Ständerat das letzte Mal vorgenommen hat, denn sie erlaubt das nach wie vor. Sie müssten mir einmal eine terroristische Straftat zeigen, die diese Hürde, diese doppelte kumulative Voraussetzung, nicht erfüllt. Der Unterschied ist aber, dass nicht mehr einfach jedes auslieferungsfähige Delikt als Voraussetzung für dieses Schnellverfahren reicht. Argumentiert man mit der Bekämpfung von Terrorismus und anderen Gewaltdelikten, dann ist dies auch mit dem Antrag der Minderheit möglich. Aber es kann doch nicht angehen, dass im Rahmen einer Vorlage zur Terrorismusbekämpfung, die wir hier haben, ein Rechtshilfe-Schnellverfahren für alle möglichen und denkbaren Delikte eingeführt wird, auch für solche, die mit Gewaltanwendung hinten und vorne nichts zu tun haben.

Das Argument, es laufe dann schon richtig und man habe schliesslich Bestimmungen im Gesetz, die es verbieten würden, dass diese Unterlagen und Akten auch für Strafverfahren verwendet werden, ist aus meiner Sicht besonders naiv. Wer garantiert das? Der schweizerische Richter und der schweizerische Strafverfolger haben darüber schlicht und einfach gar keine Kontrolle mehr. Die Informationen werden geliefert und kommen in die ausländischen Akten, und was in den Akten ist, das ist in der Welt. Einzige Hürde sind die Strafverfolgungsbehörden. Sie entscheiden, wann geliefert wird. Weshalb sollten jetzt diese Strafverfolgungsbehörden kompliziert tun, wenn sie doch mit ihren Kollegen nicht nur gut zusammenarbeiten wollen, sondern auch darauf angewiesen sind, dass sie in einem anderen Fall auch Informationen erhalten? Da wird dann halt den chinesischen oder russischen Kollegen Material geliefert. Ich sage jetzt nicht, dass man ja auch zusammen auf Bärenjagd geht.

Die Unabhängigkeit des Richters von politischer und professioneller Einflussnahme fehlt. Wir wissen nicht, was diese russischen, chinesischen oder welche Strafverfolgungsbehörden auch immer dann mit diesen Akten machen. Wenn sie das in einem Strafverfahren verwenden wollen, dann kann sie auch kein Artikel in einem schweizerischen Gesetz davon abhalten. Diese Hürden sind also gut gemeint, halten aber der Realität und dem Druck in der Realität nicht stand.

Unser Beschluss gemäss Einzelantrag Rieder sieht eine moderate Änderung vor und will gewisse Hürden einbauen. Wenn Sie die Fahne noch einmal anschauen, dann werden Sie feststellen, dass diese Hürden Selbstverständlichkeiten sind und sein sollten. Es gibt keinen Grund, von dieser klaren Haltung abzuweichen und den ohnehin extrem rechtshilfefreundlichen neuen Gesetzesartikel nicht klarer zu formulieren. Ausgewogen ist er nicht. Mit der Position des Ständerates aus der ersten Lesung wird er ein bisschen ausgewogener. Noch einmal: Es geht in diesem Artikel nicht nur um Terroristen!

Ich danke für die erneute Unterstützung der Minderheit und das Festhalten am klaren Beschluss des Ständerates.

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