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AB 266674

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-10

Wortprotokoll

Bevor ich mich in die Details der Anwaltstätigkeit und der Beratertätigkeit einmische, möchte ich noch einmal das grosse Bild zeichnen, das den Hintergrund der Vorlage bildet.

Der Schweizer Finanzplatz ist global, einer der globalsten überhaupt, und er ist sehr ambitioniert. Er gehört bei der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung zur absoluten Spitze. Das ist der Anspruch, den wir haben. Mit diesem Anspruch steigen auch die Anforderungen für den Schweizer Finanzplatz.

Die Schweiz hat sehr viel geleistet, dessen müssen wir uns schon bewusst sein. Wir haben den automatischen Informationsaustausch. Wir haben im Laufe der letzten Jahre sehr viel gemacht, um diesen Finanzplatz transparent und offen zu gestalten. Das wird rund um uns herum auch attestiert. Der Schweizer Finanzplatz gehört heute weltweit zu den transparentesten. Davon zeugt auch, dass Gelder von institutionellen Anlegern in die Schweiz fliessen, denn die institutionellen Anleger können sich ja keine Fehler leisten. Der Schweizer Finanzplatz hat mit den Massnahmen, die wir in den letzten zehn Jahren umgesetzt haben, international an Ansehen gewonnen. Das ist einmal festzuhalten.

Die Vorlage zur Geldwäscherei ist ein Teil dieser Anstrengungen, die wir schon unternommen haben. Auch hier hat die Schweiz von der FATF in Bezug auf die Wirksamkeit der Massnahmen, die getroffen werden, ein sehr gutes Zeugnis erhalten. Daran ist zu erinnern.

Der Bericht hat aber auch gesetzliche Lücken aufgezeigt. Zweck dieser Vorlage ist es eigentlich, diese gesetzlichen Lücken noch zu füllen. Es ist aber nicht so, dass wir quasi vor einem Scherbenhaufen stehen, der jetzt aufzuräumen ist. In diesem Prozess hin zu einem transparenten Finanzplatz ist es ein weiterer Schritt. Die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung sind international immer noch im Fokus. Begonnen hat es mit 9/11, dann kamen diese Leaks, und die Panama Papers sind das letzte Element in diesem Bereich. Die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung werden wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren international ein Thema bleiben. Hier können wir aber auch festhalten, dass die Schweiz nicht zuoberst auf der Traktandenliste steht, denn die Schweiz hat, wie ich das schon [PAGE 739] ausgeführt habe, ein transparentes System, das kontrolliert wird und ausgewiesen ist.

Mit dieser Vorlage schlagen wir Ihnen insgesamt acht Punkte vor, und alle diese acht Punkte verbessern sich mit Massnahmen im Geldwäschereibereich. Die Vorlage ist im Nationalrat ja dann hochkant gescheitert; mehr geht fast nicht, als wenn auf eine Vorlage gar nicht eingetreten wird. Stein des Anstosses war die Beratertätigkeit. In unserer Gesetzgebung, beim automatischen Informationsaustausch und weiss nicht wo alles, geht es ja letztlich immer um eine Güterabwägung. Wir wollen und wir müssen international kompatibel sein, damit wir wettbewerbsfähig sind, und dann stellt sich in der Güterabwägung die Frage: Wie weit müssen wir in unserer Gesetzgebung gehen? Unsere Gesetzgebung, mit unseren Strukturen, ist historisch etwas anders gewachsen als die Gesetzgebung in sehr vielen anderen Ländern. Daher werden Schritte, die wir in unserem Gesetzgebungsprozess machen, dann auch entsprechend schwierig für uns.

Im Nationalrat ist die Vorlage in Bezug auf die Beratertätigkeit insbesondere gescheitert, weil man gesagt hat, das Berufsgeheimnis der Anwälte werde damit nicht geschützt. Das ist ein Vorwurf, der ernst zu nehmen ist. Man hat moniert, es sei ein unverhältnismässiger Aufwand, den man unseren KMU auferlege, und die Vorlage strotze von Swiss Finish und das sei nicht nötig. Das waren so die Hauptargumente, die im Nationalrat gegen diese Vorlage sprachen.

