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Hefti Thomas · Ständerat · 2020-09-10

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Wie meine Vorredner bin auch ich Anwalt, allerdings nur noch sehr beschränkt tätig, und der SRO der Anwälte angeschlossen.

In der Kommission wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob man bei dieser Vorlage nicht möglichst weit gehen sollte, sodass wir dieses Thema einmal abschliessen könnten. Dass dies möglich ist, scheint mir eine Illusion zu sein, aus den Gründen, die Herr Kollege Jositsch ausgeführt hat. Dieses Thema wird immer wieder auf den Tisch kommen. Es hängt auch keineswegs nur von uns ab. Es gibt zu viele Länder und internationale Organisationen, die es noch so gerne sehen, wenn wir immer wieder, berechtigt oder nicht, mit neuen Forderungen konfrontiert und ins Scheinwerferlicht gestellt werden. Böse Zungen würden sagen: Es freut manche, wenn die Schweiz als starker Mitbewerber Aufmerksamkeit auf sich zieht und andere aus der Schusslinie kommen.

Lange hat sich die Debatte an den Inhaberaktien und den Domizilgesellschaften entzündet, auch deshalb, weil bei diesen Gesellschaften ein Konnex zu Steuerprivilegien bestand. Die Inhaberaktie ist mittlerweile weitgehend liquidiert, und wo sie pro forma noch weiterbesteht, ist sie eine Quasi-Namenaktie geworden. Die Domizilgesellschaften begannen schon zu Beginn dieses Jahrhunderts als Folge von Änderungen im Steuerharmonisierungsgesetz zum Auslaufmodell zu werden und werden es mit der Umsetzung der STAF-Vorlage definitiv. Das Attraktive an diesen Gesellschaften war ja deren privilegierte Besteuerung in einigen Kantonen. Die Kriterien dafür, was unter eine Domizilgesellschaft fällt und wie sie abzugrenzen ist, ergab sich ja auch im Wesentlichen aus Steuerentscheiden. Mit der Abschaffung der Steuerprivilegien wird das Interesse an diesen Gesellschaften stark abnehmen.

Es werden aber neue Gebilde aufs Radar kommen. Wir sehen das in der Botschaft. Von etwas unter vierzig Seiten einleitender Ausführungen entfällt etwa ein Dutzend, also fast ein Drittel, auf die Vereine. Das tönt dann etwa so: Das Risiko der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung "ist nicht auf Handelsgesellschaften beschränkt. Verschiedenen in- und ausländischen Studien zufolge stellen karitative Organisationen ein besonderes Risiko für Terrorismusfinanzierung dar. So kann das Sammeln zu wohltätigen Zwecken als Deckmantel für Terrorismusfinanzierung dienen." Das steht auf Seite 5486 der Botschaft, und es geht auf der folgenden Seite weiter: "Der vierte Länderbericht zur Schweiz prüft bezüglich NPO die geltenden Regelungen für Stiftungen und für Vereine. Die geltenden Vorschriften für Stiftungen, insbesondere zur Transparenz, werden von der FATF als angemessen erachtet. Kritischer" - kritischer! - "ist der Bericht in Bezug auf die Vereine." Weiter hinten können wir dann lesen: "Während die Stiftungen grundsätzlich unter Aufsicht einer Verwaltungsbehörde stehen" - was stimmt -, "sind Vereine keiner Verwaltungsaufsicht unterstellt. [...] Das Schweizer Privatrecht [...] verlangt keine Identifizierung der Begünstigten oder Spenderinnen und Spender von NPO" - also von Non-Profit-Organisationen. Das steht auf Seite 5490 der Botschaft.

Damit ist angesagt, was folgen wird: Es werden Forderungen, die das Vereinsrecht betreffen, auf uns zukommen, zum Beispiel der obligatorische Eintrag aller Vereine ins Handelsregister, was die Botschaft auf Seite 5492 allerdings ausdrücklich als "unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Vereinsfreiheit" qualifiziert. Es wird daher mit dieser Vorlage keine generelle Eintragungspflicht ins Handelsregister für Vereine beantragt. Die Pflicht wird auf die Vereine begrenzt, die einem erhöhten Risiko des Missbrauchs für Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei ausgesetzt sind. Es ist also künftig so, dass daraus folgt, dass manche der eingetragenen Vereine, und das sieht man ja, im Ruf stehen werden, ein Risiko bezüglich Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei zu sein, ein, gelinde gesagt, etwas spezieller Ruf.

Man merke aber: Sollte eine generelle Eintragungspflicht für Vereine ins Handelsregister kommen, so würde das, sagt diese Botschaft, eine Teilrevision der Bundesverfassung bedingen. Man wird sich daran erinnern müssen. Es werden künftig detailliertere Mitgliederverzeichnisse verlangt werden, als wir das jetzt mit dieser Vorlage beschliessen. Da wird man immer mehr ins Detail gehen, immer mehr verfeinern, immer näher zur Aktiengesellschaft kommen, wie sie heute reguliert ist. Schliesslich droht am Horizont die allgemeine Verwaltungsaufsicht über die Vereine. Wir stehen dann vor einem völligen Paradigmenwechsel im Vereinsrecht, so, wie es unsere Bundesverfassung seit 1848 und in den folgenden Jahren konzipiert hat, nämlich, dass man in der Schweiz Vereine gründen kann, frei ist und das auch macht.

Es ist daher für mich durchaus sinnvoll, und ich bin in der Mehrheit, bei der Umsetzung der Anregungen zäh zu sein. Wir müssen uns auf das beschränken, was man effektiv tun muss; das mit den Beratern ist eben kein zwingendes Erfordernis. Damit empfehle ich Ihnen, mit der Mehrheit zu stimmen. Beim Berater-Artikel werde ich mich wahrscheinlich nochmals zu Wort melden.

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