de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-09-09
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
In Artikel 10 geht es im Wesentlichen um Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls aufgrund der vom Bundesrat verordneten wirtschaftlichen Massnahmen. Wir müssen hier gewärtigen, dass der Schaden angerichtet ist, auch wenn die Covid-19-Einschränkungen des Bundesrates aufgehoben werden. Das Geschäft kommt nicht von heute auf morgen wieder zurück. Dennoch gehen die Erwerbseinschränkungen ursächlich auf den Lockdown zurück. Der Bundesrat hat an seinen Medienkonferenzen öffentlich klar und deutlich Hilfe versprochen. Dieses Versprechen muss er nun auch einhalten. Dennoch ist uns klar, dass die Hilfe dort ankommen muss, wo sie benötigt wird, nicht dort, wo sie ausgenutzt werden kann. Deshalb bitten wir Sie, die Kann-Formulierung gemäss Einzelantrag Rösti zu unterstützen und auch eine Begrenzung auf massgebliche Einschränkungen vorzunehmen.
Der Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti zu Artikel 10 Absatz 1bis spezifiziert die Anspruchsberechtigung nochmals für unsere KMU, das heisst eben auch für Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung. Wir bitten Sie, auch dies zu unterstützen.
Hingegen halten wir den Einzelantrag Badran Jacqueline für die Festlegung einer Obergrenze von 90[NB]000 Franken für obsolet und deshalb unnötig.
Den Einzelantrag Grossen Jürg, wonach die Ausrichtung von Entschädigungen auf jene Fälle zu beschränken ist, in denen tatsächlich ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann, ist selbstverständlich zu unterstützen. Der Grundsatz, dass nur dort staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll, wo sie tatsächlich nötig ist, müsste eigentlich für den ganzen Gesetzentwurf eine Grundregel sein.
Gleiches gilt für das Gleichbehandlungsgebot, das die Minderheit Prelicz-Huber explizit im Gesetz verankert haben möchte.
Die Minderheit Gysi Barbara schliesslich will die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen die von ihm angehäuften Arbeitgeberbeitragsreserven für die Vergütung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge verwenden darf, streichen. Dieses Anliegen verstehe ich einfach nicht. Denn eine solche Massnahme ist ja zugunsten der Arbeitnehmenden und auch im Sinn der Sozialpartnerschaft.
In Artikel 11 unterstützen wir die Minderheit Dobler, nicht aber die Minderheit Prelicz-Huber und die Minderheit Maillard, welche hier eine weitere Ausdehnung der Anspruchsberechtigung beantragen.
Die Minderheit Maillard zu Artikel 11b will zudem die Reserven der Krankenkassen anzapfen, um die Kaufkraft anzukurbeln. Das mag auf den ersten Blick ein verlockender Ansatz sein, aber mit Verlaub: Das ist nicht nur sachfremd, das grenzt schon fast an Piraterie. Der Griff in fremde Kassen ist schlicht nicht zu verantworten. Diese Reserven sind kein Selbstzweck der Versicherungen, sie wurden gebildet, um Risiken abzudecken und Prämienschübe abzufedern.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, das Plündern dieser Reserven zwecks sozialistischer Umverteilung abzulehnen.