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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-09-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Zunächst das Wichtigste vorweg, da bin ich auch mit den Ausführungen des Kommissionsberichterstatters einverstanden: Es ist notwendig, dass wir auf diese Vorlage eintreten. Es ist mir unverständlich, warum der Nationalrat nicht eingetreten ist, denn Nichteintreten bedeutet, dass kein Handlungsbedarf besteht. Ich glaube, wir sind uns einig, dass Handlungsbedarf besteht.

Ein Länderbericht der FATF für sich alleine ist kein Grund, warum man auf eine Vorlage eintreten und Anpassungen an einem Gesetz vornehmen soll. Aber was macht die FATF? Warum ist dieser Bericht eben doch wichtig? Das Geld, das aus kriminellen Handlungen, insbesondere aus dem Drogenhandel, stammt, es handelt sich um Milliarden jährlich, kommt wie eine Flut auf die Finanzplätze und damit auch wie eine Flut auf den schweizerischen Finanzplatz, auf uns zu. Es ist notwendig, dass wir Dämme dagegen aufbauen, um eben unseren Finanzplatz und die Sauberkeit unseres Finanzplatzes vor diesen Geldern zu schützen und es entsprechenden Organisationen, die international tätig sind, zu erschweren, das Geld zu waschen. Das ist das Ziel der Geldwäschereibekämpfung. Der FATF-Länderbericht ist eine Art Kontrolle unserer Schutzwälle, unserer Dämme, ob das System funktioniert. In dem Moment, in dem Sie eine Lücke, ein Loch haben, fliesst es wie das Wasser bei einem Damm, der ein Loch hat, einfach durch. Der Rest des Dammes nützt Ihnen dann verhältnismässig wenig. Diese Prüfung macht die FATF, und sie hat Löcher festgestellt. Das ist nichts Spezielles. Das wird es immer geben, denn diese kriminellen Organisationen suchen immer wieder neue Löcher. Deshalb werden wir auch immer wieder dieses Gesetz anpassen müssen. Deshalb wird der Mechanismus immer wieder verfeinert, das finden Sie eigentlich seit dreissig Jahren, seit wir in der Schweiz Geldwäschereibekämpfung betreiben. Sie finden immer wieder eine Verfeinerung des Systems. Darum geht es hier auch.

Deshalb ist es richtig, dass wir eintreten und versuchen, die Lücken zu schliessen. Nun geht es vor allem in der Detailberatung um einen Punkt, die Berater, zu denen sich der Kommissionsberichterstatter bereits im Detail geäussert hat. Die Frage ist im Wesentlichen: Sollen sie auch miterfasst werden, oder sollen sie nicht miterfasst werden? Ich werde mich zu dieser Frage dann in der Detailberatung äussern.

Ich kann jetzt schon vorwegnehmen, und deshalb habe ich den Antrag gestellt: Ich betrachte es als zentral, dass dieses Schlupfloch eben geschlossen werden kann. Ich bin auch Anwalt, bin übrigens sogar Präsident einer SRO, bin also mit Geldwäschereibekämpfung und der Selbstregulierung durchaus vertraut. Aber ich kann Ihnen sagen, auch als Anwalt sehe ich die Notwendigkeit, dass die Beraterinnen und Berater vom Gesetz miterfasst werden. Wenn wir diese Lücke offen lassen, dann erfüllen wir die Vorgaben der FATF nicht. Das ist auf der einen Seite ein Problem, weil die Sache automatisch wieder auf uns zurückkommt. Wir werden also automatisch wieder mit dem Thema betraut werden, denn der nächste Länderbericht wird dies wieder aufzeigen. Und das Zweite, und das scheint mir das Wesentlichere zu sein, ist: Wir lassen eine Lücke in der Geldwäschereibekämpfung offen und lassen damit, um wieder auf das Bild zurückzukommen, eine Lücke in unserem Damm, und damit kann das Wasser - und in diesem Fall eben das Geld - über diese Quelle wieder auf den Finanzplatz fliessen. Das erachte ich nicht als sinnvoll; warum im Detail, werde ich nachher in der Detailberatung begründen.

Zusammengefasst aber: Eintreten im Unterschied zum Nationalrat ist sicher richtig. Ob es sich nachher aber lohnt, dem Gesetz auch zuzustimmen, hängt nach meiner Einschätzung eben auch davon ab, ob es gelingt, die Lücken zu stopfen. Dies bedeutet eben, dass wir bei den Beratern hier an der ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung festhalten.