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Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2002-09-17

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Vieles ist gesagt worden, das ich nicht wiederholen möchte, aber bei einem Punkt möchte ich schon noch einhaken. Es ist die für mich evidente Einäugigkeit der Befürworter der nationalrätlichen Lösung, die dort vor allem Vorteile zu sehen glauben und vor den Nachteilen, auch für die Kantone, die Augen verschliessen.

Warum, meinen Sie, hat es denn die WAK vor drei viertel Jahren auf sich genommen, eine bessere Lösung zu suchen? Nicht einfach, weil sie dachte, man kann alles etwas verbessern: "Schauen wir einmal, dass wir unsere Pflicht [PAGE 591] erfüllen, und probieren wir, ob wir da noch etwas herumschrauben können", sondern weil nach dem Studium der Vorlage des Nationalrates und - ich muss es leider sagen - auch des Bundesrates ganz klar wurde, dass diese Vorlage zentrale, erhebliche Fehlkonstruktionen enthält, die seltsamerweise schon damals im Nationalrat im Überschwang des Geldverschenkens nicht wirklich diskutiert wurden. Die meisten dieser Nachteile sind aufgezählt worden, ich brauche sie nicht noch einmal zu erklären. Aber es scheint mir unerträglich, dass man heute sagt: Um eine Verfassungswidrigkeit zu beheben, sind wir bereit, eine andere einzuführen. Es ist diejenige zwischen den Alleinstehenden und den Einverdiener-Ehepaaren - es wurde erwähnt.

Es scheint mir auch unerträglich zu sagen, man mache ein Splitting und gebe den Doppeltarif auf, man habe dann einen Einheitstarif. Wenn in Tat und Wahrheit mit dem Trick des Haushaltabzuges, des hohen Haushaltabzuges, eigentlich zwei Tarife eingeführt werden, nämlich ein Tarif für die, die nicht allein stehend sind, und dann noch ein Tarif für die anderen, der einfach um 11 000 Franken verschoben ist, dann sind das genauso gut zwei Tarife, wie wenn Sie die Zahlenreihen einfach direkt auf ein Blatt Papier schreiben würden. Es ist auch dort eine Illusion zu glauben, man hätte wirklich das Wesentliche getan und es erst noch richtig getan.

Für mich ist es auch unerträglich, dass niemand darauf hinweist, dass von den 4 Millionen Steuerzahlern in diesem Land 60 Prozent nicht verheiratet sind, die Verheirateten also eine Minderheit sind, und dass von diesen 60 Prozent - das sind knapp 2,5 Millionen Leute - 1,4 Millionen Nichtalleinlebende sind, die aber nicht verheiratet sind. Diese 1,4 Millionen Leute, die zwar nicht verheiratet sind, also nicht von diesem Splitting profitieren können, aber auch nicht allein stehend sind, sondern entweder im Konkubinat oder in anderen Wohngemeinschaften wohnen, das sind diejenigen, von denen wir dann das Geld nehmen, das wir vor allem den Einverdiener-Ehepaaren zuhalten wollen.

Es geht um Hunderte von Millionen von Franken. Es ist eben nicht so, dass man 1,3 Milliarden Franken nähme und sie nun, lange überfällig, den Ehepaaren gäbe, sondern man nimmt gleichzeitig den andern auch noch einmal etwa die Hälfte dieser Summe aus dem Sack. Also 1,4 Millionen Personen, rund ein Drittel unserer Steuerzahler, könnten von den Mehrkosten der Steuererhöhung, welche die nationalrätliche Lösung ganz klar vorsieht, weil sie ihnen den Haushaltabzug nicht gewährt, betroffen sein. Die Einzigen, um die man sich gekümmert hat, sind die tatsächlich Alleinlebenden. Das sind aber 25 Prozent, also weniger. Sie sind in dieser Diskussion irgendwie - ich sage es jetzt etwas grob - kanonisiert worden, aber den andern greift man umso ungenierter in die Tasche. Das sind alles Fehler der nationalrätlichen und bundesrätlichen Lösung.

