AB 266451
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-09-09
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen die Haltung der grünen Fraktion zu Block 1 bekannt und erläutere auch zwei Minderheitsanträge. Dafür möchte ich mich entschuldigen, ich habe das vorhin missverstanden. Ich bitte deshalb um etwas Zeit, die ich vorhin nicht gebraucht habe.
Zu den vier Artikeln: Zuerst geht es um die Grundsätze, um die Befugnisse, die der Bundesrat bezüglich der Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Behörden haben soll. Für uns ist klar, dass diese Befugnisse nur so weit gehen sollen, wie es wirklich nötig ist, aber umgekehrt sollen sie auch nicht nur gelten, wenn es um die sogenannte Übersterblichkeit geht. Wir lehnen deshalb den Einzelantrag Nidegger ab, nur schon wegen der Begrifflichkeit, die ziemlich schwierig ist: Wer sagt dann, wann wir bei einer sogenannten Übersterblichkeit sind?
Bei Absatz 2 unterstützen wir die Mehrheit. Es ist für uns relativ schwierig nachzuvollziehen, weshalb Massnahmen erst kommen sollen, wenn Private und Kantone überfordert sind. Auch da stellt sich wieder die Frage, wer entscheidet, wann wer überfordert ist.
Selbstverständlich möchten wir den Einbezug der wichtigen Player. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat alles in Eigenregie ausführen will, das empfinden wir als staatspolitisch sehr fragwürdig. Wir unterstützen deshalb die Anträge, die einen stärkeren Einbezug des Parlamentes verlangen. Wir sagen somit Ja zur Mehrheit der SGK zu Artikel 1 Absatz 4 bzw. zum Einzelantrag Rutz Gregor zu Absatz 4, aber nicht zu den beiden Anträgen der KVF und der SPK, die weniger weit gehen. Leider nimmt Herr Rutz in seinem Einzelantrag zu Absatz 4bis seine weitergehende Formulierung wieder zurück. Deshalb sagen wir zu diesem Antrag Nein.
Aber wie ich es vorhin ausgeführt habe: Wir wollen selbstverständlich den Einbezug der Kantone, der Sozialpartner, der Gemeinden und Städte. Wir sind ebenfalls für die Unterstützung der Einzelanträge Glättli und Grüter. Die Referenden sollen so gut wie möglich stattfinden, da geben wir gerne ein bisschen mehr Flexibilität.
Bei Artikel 2 zur Gesundheitsversorgung setzen die Grünen gewisse Fragezeichen. Klar ist für uns, dass der Bund Kompetenzen haben muss, um eine gute Versorgung für die ganze Schweiz garantieren zu können. Es müssen jetzt schon Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit es nicht zu einem Kollaps kommen kann und damit vor allem auch nicht einmal mehr das Arbeitsgesetz für die Gesundheitsberufe ausgeschaltet wird. Aber auch in einer Krise ist auf Qualität und sorgsame Prüfung zu achten. Wir wollen keine Verschlimmbesserung, falls es dann plötzlich wirklich auch gefährliche Medikamente auf dem Markt hat. Deswegen der Antrag der Minderheit Weichelt-Picard: Wir möchten Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c ergänzt haben, damit wirklich nur die Covid-19-Medikamente gemeint sind. Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, überlegen wir uns sogar die gänzliche [PAGE 1309] Streichung, das heisst die Unterstützung des Antrages Gafner.
Wichtig: Wir möchten gemäss Buchstabe e nicht nur beschaffen, sondern lagern. Sie haben die Ausführungen gehört.
Sehr zentral ist uns der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz. Die psychische und physische Integrität ist sowohl in der Bundesverfassung als auch im Arbeitsgesetz und in der EMRK zentral verankert. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, Massnahmen umzusetzen und diese auch ständig zu verbessern, damit die Arbeitnehmenden auch wirklich gesund bleiben. Im Speziellen geht es natürlich um besonders gefährdete Arbeitnehmende - da ist es nicht nur eine Kann-, sondern eine Muss-Verpflichtung. Wenn diese nicht eingehalten wird, ist es eine grobe Verletzung der Grundrechte. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 3 Absatz 1 den Antrag der Minderheit II (Prelicz-Huber) zu unterstützen und das kleine, aber wichtige Wort "insbesondere" aufzunehmen.
Bei Artikel 4, bei den Massnahmen für Ausländerinnen und Ausländer bzw. im Asylbereich, unterstützen wir sämtliche Minderheiten. Lediglich einmal sind wir bei der Mehrheit. Es braucht keine Verschärfung der Zwangsmassnahmen. Für die SVP sind Zwangsmassnahmen ja schon bei einem kleinen Beschiss in der Sozialhilfe angebracht. Wenn es wirklich ernsthafte Bedrohungen gibt, haben wir das via das Strafgesetzbuch gelöst. Es braucht hier keine Verschärfung, ganz im Gegenteil.
In Artikel 4 geht es auch - das wäre der letzte Minderheitsantrag - um die Unterstützung derjenigen Menschen, die es schwer haben, die, wie Sans-Papiers, am Rand der Gesellschaft stehen, die keine Möglichkeiten haben, um sich zu wehren. Wir bitten Sie deshalb, diesen Antrag ebenfalls zu unterstützen. Wir danken Ihnen für eine Unterstützung der sozialen Existenz dieser Menschen.