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Würth Benedikt · Ständerat · 2020-09-08

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-08

Wortprotokoll

Ich muss einräumen, dass diese Vorlage am Ende wohl kein Strassenfeger ist. Man kann diese Argumente, wie sie jetzt von den Vertreterinnen und Vertretern des Nichteintretensantrages vorgetragen worden sind, natürlich bringen. Allerdings scheint mir die Argumentation doch auch etwas widersprüchlich: Auf der einen Seite sagt man, man führe hier höhere Hürden ein, und auf der anderen Seite sagt man, wir würden hier ja nur ungeschriebenes Verfassungsrecht kodifizieren; das ist in sich etwas widersprüchlich. Wenn wir die Frage des Verfassungsrechtes, geschrieben oder ungeschrieben, reflektieren, dann müssen wir uns doch auch bewusst sein, dass wir in der Schweiz eigentlich nicht eine Tradition von ungeschriebenem Verfassungsrecht haben. Gerade im Bereich der Organisationen und der Verfahren haben wir die Rechtstradition und auch das rechtsstaatliche Prinzip, dass das kodifiziert sein muss; dies im Unterschied zu anderen Staaten wie beispielsweise Grossbritannien, dessen Rechtsgrundlage ja sehr stark auf ungeschriebenem Verfassungsrecht basiert.

Mir scheint auch die Frage, ob das Parlament überfordert ist, diese Rechtstexte auszulegen, etwas weit hergeholt. Wir stehen als Parlament immer in der Verantwortung, Rechtstexte auszulegen. Die wichtigste Verantwortung haben wir wahrscheinlich bei der Frage, ob wir verfassungskonforme Gesetze machen oder nicht, weil wir ja bekanntlich keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Diese Frage müssen wir im Grunde genommen bei jedem Bundesgesetz überlegen und entscheiden. Hier ist es dasselbe: Wir müssen überlegen, ob das nun ein Anwendungsfall des neuen Artikels 140 Absatz 1 Buchstabe bbis ist, ob beispielsweise der Bestand der Grundrechte hier tangiert ist oder eben nicht.

Wir hatten diese Diskussion, es wurde erwähnt, auch im Zusammenhang mit Artikel 140 Absatz 1 Litera b der Bundesverfassung, bei der Frage, was eine supranationale Organisation ist. Das war auch immer Gegenstand verschiedener Diskussionen. Das ist meines Erachtens Aufgabe eines Parlamentes, und dann fällt man in Abwägung der Argumente einen Entscheid.

Meines Erachtens stehen am Ende die Bürgerin und der Bürger im Zentrum dieser Überlegung. Hand aufs Herz: Ist es für die Bürgerin oder den Bürger entscheidend, ob Normen, die Verfassungsrang haben, aus dem innerstaatlichen Rechtsetzungsprozess oder aus dem internationalen Rechtsetzungsprozess stammen? Das ist doch die Kernfrage. Wenn man an die Bürgerinnen und Bürger denkt, die im Zentrum der Verfassung sind, dann muss man klar sagen, dass es für die Bürgerinnen und Bürger keine Rolle spielt. Insofern ist diese Parallelität durchaus richtig, und insofern ist auch diese Vorlage durchaus angemessen und richtig.

Ich empfehle Ihnen vor diesem Hintergrund, nicht auf diesen Nichteintretensantrag der Minderheit Jositsch einzugehen und der Mehrheit zu folgen.