Warum ist das auch schlecht für die Kantone? Da möchte ich Sie jetzt als Standesvertreter ansprechen. Alle Kantone haben unisono gesagt, die Nationalratslösung sei zwar besser als unsere, aber was daran unerträglich sei, sei - aus den Gründen, die ich Ihnen genannt habe - dieser hohe Haushaltabzug. Sie haben verlangt, dass man den reduzieren müsse. Aber jetzt muss ich Ihnen sagen, dass wir das probiert haben. Das kann man nicht einfach reduzieren, indem man im Text eine etwas kleinere Zahl einsetzt - es sei denn, man nähme noch höhere Ausfälle in Kauf -, sondern dann muss man auch den Splittingfaktor etwas ändern. Man muss das Ganze im Gleichgewicht behandeln. Das haben wir versucht, aber da haben dann die Kantone interessanterweise gesagt, dass das nicht der richtige Weg sei. Aber einen anderen gibt es nicht. In ihrer Antwort, in der sie gesagt haben, das sei nicht der richtige Weg - es ging um den Divisor 1,5 oder 1,7, wie wir das vorgeschlagen haben -, haben sie gesagt: So nicht, aber trotzdem, der Haushaltabzug muss herunter! Er ist viel zu hoch, er ist steuertheoretisch nicht zu begründen, und vor allem - das ist für die Kantone und die alt Finanzminister wichtig - wird der Druck auf die Kantone, dann auch einen Haushaltabzug in dieser Höhe zu gewähren, erheblich sein, obwohl es dann bei ihnen ein echter Abzug ist, während es bei uns eine tarifarische Massnahme zum Schutze der Alleinstehenden ist. Da ist alles so quer und durcheinander. Am Ende werden die Kantone ihren Leuten erklären müssen, warum sie nicht denselben Haushaltabzug gewähren, wo es der Bund doch tut. Aber der Bund hat es eben so gemacht, dass er ihn zwar dem Alleinstehenden gewährt, aber gleich den Tarif wieder angehoben hat, sodass die Alleinstehenden am Ende etwa gleich hoch besteuert werden wie heute. Es ist ein Scheinabzug.

Der Präsident hat gesagt, er hätte Hunderte von Briefen bekommen, in denen die Leute sich darüber beklagten, dass wir den Haushaltabzug reduzieren wollten. Wir wollten ihn schon reduzieren, aber gleichzeitig auch den Tarif senken. Für die Alleinstehenden wäre es in allen unseren Lösungen exakt aufs Gleiche herausgekommen, es wäre nämlich keine Änderung gegenüber heute gewesen. Aber die Leute haben das missverstanden. Ich habe Verständnis dafür, dass sie das missverstanden haben. Und genauso werden dann die Kantone unter Druck kommen, diese Fehlkonstruktion bei sich in die Gesetze hineinschreiben zu müssen.

Wie man nun angesichts der demographischen Entwicklung, der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt - der Notwendigkeit, dass wir, um unsere Wirtschaft in Gang zu halten, bei einem etwas besseren Wirtschaftsgang, entweder Ausländer ins Land holen oder dann hoffen müssen, dass die gut ausgebildeten Frauen die Arbeit machen - hingehen und wie Herr David sagen kann, "jetzt ist mir alles gleich, die Hauptsache ist, dass jetzt diese 1,3 Milliarden auf den Tisch kommen, schon 850 Millionen Franken sind mir viel zu wenig" - das kann ich nicht verstehen. Man geht doch, wenn man auf einen Berg will und an eine Wegkreuzung kommt, nicht den Weg, der in die falsche Richtung führt, nur weil es dort etwas glatter zu gehen ist, sondern man muss den Weg nehmen, der halt dorthin führt, wo man hinwill, auch wenn dort Steine liegen.

Ich meine, das ist der Entscheid, den Sie heute treffen müssen.

Es geht nicht darum, zwischen zwei sehr schlechten Lösungen zu wählen; das wurde von Herrn David gesagt. Es liegt eine klar ausgearbeitete Lösung vor, die gewisse Dinge erledigt, dafür aber andere Probleme bringt. Hier wäre die Lösung der WAK-SR mit einem Splitting mit Faktor 1,7 besser gewesen. Diese könnten wir jederzeit wieder hervornehmen, auch jene mit dem Splittingfaktor 1,5. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite gibt es eine Lösung, die natürlich noch nicht definiert ist, die aber sicher in Zukunft ohnehin kommen wird. Es ist nicht nur jene, die alle OECD-Länder haben, sondern sie entspricht auch bei uns den gesellschaftlichen Realitäten.

