David Eugen · Ständerat · 2002-09-17
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, ob die Aussage des Kommissionspräsidenten, dass wir an einer zentralen Weichenstellung stehen, so stimmt. Zentral für die Weichenstellung ist für mich nur, dass das Modell der Mehrheit die Steuerentlastung um 500 Millionen Franken reduzieren will und dass die Minderheit das nicht möchte. Die Minderheit möchte, dass die Steuerentlastung von 1,3 Milliarden Franken, die wir seit vielen Jahren versprochen haben und die auch der Bundesrat in seinen Legislaturzielen versprochen hat, jetzt wirklich bei den Steuerpflichtigen ankommt, und zwar innert nützlicher Frist. Das ist das Hauptziel. Die Mehrheit möchte dieses Entlastungsziel um 40 Prozent reduzieren. Das ist für mich der Hauptanlass dafür, dass ich mich mit der Mehrheit nicht einverstanden erklären kann.
[PAGE 583] Zu den Modellen an sich muss man einfach sagen: Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile. Der Kommissionspräsident hat vielleicht noch zu wenig darauf hingewiesen, dass diese Modelle einlässlich geprüft worden sind. Ich habe es eingangs gesagt: Es hat sich eine Expertenkommission unter dem Präsidium von Herrn Professor Locher während zwei Jahren mit all diesen Modellen auseinander gesetzt, nämlich mit dem Splittingmodell, mit dem Individualbesteuerungsmodell und mit dem Familiensplittingmodell. Diese Expertenkommission hat dem Bundesrat einen Bericht abgeliefert; nachher hat eine sehr lange Diskussion, insbesondere mit den Kantonen, stattgefunden. Daraufhin hat sich der Bundesrat - unter Abwägung aller Vor- und Nachteile und insbesondere auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Kantone - entschieden, das Teilsplittingmodell zu wählen. Es war von Anfang an klar, dass alle Modelle positive und negative Auswirkungen haben würden. In diesem Sinne war das gewählte Modell dasjenige, das nach Ansicht des Bundesrates, der Expertenkommission und der Kantone am wenigsten negative Auswirkungen haben würde. In der Vernehmlassung haben die FDP, die CVP und die SVP das Splittingmodell und die SP die Individualbesteuerung unterstützt. Man kann natürlich jetzt zwei Jahre später durchaus sagen: Wir haben in diesem ganzen Prozess, der jetzt während sechs Jahren abgelaufen ist, alles nicht beachtet; alle diese Leute haben alle Probleme, die wir Ihnen hier jetzt zeigen, nicht gesehen.
Ich sehe es nicht so. Die Probleme wurden in diesem ganzen Prozess durchaus gesehen, und sie wurden auch immer wieder vorgebracht. Daher hat die ständerätliche Kommission einen Versuch unternommen, das Modell des Nationalrates zu verbessern, und sie hat dieses abgeänderte Splittingmodell - mit dem ich mich auch vollständig identifiziert und für das ich mich eingesetzt habe, um diese Mängel, die es zum Teil hat, noch zu beseitigen - den Kantonen im Sommer zugestellt. Die Kantone haben erklärt, dass dieses neue Teilsplittingmodell mit dem Divisor 1,5 für sie nicht infrage komme. Sie wollen dieses Modell nicht, weil es - diese Aussage war natürlich sehr signifikant - für die Ehegattenbesteuerung die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht hinreichend erfüllt. Ich selber war bereit, von diesen Vorgaben etwas abzurücken, um allfällige Verbesserungen insbesondere für die Zweiverdienerehe zu erreichen.
Das Endresultat war, dass wir im August eine von den Kantonen abgelehnte Fassung der WAK-SR hatten, wir hatten auf der anderen Seite die Lösung des Nationalrates und des Bundesrates, die diesen langen Prozess durchgemacht hat, und ich habe mich in dieser Situation entschieden, auf diese Lösung zurückzukommen und zu sagen: Das ist jetzt einmal das Optimum dessen, was wir erreichen können.
Die Kommissionsmehrheit hat einen anderen Weg beschritten. Sie sagt - und das muss man schon hervorheben -: Wir machen überhaupt nichts Neues, wir halten am bestehenden Doppeltarif fest, am jetzt bestehenden Doppeltarif, von dem wir alle wissen, dass dieser die Ursache der Probleme ist, die wir haben. Es ist der Doppeltarif, von dem wir alle wissen, dass er insbesondere das Problem der Besteuerung der Ehegatten nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht löst. Die Expertenkommission hat den Doppeltarif überhaupt nicht mehr in ihre Lösungsansätze aufgenommen. Der Doppeltarif wurde ausgeschieden, weil er die Lösung nicht bringt, weil er weit davon entfernt ist, die Besteuerung der Ehegatten nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Es wird der bundesrätlichen Lösung mit dem Divisor 1,9 vorgeworfen, dass sie die Einverdienerehe zu stark begünstige. Das trifft zu. Ich denke, das ist richtig: Sie begünstigt die Einverdienerehe zu stark. Aber der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, den Doppeltarif so zu ändern, wie sie das tun will, macht genau das Gleiche. Sie führen ja nicht die Individualbesteuerung ein, und die Schwierigkeit respektive das, was Sie, Herr Kommissionspräsident, kritisieren, tritt mit dieser Veränderung des Doppeltarifs genau in der gleichen Weise ein. Also ist die Übergangslösung, die vorgeschlagen wird, kein taugliches Mittel, um in der Sache irgendeinen Schritt weiterzukommen.
