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Müller Damian · Ständerat · 2020-09-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-08

Wortprotokoll

Bekanntlich hat das Vereinigte Königreich beschlossen, per Ende dieses Jahres aus der Europäischen Union auszutreten. Das bedingt, dass verschiedene Fragen, für die bisher die bilateralen Verträge mit der EU gegolten haben, angepasst werden. Beim Abkommen, das wir heute behandeln, geht es um die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger nach dem Wegfall des Personenfreizügigkeitsabkommens. Konkret geht es darum, die Ansprüche und Anwartschaften von [PAGE 690] britischen und schweizerischen Staatsangehörigen zu schützen. In diesem Sinne übernimmt das Abkommen die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens, es schafft aber keine neuen Rechte. Künftig wird es aber nicht mehr eine, sondern zwei Kategorien von Staatsangehörigen aus der Schweiz in Grossbritannien und aus Grossbritannien in der Schweiz geben, nämlich jene, die bereits im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens eingewandert sind und nun unter dieses Abkommen fallen, und jene, die neu einwandern werden und damit dem Ausländer- und Integrationsgesetz unterstellt werden. Dieses Abkommen gilt nach dem Austritt von Grossbritannien aus der Europäischen Union entweder für die Zeit, für die bei einem harten Brexit kein Austrittsabkommen besteht, oder dann für eine vereinbarte Übergangszeit.

Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundesrates am 3. Juni 2020 mit 194 Stimmen einstimmig angenommen. Unsere Kommission hat sich am 14. August 2020 mit der Vorlage befasst und sie einstimmig zur Annahme empfohlen.

Ich empfehle Ihnen also, der Kommission zu folgen.