Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-09-09
Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
Der von uns bestrittene Nachtragskredit im Kulturbereich ist im Wesentlichen für Ausfallentschädigungen für Anlässe zwischen Oktober und Dezember 2020 vorgesehen. Gemäss Botschaft wären die 34 Millionen Franken auf dem Kredit 306.A290.0107, "Soforthilfe für Kulturunternehmen", vollumfänglich kompensiert. Dieser Hinweis auf die Kompensation ist unvollständig, um nicht zu sagen irreführend. Wir stellen uns nicht grundsätzlich gegen die Unterstützung von Kulturunternehmen und anerkennen deren Relevanz in der Wertschöpfungskette. Die Fraktion der SVP hat den Kredit "Soforthilfe für Kulturunternehmen" im Umfang von 100 Millionen Franken damals aber nur unter der klaren Voraussetzung gutgeheissen, dass es sich um Darlehen handelt. Nun wird quasi durch die Hintertür ein Darlehen in einen A-Fonds-perdu-Posten umgewandelt. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären. Auch die Bundeskasse ist kein Fass ohne Boden. Der A-Fonds-perdu-Kredit ist im Wesentlichen aus zwei Gründen nicht gerechtfertigt.
Erstens: Per 1. Oktober 2020 wird das Verbot von Grossveranstaltungen mit über tausend Besucherinnen und Besuchern unter Auflagen gelockert. Kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen sind mit Schutzkonzept wieder möglich. Überlegen Sie sich einmal, was für ein Signal wir mit diesem Kredit aussenden: "Verzichten Sie weiterhin auf die Durchführung von Veranstaltungen - der Steuerzahler zahlt Ihnen den Ausfall!" Das ist ein falsches Signal gegenüber den Kulturveranstaltern und gegenüber den Kantonen.
Vielmehr sollten wir jetzt signalisieren, dass möglichst rasch wieder Anlässe stattfinden sollen, selbstverständlich unter Einhaltung von Schutzkonzepten. Die Anlässe finden auch wieder statt. Zum Beispiel in Langenthal finden, wie kürzlich zu lesen war, wieder Kammermusikkonzerte und die Jazztage statt; aktuell spielt Patent Ochsner im Kandertal vier Konzerte. Es braucht das Signal, dass wir mit dem Virus umgehen und leben lernen müssen, dass Anlässe mit den entsprechenden Schutzkonzepten durchführbar sind, dass man sich auch an Anlässen genügend schützen kann. Nur so kommen wir aus dieser verheerenden Endlosschlaufe der Schuldenanhäufung heraus, mit der wir kommende Generationen belasten.
Ich komme zum zweiten Punkt. In Artikel 69 der Bundesverfassung steht: "Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." Trotzdem hat der Bund im Kulturbereich bereits Unmengen an Geld gesprochen; in einem gewissen Ausmass ist dies auch zu Recht erfolgt, aber irgendwann müssen wir einen Punkt machen.
Der Bund trägt wegen Corona relativ gesehen eine viel höhere finanzielle Last als die Kantone. Diese Last ist aus unserer Sicht jetzt nicht noch weiter zu erhöhen. Wenn in gewissen Kantonen tatsächlich weiterhin Bedarf besteht, sollen die Kantone diese Unterstützung gewährleisten.
Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, diesen Nachtragskredit über 34 Millionen Franken abzulehnen.
Ich komme zum zweiten Punkt, er betrifft Skyguide. Die feudalen Anstellungsbedingungen von Skyguide sind ein Relikt aus vergangenen Zeiten, aus der Blütezeit der Luftfahrt und der Swissair, als sich einige Personen in leitenden Funktionen dem Gigantismus, um nicht zu sagen dem Grössenwahn, verschrieben hatten. Das galt sowohl für das Personal der Airline als auch für jenes der Flugsicherung. Die Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen ist Ausdruck davon: Das Rentenalter 56 lässt sich einfach nicht rechtfertigen. Durchschnittlicher Lohn der Geschäftsleitung: 507[NB]000 Franken; Lohnstruktur der Mitarbeitenden: von 8854 bis 15[NB]797 Franken; Medianlohn: 12[NB]900 Franken; 8 Wochen Ferien für die Geschäftsleitung.
Die Zeiten haben sich bekanntlich gewaltig verändert. Wir nehmen den Sparplan von Skyguide wohlwollend zur Kenntnis. Wir halten diesen Sparplan in der aktuellen Situation aber für selbstverständlich. Die blosse Erwartung des Bundesrates gemäss Botschaft, wonach die Gewerkschaften und Skyguide bis Ende 2021 einen gemeinsamen Plan erarbeiten, wie das Rentenalter zu erhöhen ist, erachten wir als zu unverbindlich. Wir verlangen mehr Verbindlichkeit, wenn der Bund einen Kredit von 150 Millionen Franken spricht. Es braucht an dieser Stelle jetzt Nägel mit Köpfen. Ein Brief genügt aus unserer Sicht nicht. Das seitens Skyguide geäusserte Argument, der Grund für das vergleichsweise tiefe Rentenalter liege in den hohen Sicherheitsanforderungen, welchen die Arbeit der Flugverkehrsleiter genügen müsse, und der Beruf der Flugverkehrsleiter erfordere höchste Konzentration, trifft auch auf viele andere Berufe zu: Piloten, Kernkraftwerkmitarbeiter und andere Berufe. [PAGE 1288]
Ja, der Bund ist gemäss Luftfahrtgesetz verpflichtet, für eine angemessene Kapitalausstattung von Skyguide zu sorgen. Diese Kapitalausstattung ist aber bezüglich der Anstellungsbedingungen an Rahmenbedingungen zu knüpfen, wie in unserem Minderheitsantrag formuliert. National- und Ständerat haben Kredite an die Luftfahrt an Bedingungen geknüpft. National- und Ständerat haben Kredite an Sportvereine an Bedingungen geknüpft. Dann muss es auch an dieser Stelle möglich sein, die Auszahlung von 150 Millionen Franken an Steuergeldern an Bedingungen zu knüpfen.
Besten Dank für die Unterstützung!