Ich bitte Sie auch, auf der Fahne den Tarif zu studieren. Da sehen Sie die Differenz. Der Tarif der Mehrheit, nämlich das geltende Recht, beginnt bei 9600 Franken und erreicht den Maximalsatz bereits bei 117 000 Franken; das ist eine sehr steile Progression, die insbesondere die mittleren Einkommen betrifft. Sie können das auf Seite 13ff. der Fahne nachlesen - also ein steiler Anstieg. Der Entwurf des Bundesrates bringt hier immerhin eine Verbesserung. Der Tarif beginnt bei 13 000 Franken, und er erreicht die 13-Prozent-Belastung erst bei 170 000 Franken. Wir haben also bei der Lösung des Bundesrates eine Abflachung des Tarifs. Hingegen bringt die Fortführung des bisherigen Doppeltarifs insbesondere für die Einkommen zwischen 60 000 Franken und 120 000 Franken keine Lösung bezüglich dieser starken Progressionsauswirkung.
Die Kommissionsmehrheit bringt aber ihre Motion und sagt, diese Mängel des Doppeltarifs nehme sie jetzt einfach für vier, fünf Jahre bis zum Jahr 2007 in Kauf. Nachher müssten Bund und Kantone zur Individualbesteuerung wechseln.
Ich denke, es ist richtig, wenn wir irgendwann zur Individualbesteuerung kommen. Das habe ich in der Kommission gesagt, und dazu stehe ich heute noch, dass das in einer ferneren Entwicklung ein Ziel sein wird. Wir haben aber ein ausgearbeitetes Individualbesteuerungsprojekt vor uns. Die Expertenkommission hat es im Detail geprüft. Sie hat genau die Probleme aufgezeigt, die heute bestehen.
Worin besteht das Hauptproblem der Individualbesteuerung? Ich möchte es an einem Beispiel sagen: Die Ehepaare A und B verdienen beide je 60 000 Franken zusammen. Beim Ehepaar A verdienen Mann und Frau je 30 000 Franken. Beim Ehepaar B verdient der Mann 50 000 Franken und die Frau 10 000 Franken. Wenn Sie die Individualbesteuerung einführen, wird das Ehepaar A - beide verdienen 30 000 Franken - eine riesige Steuerbelastungsdifferenz erleben, und zwar nicht nur bei der Bundessteuer. Das wirkt sich ja, weil wir das im Kanton einführen, insbesondere bei den Kantonen aus und insbesondere auf die kleineren und mittleren Einkommen; das hat die Expertenkommission klar festgestellt.
Das heisst, die Einkommensverteilung ist ein zentrales Problem bei der Individualbesteuerung. Je ungleicher die Einkommensverteilung zwischen den Ehegatten ist, desto stärker wird das Ehepaar belastet.
In ferner Zukunft sehe ich die Individualbesteuerung, aber ich sehe sie eigentlich erst dann, wenn es gesellschaftspolitisch wirklich Tatsache geworden ist, dass die Einkommen zwischen Ehemann und Ehefrau in etwa gleich sind. Dann ist die Individualbesteuerung eine gute Lösung. Solange wir aber die heutige Situation haben, wo immer ein Haupteinkommen und ein Teileinkommen bestehen - also 50 000 und 10 000 Franken, 80 000 und 20 000 Franken -, belasten wir die verheirateten Ehepaare mit zusätzlichen Steuern, wenn wir jetzt einfach die Individualbesteuerung einführen. Das war der Hauptgrund, weshalb die Individualbesteuerung von der Expertenkommission und in der Vernehmlassung nicht aufgenommen wurde.
Der Kommissionspräsident hat mit Recht gesagt, es gebe Korrekturmechanismen. Das stimmt, es gibt Korrekturmechanismen: Man kann nämlich jenen Ehepaaren, bei denen die Einkommensverteilung 50 000 und 10 000 Franken ist, einen Abzug geben. Allerdings hat der Kommissionspräsident gesagt, er gebe ihn - so habe ich es verstanden - nur den Alleinverdienern. Wenn also einer 60 000 und der andere 0 Franken verdient, dann kriegt das Ehepaar einen Abzug. Das hat auch die Expertenkommission vorgesehen. Der Abzug von 10 000 Franken deckt sich im Übrigen mit dem Haushaltabzug bei der Splittinglösung. Es braucht an beiden Orten hohe Abzüge, um die Ungerechtigkeiten auszugleichen.
