Würth Benedikt · Ständerat · 2020-09-09
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09
Wortprotokoll
Selbstverständlich bestreitet kein Mensch, dass das Thema der frühen Förderung wichtig ist. Ich bestreite auch alle Befunde der wissenschaftlichen Studien nicht. Alles, was die Kommissionsberichterstatterin hinsichtlich der Bedeutung der frühen Förderung gesagt hat, wird nicht bestritten. Aber unser Staatswesen besteht ja nicht nur aus Bundesbern. Die öffentliche Hand der Schweiz umfasst Kantone, Gemeinden und den Bund, und man muss vielleicht auch wieder einmal darauf hinweisen, dass Kantone und Gemeinden bei der Bereitstellung des Service public sogar eine wichtigere Rolle spielen als der Bund. Knapp 40 Prozent der öffentlichen Ausgaben bestreitet der Bund, etwas über 40 Prozent bestreiten die Kantone und rund 20 Prozent die Gemeinden. Das ist eigentlich ein gutes Bild, wie die schweizerische Realität de facto funktioniert. Die politische Schweiz ist also geprägt von vielen Gemeinwesen, die alle gewillt und bereit sind, ihre Verantwortung wahrzunehmen.
Wie regeln wir nun die Abgrenzung der Aufgaben dieser Gemeinwesen? Mit dem Prinzip der Subsidiarität. Das heisst, wenn die untere Ebene nicht mehr in der Lage ist, eine Aufgabe richtig zu erfüllen, dann braucht es die übergeordnete Ebene oder übergeordnete Regeln. Das ist hier im Grunde genommen die Testfrage, die wir beantworten müssen. Die Minderheit der Kommission sagt klar: In diesem Bereich erfüllen die Kantone und Gemeinden die Aufgaben gut, es braucht den Bund nicht.
Es wird nun gesagt, dass die Kantone oder eine Mehrheit der Kantone diese Initiative auch unterstützen. Ich mache dazu drei Bemerkungen:
1.[NB]In der WBK-Sitzung vom 17. Februar 2020 fand eine Anhörung von EDK, KdK und SODK statt. Folgendes wurde seitens der Kantonsvertreter festgehalten - und das ist für diesen Kontext wichtig -: Achtzehn Kantone haben eine spezifische Strategie zur frühen Förderung oder sind daran, eine zu erarbeiten. Die weiteren acht Kantone haben das Thema im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme aufgenommen. Das bedeutet nichts anderes, als dass ein zusätzliches Engagement zu einem klassischen Mitnahmeeffekt führt. Ohnehin laufende Projekte werden einfach finanziell zusätzlich unterstützt.
2.[NB]Ich muss einräumen, dass es leider auch in den Kantonen eine Tendenz gibt, Grundsätze über Bord zu werfen, und dies nur, weil ein paar Franken Bundesgeld fliessen. Ich habe das auch in meinen früheren Funktionen immer wieder kritisiert. Denn man muss das Thema zu Ende denken. Man muss sich bewusst sein: Fliesst Bundesgeld, dann kommen früher oder später auch die Bundesregeln. Das ist einfach logisch. Wollen wir diese zunehmende Komplizierung und Regulierung in Bereichen, die wirklich funktionieren? Es gibt zig Beispiele, welche die Problematik dieser Entwicklung illustrieren.
3.[NB]Ein Grundsatz in der Subventionsgesetzgebung ist auch, auf Bagatellsubventionen zu verzichten. Die Vorlage besteht aus einer Anpassung der Gesetzesgrundlage sowie einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen für kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit. Die Kommissionsberichterstatterin hat es ausgeführt: Für die Dauer von zehn Jahren sind 8,45 Millionen Franken vorgesehen, also 845[NB]000 Franken pro Jahr. Es ist angedacht, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig und für die Dauer von je drei Jahren Finanzhilfen für ihre Programme im Bereich der Politik der frühen Kindheit gewähren soll. In der Botschaft ist zu lesen, dass sich der Bund zu 50 Prozent, aber höchstens mit 100[NB]000 Franken pro Jahr und Kanton, an den anrechenbaren Ausgaben der Programme beteiligt. Ein Kanton erhält somit während einer dreijährigen Vertragslaufzeit höchstens 300[NB]000 Franken für die Durchführung seines Programms.
Bitte setzen Sie diesen kleinen Betrag in Relation zur Grösse der Gemeinwesen, die hier Empfänger sind. Es sind die Gemeinwesen, welche dieses Geld bekommen; das ist in keinem Verhältnis, vom administrativen Aufwand ganz zu schweigen. Wenn es nun um wenig Geld geht, dann gibt es in der Politik immer zwei Reaktionsmuster. Man kann sagen: Dann ist ja das Ganze auch nicht so schwerwiegend, dann erreichen wir mit wenig Geld vielleicht etwas. Die andere Version lautet: Wichtig ist, dass der Bund in diese neue Aufgabe einsteigt, in einem zweiten Schritt werden wir dann das Bundesengagement verlängern und wohl auch erhöhen. Meine Erfahrung zeigt, dass vor allem die zweite Version Realität wird. Ist der Bund einmal in einer Aufgabe drin, dann steigt er kaum mehr aus, im Gegenteil. Sein Engagement wird laufend verstärkt, und aus einer befristeten Aufgabe wird eine unbefristete.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ein Bundesengagement ist hier weder nötig noch zweckmässig. Man macht keine schlechte Politik für Kinder und Jugendliche, wenn man hier Nein sagt. Frühe Förderung findet in diesem Land gut und ausreichend, ohne eidgenössische Finanzhilfen, statt. Jeder Kanton kann mit seinen Gemeinden die erforderlichen Mittel für solche Programme aufbringen. Es gibt viele wichtige Themen, die ausschliesslich in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Wenn wir jedes sogenannt wichtige Thema, für welches die Kantone zuständig sind, auch noch zur teilweisen Bundesaufgabe erklären, dann können wir die föderalistischen Prinzipien unserer Verfassung letztlich auf Standby setzen.
Darum bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen und nicht einzutreten.