Einverstanden bin ich jetzt aber mit der Kommission des Ständerates, die sich mit der Vorlage befasst hat. Unsere Anwälte sind nicht einem Generalverdacht der Geldwäscherei zu unterstellen, überhaupt nicht! Wir haben eine sehr leistungsfähige, international anerkannte Gilde von Rechtsanwälten, die ein hohes Ansehen geniesst. Der Vorwurf, dass sich da alle Anwälte in Grauzonen bewegen, ist also falsch. Dem ist klar entgegenzutreten. Davon zeugt auch die Aufarbeitung der Panama Papers. Das ist immer noch die Grauzone. Sehr viele Schweizer Anwälte oder die Schweiz seien darin verwickelt, heisst es. Aus all diesen Tausenden von Papieren hat es aber weniger als zehn Verfahren gegeben, die im Moment noch laufen, soweit ich das weiss. Auch die Aufarbeitung der Panama Papers stellt der Schweiz letztlich also ein gutes Zeugnis aus.

Das einfach einmal zum grossen Bild, aber die Schweiz will einen Finanzplatz, der transparent ist, der international wettbewerbsfähig ist, der auch Vorbild sein muss, weil wir grenzüberschreitend der grösste Vermögensverwalter sind. Wir wollen hier also diese Transparenz. Das ist denn auch der Grund der Vorlage, die wir Ihnen hier unterbreiten.

Was beinhaltet die Vorlage? Ich komme auf die Beratungen dann noch zurück. Es geht um die Edelmetall- und Edelsteinhändler. Hier sollen Barzahlungen neu noch bis 15[NB]000 Franken möglich sein; bisher waren es 100[NB]000 Franken. Es geht also nicht um das Juweliergeschäft. Im Detailhandel können Sie mehr bezahlen, aber im Rohmetallhandel soll eine solche Grenze gesetzt werden, weil da der Verdacht besteht, dass jemand, der mit Rohmaterialien handelt und mit 100[NB]000 Franken in der Tasche daherkommt, vielleicht etwas mit Geldwäscherei zu tun haben könnte. Das wollen wir auf diese 15[NB]000 Franken beschränken, was international möglich ist. Es gab auch zu Diskussionen Anlass, beschränkt sich aber auf diesen Teil. Dem kann man so zustimmen.

Dann geht es um die Finanzintermediäre, die Gesetzesgrundlage für die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten. Da wird eigentlich die bestehende Praxis, die schon funktioniert, jetzt noch im Gesetz verankert, damit auch eine gesetzliche Grundlage besteht. Neu muss die Aktualität der Kundendaten regelmässig überprüft werden. Hier besteht ein Ermessensspielraum für die Intermediäre, aber auch das ist eine Massnahme zur Bekämpfung der Geldwäscherei.

Dann geht es beim Meldesystem um diverse Verbesserungsmassnahmen im Bereich des Meldesystems, konkret um die Aufhebung der 20-Tage-Frist und die Einführung der 40-Tage-Frist. Auch dieser Punkt beschäftigt sich mit Geldwäscherei und ist eine entsprechende Verbesserung.

Bei den Vereinen, Herr Hefti hat es angesprochen, geht es darum, dass Vereine, die zu einem karitativen Zweck Vermögenswerte im Ausland verteilen oder sammeln, dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden sollen. Hier gibt es auch den Verdacht, dass es, wenn jemand in der Schweiz einen Sitz hat und im Ausland Geld sammelt und verteilt, mit Geldwäscherei zu tun haben könnte. Also werden auch diese Vereine dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Auch das ist eine Verbesserung auf dem Weg der Bekämpfung der Geldwäscherei.

Dann geht es noch um die Altedelmetall-Händler und die Handelsprüfer. Hier haben wir Wünsche aus der Branche aufgenommen, diese wurden uns nicht vorgegeben. Es geht um die Einführung von Kontrollmechanismen für den Ankauf von Altedelmetallen und ein Zentralamt für Edelmetallkontrolle, das neu der Geldwäschereibehörde unterstellt werden soll.

Sie werden also heute sieben von acht Massnahmen beraten, wenn Sie der Mehrheit folgen. Sie befassen sich alle mit Verbesserungen im Bereich Geldwäscherei.

Ihre Kommissionsmehrheit hat die Frage der Berater mit den Punkten, die ich aufgeführt habe, herausgebrochen: Nichtgewährleistung des Berufsgeheimnisses, unverhältnismässiger Aufwand und ein Swiss Finish, der nicht notwendig ist. Pragmatisch betrachtet, brauchen wir ja einen Kompromiss zwischen dem absoluten Nein des Nationalrates und der Vorlage. Es ist uns lieber, wenn Sie der Vorlage mit sieben Punkten zustimmen, als dass Sie sie noch einmal scheitern lassen. Wir erzielen auch international eine Verbesserung, wenn Sie diesen Bereich erledigen. Ich hoffe, dass wir damit dann auch im Nationalrat durchkommen.