Was aber mit dem Alleinverdienerabzug nicht gelöst ist, ist das Problem von Ehegatten, die eben Teileinkommen von 10 000, 20 000 Franken haben. Kriegen sie den Abzug, oder kriegen sie ihn nicht? Wie hoch ist der Abzug? Darüber [PAGE 584] haben wir überhaupt keine Aussagen vorliegen. Leider steckt bei der Individualbesteuerung, wenn man sie korrekt ausgestalten will, der Teufel dann im Detail. Und da kann ich der Mehrheit den Vorwurf nicht ganz ersparen, dass sie uns zwar ein Modell als Zukunftsvision präsentiert, das wir einmal erreichen sollten, sich aber - auch aus zeitlichen Gründen, was ich verstehe - nicht mehr in der Lage sah, dieses Modell auch mit den Fakten zu präsentieren.
Wenn Sie die Zahlen und die Details des Modells bringen, werden Sie es erleben, dass alle Modelle ihre Vor- und Nachteile haben. Daher ist es ein grosser Fehler, jetzt den Doppeltarif weiterzuführen, nur in der Hoffnung, dass man in fünf Jahren ein viel besseres Modell erreicht. Mit dem Doppeltarif, den Sie weiterführen, haben Sie genau diese Vorgaben nicht eingehalten, die uns das Bundesgericht bezüglich der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Verheirateten liefert.
Heute ist die Situation so, dass Verheiratete gegenüber Alleinstehenden, die zusammenleben, 100 Prozent mehr Steuern bezahlen.
Das sind Situationen, die die Expertenkommission auch ausgewiesen hat. Diesen Zustand können wir nicht verändern, indem wir den Verheirateten beim Tarif einen Abzug gewähren. Das lässt sich nicht so korrigieren; auch das hat die Expertenkommission festgestellt.
Wenn wir die Lösung der Mehrheit übernehmen und einfach einmal mit dem Doppeltarif weiterfahren, in der Hoffnung, dass in fünf Jahren eine Verbesserung eintritt, ist meine Befürchtung, dass das eintritt, was uns auch die Kantone mitgeteilt haben: Es ist für sie unmöglich - das glaube ich ihnen -, innert fünf Jahren zur Individualbesteuerung überzugehen. Denn man muss sich völlig im Klaren sein: Dieses System hat auf kantonaler Ebene viel grössere Auswirkungen als auf Bundesebene, vor allem weil die kleinen und mittleren Einkommen betroffen sind. Die Kantone müssen Mittel bereitstellen, um diese Nachteile zu beheben. Der Bund hat sich jetzt entschieden, einen Mittelfluss von 1,3 Milliarden Franken bereitzustellen, um die Probleme zu beheben. Die Kantone haben diese Mittel wahrscheinlich nicht zur Verfügung. Wir zwingen sie, diese bereitzustellen, um die Individualbesteuerung einzuführen. Man kann sagen, die Kantone müssten das nicht. Dann müssen sie aber andere Steuerpflichtige mehr belasten - welche auch immer, insbesondere aber die Alleinstehenden.
Die Individualbesteuerung der Zukunft ist mit vielen offenen Fragen verbunden; es müssen viele Probleme gelöst werden, insbesondere auf kantonaler Ebene, und die Individualbesteuerung hat viele finanzielle Folgen. Einer solchen Motion kann man doch nicht zustimmen, wenn man nicht weiss, welche finanziellen Folgen sie für Bund und Kantone hat! Die finanziellen Folgen dieser Motion liegen im Milliardenbereich. Die Kommission hat aus Zeitgründen nicht mehr die Möglichkeit gehabt, die Auswirkungen dieser Motion insbesondere im finanziellen, aber auch im organisatorischen Bereich zu studieren. Sie können in der Botschaft nachlesen, dass die Kantone diese Individualbesteuerung abgelehnt haben, mit dem Argument, sie müssten als Folge ihre Steuerverwaltungen um 30 Prozent vergrössern, weil alle Kantone 30 bis 40 Prozent mehr Steuerpflichtige erhalten würden. Eine grössere Anzahl Steuerpflichtige bedeutet auch grössere Steuerverwaltungen. Das muss alles umgesetzt werden, und es ist eine absolute Illusion, das in vier bis fünf Jahren tun zu können. Mit anderen Worten: Wir haben nachher für zehn oder mehr Jahre den Doppeltarif, haben eine verfassungswidrige Lösung, welche die Probleme nicht löst - c'est le provisoire qui dure. Weil es Geld kostet, bin ich auch überzeugt, dass es noch viel länger gehen kann.
