preparatory:AB 266706
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-10
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag Mazzone war nicht Teil der bundesrätlichen Botschaft; folglich hat auch keine Vernehmlassung dazu stattgefunden. Aus unserer Sicht ist hier dieser Swiss Finish, wenn man dem so sagen kann, nicht notwendig, weil wir in diesem Bereich andere Wege haben. Um Schmelzprodukte herzustellen, braucht es in der Schweiz eine entsprechende Schmelzbewilligung. Für Inhaber der Schmelzbewilligung gelten die Sorgfaltspflichten gemäss dem Edelmetallkontrollgesetz. Als Schmelzprodukte gelten auch Bankedelmetalle. Bankedelmetalle ihrerseits sind wiederum dem Geldwäschereigesetz unterstellt, als Vermögenswerte, weil sie einen hohen Feingehalt haben.
Ich möchte auch auf den Bericht zu einem Postulat Seydoux verweisen, den Sie kürzlich behandelt haben. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass die grossen Schweizer Raffinerien freiwillig alle Sorgfaltspflichten zu den Lieferketten und zur Herkunft von Gold einhalten. Sie sind an den Good Deliveries der London Market Association angeschlossen; das ist die internationale Organisation, die diese Standards überwacht.
Dann möchte ich noch auf einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Edelmetallkontrolle hinweisen. Der Bericht ist vom Februar dieses Jahres. Dort gibt es entsprechende Empfehlungen, die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht der Schmelzer zu verstärken. Damit haben wir unserer Meinung nach einen Weg gefunden, der diese zusätzliche Unterstellung nicht notwendig macht.
Ich möchte Sie also bitten, den Antrag der Minderheit Mazzone abzulehnen.
Dann kann ich auch darauf hinweisen: Der Vorwurf des fehlenden Swiss Finish stimmt nicht; wir überprüfen im Einzelfall wirklich, ob es notwendig ist oder ob es andere Wege gibt. Es ist nicht notwendig, das hier noch einzufügen.