Die Vorlage des Bundesrates über die Berater ist aus unserer Sicht aber durchaus angemessen; ich werde sie auch vertreten. Für mich stellt sich dann die Frage nach dem Spatz in der Hand oder der Taube auf dem Dach. Wenn Sie die Berater herausbrechen, wie das Ihre Kommissionsmehrheit will, kommen wir wieder damit, das kann ich Ihnen jetzt schon versichern, denn die nächste Prüfung der FATF wird 2022 erfolgen. Das wird dann nach wie vor eine Lücke in den Gesetzen sein, die wieder moniert wird, das kann ich Ihnen jetzt schon garantieren.

Wir haben gehofft, dass wir aus diesem Kontrollmechanismus fallen, wenn wir das mit dieser Vorlage lösen. Sie dürfen dann einfach in drei oder vier Jahren nicht sagen, wir würden immer und immer wieder kommen. Wir sind jetzt gekommen, haben schon vor vier Jahren angekündigt, es werde kommen. Wenn Sie jetzt Nein sagen, kommt es einfach wieder.

Es ist aber auch nicht die wichtigste Beanstandung der FATF, das kann ich schon auch sagen. Herr Rieder hat gesagt, dass wir auch so internationale Anerkennung erhalten werden. Das stimmt wahrscheinlich, aber es wird wieder als Mangel aufgelistet werden, und wir werden das wieder irgendwie lösen müssen.

Wenn es nicht gelingt, dass wir heute der Vorlage des Bundesrates folgen, dann werden wir diesen Punkt wieder aufnehmen und zusammen mit der Branche versuchen, eine Lösung zu finden, die zum Ausdruck bringt: Berufsgeheimnis gewährleistet, kein Swiss Finish, kein unverhältnismässiger Aufwand. Ich muss aber einfach darauf hinweisen, dass wir hier nicht nur im Konflikt mit möglichen Forderungen aus dem Ausland stehen. Alle Finanzintermediäre in der Schweiz, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen, sagen natürlich, es gebe keinen Grund, dass wir die Anwälte und Berater nicht auch unterstellen. Es gibt auch in der Schweiz die Forderung der gleich langen Spiesse für alle. Diese Restanz bleibt auch im Inland noch zu bewältigen. Damit müssten wir uns dann auch entsprechend befassen.

Zusammengefasst: Nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat sind wir interessiert, möglichst viel dieser Vorlage nun trotzdem zu verwirklichen. So wie die Mehrheitsverhältnisse hier sind, werden Sie wohl die Berater herausbrechen. Es bleibt also eine Pendenz, mit der wir nochmals kommen werden. Wir müssen dann die Form anschauen. Es dürfte aber so sein, dass wir auch mit diesem Mangel die Hürde der internationalen Anerkennung vorläufig wieder schaffen. Wie ich gesagt habe: In der praktischen Bewertung der Wirksamkeit unserer Massnahme hat die Schweiz ein gutes Signal erhalten. Man hat insbesondere die gesetzlichen Mängel beanstandet. Dies würde bleiben. [PAGE 740]

Wir dürfen doch einfach auch das grosse Bild nicht aus den Augen verlieren. Wir wollen einen transparenten, wettbewerbsfähigen Finanzplatz. Das ist das Merkmal der Schweiz als Vermögensverwalter, und wir können uns nicht allzu viele Ausnahmen erlauben. Hier machen wir aus Sicht des Bundesrates jetzt eine Ausnahme für Berater oder Anwälte, wie auch immer. Um diesem grossen Bild zu entsprechen, dürften wir dies eigentlich nicht tun.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen. Wenn Sie nicht dem Bundesrat, sondern der Mehrheit folgen, dann kommen wir wieder mit dieser Pendenz. Möglicherweise gibt es dann doch noch weitere Punkte, denn Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei bleiben weltweit aktuelle Themen. Aber die Schweiz ist hier nicht zuoberst auf der Traktandenliste.

Das wären meine Ausführungen. Die Vorlage des Bundesrates ist nicht schlecht. Schauen Sie sie noch einmal an. Sie versucht einfach, als Gesamtes zu lösen, was von uns gefordert wird, sowohl von internationalen Organisationen wie auch von Finanzintermediären in der Schweiz. Sie würde gleich lange Spiesse schaffen in der Schweiz, wenigstens im Sinne des Kompromisses und von dem, was Ihre Kommission empfiehlt. Es sind sieben von acht Punkten, die damit umgesetzt werden können. Das ist nicht nichts, aber es ist noch nicht vollständig.

Dies wären meine Ausführungen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.