Ich möchte die Anstrengungen der Kommissionsmehrheit, die Mängel des Teilsplittings zu beseitigen, keineswegs schlecht machen. Ich habe dabei bis zu einem gewissen Punkt auch mitgewirkt und habe versucht, diese Mängel zu beseitigen. Nachdem sich dann gezeigt hat, dass sich hier und jetzt bei allem guten Willen keine bessere Lösung finden lässt, hat sich die Minderheit dafür entschieden, jetzt die Teilsplittinglösung zu wählen.
Ich muss nochmals, was die Zahlen betrifft, ganz klar hervorheben: Hier geht es nicht um die 830 Millionen Franken und um die 1,3 Milliarden Franken beim Teilsplitting. Beim Teilsplitting stehen sich nur diese zwei Zahlen gegenüber: 510 Millionen Franken für den Doppeltarif und 650 Millionen Franken für das Teilsplitting. Die Differenz zwischen diesen zwei Ehegatten-Besteuerungslösungen beträgt 140 Millionen Franken.
Mit diesen 140 Millionen Franken, das muss ich der Kommissionsmehrheit sagen, können Sie die Probleme, welche die Individualbesteuerung in finanzieller Hinsicht bringen wird, niemals lösen. Die Frage, wie viel man bei der Familienbesteuerung bei den Kindern zugestehen wird und ob man für die niederen Einkommen den allgemeinen Abzug korrigieren will, hat mit dem nichts zu tun. Ich bin auch nicht der Meinung, dass wir bei den Kinderabzügen Reduktionen vornehmen sollen, also weniger Mittel einsetzen sollen, um das nachher quasi für eine Individualbesteuerung aufzusparen, die in fünf oder sechs Jahren einmal kommt. Ich bin auch nicht dafür, dass wir diese 225 Millionen Franken bei den niederen Einkommen jetzt nicht beschliessen und sie für eine Individualbesteuerung aufbewahren, die vielleicht in fünf oder sechs Jahren einmal kommen sollte.
Letztlich beträgt die Differenz, die man für die Modellwahl echt einsetzen darf, diese 140 Millionen Franken. Damit ist es auch von der finanziellen Seite her nicht gerechtfertigt, diese Lösung, die in einem langen Prozess erarbeitet wurde, jetzt über Bord zu werfen. Wenn wir diese Differenzen hier beschliessen - in diesem Paket sind grosse Differenzen -, geht es in den Nationalrat zurück. Ich weiss nicht, wie es im Nationalrat herauskommt. Ich bin sehr im Zweifel, ob wir überhaupt ein Paket zurückerhalten, das noch Steuerentlastungen enthält. Aus diesem Hauptgrund sollten wir jetzt das am wenigsten schlechte Modell wählen, das zum heutigen Zeitpunkt existiert.
Wenn die gesellschaftliche Entwicklung 10 oder 15 Jahre weitergegangen sein wird, sich die Einkommen der Ehegatten angeglichen haben werden, also 50 zu 50 betragen werden, wird die Zeit mit Sicherheit reif sein, um zur Individualbesteuerung überzugehen. Heute ist dieser Zustand nicht erreicht. Daher wäre es falsch, das jetzt im Sinne eines gesellschaftspolitischen Impetus erzwingen zu wollen, indem man sagt: Wir wollen jetzt einfach, dass man davon ausgeht, dass Mann und Frau die gleiche Einkommenssituation haben.
Ein letztes Wort zur Argumentation des Kommissionspräsidenten, wir hätten das bei der AHV eingeführt: Gerade das stimmt nicht. Bei der AHV haben wir eben gerade das Splitting; wir haben entschieden, dass die Einkommen der Ehegatten während der Ehe zusammengerechnet und dann geteilt werden und damit die Bemessungsbasis für die AHV bilden. Genau das ist das Teilsplittingmodell: Man rechnet zusammen und teilt und nimmt das als Bemessungsgrundlage.
Also die AHV ist ein ganz schlechtes Beispiel, um die Individualbesteuerung zu begründen. Die AHV unter Individualbesteuerungskriterien würde bedeuten, dass das Einkommen der Ehefrau bzw. das Einkommen des Ehemannes für die Rentenberechnung genommen wird. Jeder erhält nachher seine Rente. Es kommt noch dazu, dass die Ehegatten in der AHV ja nur 1,5 Mal ihre einfache Rente erhalten, währenddem die zusammenlebenden Alleinstehenden die doppelte Rente erhalten. Mit anderen Worten: Das heutige AHV-System ist sicher nicht das Beispiel für eine Umsetzung der Individualbesteuerung.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, hier bei der Minderheit zu bleiben und dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.