Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2002-09-17
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Die Mehrheit unserer Kommission präsentiert Ihnen eine Alternative zum bundesrätlichen Entwurf und zum nationalrätlichen Beschluss mit dem System des Teilsplittings. Ich schliesse mich dieser Alternative vollumfänglich an, denn, lieber Kollege David: Was [PAGE 585] die bessere Lösung ist, darüber scheiden sich die Geister.
Ausführlich hat unser Kommissionssprecher dargelegt, wie die Alternative umgesetzt werden soll, und ich verzichte deshalb auf eine Wiederholung. Aber ich meine, es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen Schritt in Richtung Individualbesteuerung zu diskutieren. Denn wenn der nationalrätliche Beschluss angenommen wird, wird der Übergang für viele Jahre verhindert, und eine unbefriedigende Lösung - das bestätigen auch die Finanzdirektoren - wird auf Jahre hinaus zementiert. Heute nun hätten wir Gelegenheit, ein Steuermodell in die Wege zu leiten, das den heutigen Gegebenheiten Rechnung trägt und das in den meisten OECD-Ländern gang und gäbe ist. Von diesen 30 Ländern haben nur noch fünf - inklusive die Schweiz - die Gemeinschaftsbesteuerung.
Vorschläge, wie das Steuersystem auch für die Schweiz eingeführt werden könnte, gibt es bereits. Ich erinnere an die Kommission Locher oder die Sonderreihe des Bulletins "Familienfragen" des Bundesamtes für Sozialversicherung, wo drei Reformmodelle der Familienbesteuerung vorgestellt wurden. Es geht also nur noch darum, diese Modelle mit den Kantonen zu diskutieren und optimale Lösungen auszuarbeiten.
Dass die Individualbesteuerung familienfeindlich sei, stimmt schlicht und einfach nicht. Sonst hätten wir nicht das Schreiben all der Organisationen wie Pro Familia, Pro Juventute oder der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen erhalten, die uns die Individualbesteuerung empfehlen. Wichtig für ein familienfreundliches Modell - und ein solches will auch die Mehrheit der Kommission - sind nämlich die Kinderabzüge und die Kinderbetreuungsabzüge. Hier sind wir frei, diese so hoch oder so tief anzusetzen, wie wir das als richtig erachten. Wir haben einfach immer im Kopf zu behalten, dass 1000 Franken Kinderabzug Kosten von 67 Millionen Franken verursachen.
Wenn ich heute das Umfeld meiner drei erwachsenen Kinder betrachte, muss ich zur Kenntnis nehmen, ob mir das passt oder nicht, dass diese jungen, gut ausgebildeten Leute andere Vorstellungen ihres Ehelebens haben als ich damals vor 35 Jahren. Das höchste der Gefühle ist oft nicht mehr, zu heiraten, Kinder zu kriegen und im Haushalt glücklich zu werden. Junge Frauen wollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten partnerschaftliche Lösungen finden, die nicht einfach entweder "Kinder und Haushalt" oder "kinderlos und berufstätig" heissen, sondern sie wollen Kinder - Gott sei Dank wollen sie Kinder -, aber sie wollen auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten berufstätig bleiben. Ich meine, es ist bedauerlich, wie oft uns der Mut fehlt, gesellschaftliche Entwicklungen zeitgerecht zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren. Deshalb hinken wir oft in der Gesetzgebung hinterher.
Ich denke z. B. an die AHV-Zahlungen. Wie lange haben wir gebraucht, bis wir auch verheiratete Frauen als selbstständige Wesen akzeptierten und ihnen die AHV-Renten direkt ausbezahlten? Oder wie lange haben wir gebraucht, bis verheiratete Frauen selbst über ihr Erbe verfügen und die entsprechenden Dokumente selber unterzeichnen durften? Noch beim Tode meines Schwiegervaters durften die Schwestern meines Mannes, obwohl aktiv im Berufsleben stehend und dort über grosse Kompetenzen verfügend, die Unterlagen nicht unterschreiben; nur deren Ehemänner konnten die nötigen Unterschriften geben. Aufgewachsen in einem Geschäftshaushalt, wo meine Mutter sämtliche Verträge unterschrieb, konnte ich das fast nicht glauben.
Es liegt nicht an uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern zu entscheiden, ob die traditionelle Ehe, in der der Mann das Geld verdient und die Frau den Haushalt macht, das bessere Modell ist als neuere Familienformen wie z. B. Einelternfamilien, Patchworkfamilien oder Paare, die auch mit Kindern unverheiratet zusammenleben. Wir haben als Gesetzgeber vor diesem Zustand nicht die Augen zu verschliessen, sondern wir müssen uns ihm anpassen.
Ein Steuersystem, das auf den Zivilstand abstellt und das die erwerbstätige Ehefrau nach wie vor als Anhängsel ihres Mannes betrachtet, entspricht schlicht und einfach nicht mehr den heutigen Realitäten. Wir haben in anderen Bereichen, wie z. B. im Eherecht oder im Scheidungsrecht, wo man von einer Witwe oder von einer geschiedenen Frau erwartet, dass sie als selbstständige Persönlichkeit wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommt, der heutigen Zeit Rechnung getragen. Frauen übernehmen gleiche Pflichten, aber wir erwarten auch gleiche Rechte.
Wenn wir nun mit dem Argument kommen, der Wechsel des Steuersystems hin zur Individualbesteuerung sei den Kantonen oder dem Bund nicht zuzumuten, weil es zu schnell gehe, dann meine ich, dass das kein stichhaltiges Argument ist, sondern eine Ausrede. Denn gerade in der heutigen Zeit, wo wir dank EDV Umstellungen auf neue Modelle relativ schnell vornehmen können, sollten sechs Jahre genügen, um ein neues Steuermodell, das in anderen Ländern erprobt und in Kraft ist, einzuführen.
Kommt dazu, dass wir während der Übergangslösung sowohl an die Kinder, dank dem Kinder- und Kinderbetreuungsabzug, gedacht haben wie auch an die Ehepaare mit und ohne Kinder, dank dem Rabatt. Kommt weiter dazu, dass auch das Geld für den Systemwechsel zur Verfügung steht, da die Übergangslösung den Bund während den nächsten Jahren nicht 1,3 Milliarden Franken kostet. Kommt drittens dazu, dass die unverheirateten Steuerpflichtigen, die nicht alleine leben, nicht einem höheren Tarif unterworfen werden und mehr Steuern bezahlen müssen.
Im Übrigen bin ich erstaunt, wie oft ich in den letzten Tagen auf den Systemwechsel angesprochen, angeschrieben worden bin und wie viele Mails ich erhalten habe. Es war kein einziges Mail, kein einziger Telefonanruf und kein einziger Brief darunter, der mir empfahl, dem System des Bundesrates zuzustimmen.
Noch zu Artikel 68 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer: Ich werde bei diesem Artikel den Minderheitsantrag Hofmann unterstützen, der die Inkraftsetzung des reduzierten Prozentsatzes auf den 1. Januar 2008 verlangt. Dies tue ich als Zeichen für die Unternehmerschaft, dass wir auch an sie gedacht haben, da ja die Vernehmlassung zu einer revidierten Unternehmensbesteuerung noch auf sich warten lässt.