de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-09-09
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
Es geht nun um Block 2. Hier darf ich die Minderheit zu Artikel 8 Absatz 2 vertreten. Der Bundesrat schlägt in Artikel 8 Absatz 2 Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen zur Unterstützung der Kulturunternehmen in Form von Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte im Umfang von 80 Millionen Franken vor. Die Kommission hat auf 100 Millionen Franken, d. h. um einen ganzen Fünftel, aufgestockt, was wir vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage, die sich aufgrund von Covid-19 in den kommenden Jahren noch akzentuieren wird, nicht mittragen können. Wir können bei Covid ein Auffangnetz bieten, aber keine Totalentschädigung.
Ich bitte Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Betrag von 80 Millionen Franken zu belassen.
In Artikel 9 schlagen wir vor, diesen vollständig zu streichen, da einerseits Massnahmen für den Medienbereich nicht in dieses Gesetz gehören und wir andererseits zur Wahrnehmung der Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit ganz grundsätzlich gegen eine staatliche Unterstützung sind. Klar mag sich das strukturelle Problem im Medienbereich wegen Covid-19 und der sinkenden Werbeeinnahmen noch verstärkt haben, das Strukturproblem bestand aber bereits vor Covid-19 und hat deshalb keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Medien auch Zugang zum Instrument der Kurzarbeit hätten.