Weil ich mir einmal ein "Progrämmchen" für meinen PC geschrieben habe, habe ich mir das Vergnügen gemacht, eine Individualbesteuerungslösung zu berechnen. Ich behaupte nicht, das sei dann die Lösung, der die Kantone zugestimmt hätten, aber ich kann Ihnen sagen: Für diese 1,3 Milliarden Franken, die man heute offiziell ausgeben will - wenn beim Haushaltabzug nicht zu viel betrogen wird, sonst wären es dann 1,5 oder 1,6 Milliarden Franken -, können Sie eine wunderschöne Lösung der Individualbesteuerung machen, die die Eigenschaft hat, dass das Problem der Konkubinats- und Ehepaare natürlich automatisch vollkommen verschwindet - das gehört zur Individualbesteuerung - und dass jedermann weniger Steuern bezahlt als heute und dass Sie alle diese Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten nicht haben.

Natürlich muss man dort einen Alleinverdienerabzug einführen, aber nicht so, dass man dies gerade auf die dümmste Art macht, wie es Herr David vorgeschlagen hat, und ihn nur bei 0 Franken Einkommen des zweiten Partners gewährt, sondern man muss ihn natürlich gleitend machen, wie wir das heute z. B. beim Zweitverdienerabzug auch schon im Gesetz haben. Dann kann man auch die Alleinverdienenden oder die Ehepaare mit sehr hohen Unterschieden in ihren Einkommen natürlich und zwanglos in dieses zivilstandsunabhängige System integrieren.

Wir stehen meines Erachtens wirklich vor folgender Wahl: Wir können jetzt einerseits rasch etwas tun, von dem wir alle [PAGE 592] wissen, dass es irgendwo nicht gut, aber jetzt halt gerade das Beste ist, was auf dem Tisch liegt. Wir lassen uns dabei unter Zeitdruck setzen und sagen: Das muss jetzt her; wir schlucken halt die Kröten, die dort drin sind. Wir können andererseits aber auch einen klaren Kopf behalten, wie das diese Kammer doch meistens macht, und sagen: Die Kröte ist zu gross; es ist zwar wahr, dass wir das Versprechen im Moment nicht ganz erfüllen können, aber wir gehen wenigstens in die richtige Richtung.

Wenn Sie heute Nein sagen, wird der Weg zur Individualbesteuerung nicht einfach verlängert, sondern er wird im Moment ganz klar verbaut - da stimme ich Frau Spoerry und den anderen zu. Man kann von den Kantonen nicht verlangen, dass sie dann innerhalb weniger Jahre wieder umdenken. Jenen, die gesagt haben, sie sähen ein, dass die Individualbesteuerung kommen müsse, und sie seien eigentlich auch der Meinung, sie sollte kommen, im Moment müssten nun aber diese Gelder der Bevölkerung zurückgegeben werden, jenen rate ich also, heute wenigstens das Steuerharmonisierungsgesetz nicht zu ändern, sondern sich wirklich auf die direkte Bundessteuer zu beschränken. Dann lassen wir den Kantonen nämlich die Freiheit, im Moment mal nichts zu machen. Wir könnten dann, ohne zeitlichen Druck, vielleicht doch eine Motion einreichen, die den Bundesrat auffordert, mit den Kantonen zu reden, und hätten in fünf Jahren vielleicht eine Lösung, bei der die Kantone den Übergang direkt machen könnten - von ihrer heutigen Besteuerungsart auf die Individualbesteuerung -, statt jetzt zuerst den unmöglichen Umweg über ein Teilsplittingmodell einzuschlagen. Ein Ausweg aus dem Dilemma, in dem sich dieses Plenum heute befindet, wäre also allenfalls, nur das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zu ändern und das Steuerharmonisierungsgesetz in diesem Punkt unberührt zu lassen. Dann würden wir uns den Weg mittelfristig nicht verbauen.

Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu entscheiden.

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