Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2020-09-08
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-08
Wortprotokoll
Der Bundesbeschluss 3 regelt die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge. Der zur Diskussion stehende Artikel 1 legt den Zahlungsrahmen des Bundes an die Kantone für den tertiären Bildungsbereich fest. Aus folgenden Gründen bitte ich Sie, den vorgesehenen Zahlungsrahmen um 25 Millionen Franken aufzustocken:
Die Kantone sind für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge zuständig, und der Bund beteiligt sich subsidiär an deren Finanzierung. Der Bund schüttet seit dem Jahr 2008, also seit 12 Jahren, unverändert Ausbildungsbeiträge in der Höhe von jährlich 25 Millionen Franken an die Kantone aus; und dies, obwohl die Anzahl der Studierenden von etwas über 200[NB]000 im Jahr 2010 auf heute 260[NB]000 angestiegen ist. Die beantragte Erhöhung um 25 Millionen Franken entspricht somit in etwa dem Wachstum der Studierendenzahlen seit Festlegung des Bundesbeitrages.
Stipendien sind eine zentrale Grundlage für die Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Diese Ausbildungsbeiträge erlauben jungen Menschen aus finanziell schwächeren Familien und sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und sich entsprechend qualifiziert auszubilden. Sie tragen somit massgeblich zur Verringerung der sozialen Selektivität bei. Stipendien können dabei helfen zu vermeiden, dass Studierende aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten ihr Studium abbrechen, nicht weiterführen oder gar nicht erst beginnen.
Investitionen in die Bildung und insbesondere in Personen aus finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten zeichnen sich, ökonomisch gesehen, dadurch aus, dass sie zu einer geringeren Arbeitslosigkeit und zu einem erhöhten Wirtschaftswachstum führen. Eine verstärkte Konzentration auf Darlehen statt Stipendien darf keine Lösung sein, da eine Verschuldung stark abschreckend ist und es nicht sein darf, dass sich junge Personen in der Schweiz verschulden müssen, damit sie ein Studium antreten können. Der Nationalrat nahm im September 2019 die Motion 19.3418 der WBK-N an, die Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität in der nächsten BFI-Botschaft forderte. Eine Erhöhung der Stipendien würde dieser Motion Rechnung tragen.
Lassen Sie mich bitte als letztes Argument noch etwas zur wirtschaftlichen Folge der Corona-Krise erläutern. Diese wird nämlich auch im Bildungssystem deutliche Spuren hinterlassen. Viele Menschen werden durch die Krise weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben oder gar die Arbeitsstelle verlieren. Studierende, welche ihren Nebenjob verloren haben oder keinen Nebenerwerb mehr finden, stehen finanziell schwächer da als zuvor. Teilweise können sie auch nicht mehr auf die Unterstützung ihrer Eltern zählen, da diese auch von den Corona-Folgen wirtschaftlich stark betroffen sind. Es wird zunehmend schwieriger werden, während des Studiums eine Stelle zu finden. Diese finanziellen Einbussen dürfen nicht dazu führen, dass Studierende aus finanziellen Gründen ein Studium erst gar nicht beginnen können oder es abbrechen müssen.
Ich komme zum Schluss: Aus all diesen Gründen ist eine Aufstockung der Ausbildungsbeiträge gerade in dieser BFI-Periode besonders wichtig. Wir brauchen gut ausgebildete Menschen, die ihr Potenzial voll für die Gesellschaft und die Wirtschaft ausschöpfen können, und dies darf nicht an der Finanzierung des Studiums scheitern.