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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-10

Wortprotokoll

Die Corona-Pandemie trifft uns alle. Sie trifft die Gesellschaft, sie trifft die Wirtschaft, sie trifft den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr; auch hier gab es starke Auswirkungen der pandemiebedingten Massnahmen. Zum einen hat der öffentliche Verkehr einen Nachfragerückgang bis zu 80 Prozent erlebt. Er erholt sich jetzt zwar, aber er erholt sich langsam. Zum anderen ist es auch im Schienengüterverkehr zu einem deutlichen Aufkommensrückgang gekommen. Gleichzeitig gibt es hier Rahmenbedingungen, die für solch aussergewöhnliche Situationen eben wenig Spielraum lassen, weil die Transportunternehmen im bestellten Verkehr bekanntlich keine Gewinne machen dürfen. Das heisst, sie können Ertragsausfälle auch nicht kompensieren. Im Schienengüterverkehr ist es aufgrund der Wettbewerbsverhältnisse schwierig, finanzielle Vorkehrungen für solche Krisensituationen zu treffen. Ohne weitere Massnahmen wäre deshalb die Zahlungsfähigkeit von verschiedenen Unternehmen gefährdet, was sich dann natürlich auch auf das Gesamtsystem öffentlicher Verkehr negativ auswirken würde.

Die eidgenössischen Räte, also Sie, haben dem Bundesrat die entsprechende Motion 20.3151 überwiesen. Die vorliegende Botschaft zu diesem dringlichen Bundesgesetz ist das Resultat Ihres Auftrags an den Bundesrat, nämlich den öffentlichen Verkehr in dieser Corona-Krise zu unterstützen. Das Ziel der Botschaft ist klar: Wir wollen nachhaltige Schäden für die Wirtschaft und für die Bevölkerung durch den Abbau oder sogar die Einstellung von Transportunternehmen verhindern.

In der Botschaft hat der Bundesrat verschiedene Grundsätze berücksichtigt:

1.[NB]Der Bundesrat möchte, dass die Zuständigkeiten der verschiedenen Staatsebenen bestehen bleiben.

2.[NB]Der Bundesrat möchte, dass bestehende Abläufe und Verfahren berücksichtigt werden und nur fallweise ergänzt werden.

3.[NB]Der Bundesrat möchte, dass die Massnahmen einfach und transparent sind.

4.[NB]Die Gesetzesbestimmungen sind bis Ende 2021 befristet.

Das heisst, es gilt Folgendes: Die Transportunternehmen werden für die direkt durch die Covid-19-Krise verursachten Mehrkosten und Mindererträge entschädigt, und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen soll berücksichtigt werden. Das heisst, Reserven sollen aufgelöst werden, auf Dividenden soll verzichtet werden, und es braucht eine zurückhaltende Boni-Politik.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, drei Bereiche zu unterstützen: erstens den regionalen Personenverkehr, zweitens den Schienengüterverkehr und drittens die Bahninfrastruktur.

Im regionalen Personenverkehr soll es im Jahr 2021 eine Defizitdeckung geben, und zwar durch einen einmaligen Beitrag an die Transportunternehmen, basierend auf der Jahresrechnung 2020 und auch anteilsmässig gemäss den heutigen Beteiligungen durch Bund und Kantone. Die Kosten dafür sieht der Bundesrat im Rahmen von 290 Millionen Franken vor, soweit man das heute bereits so festlegen kann.

Im Bereich des Schienengüterverkehrs soll der Abbaupfad bei den Abgeltungen im alpenquerenden Verkehr für 2020 und 2021 ausgesetzt werden. Zusätzlich gibt es ein vereinfachtes Verfahren für finanzielle Notmassnahmen in dieser Branche in der Form eines einmaligen Beitrags. Die Kosten dafür betragen rund 70 Millionen Franken.

Schliesslich haben wir im Bahninfrastrukturbereich verschiedene Elemente vorgesehen. Die Rückzahlung der FinöV-Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) wird sistiert. Es werden die maximal zulässigen zwei Drittel der LSVA in den BIF einfliessen. Der BIF kann sich um weitere 150 Millionen Franken verschulden, und es werden 300 Millionen Franken aus den BIF-Reserven eingesetzt. Für die Infrastrukturbetreiberin sind Nachträge zu den Leistungsvereinbarungen vorgesehen, um die Ertragsausfälle zu kompensieren. Die Kosten dafür belaufen sich auf 330 Millionen Franken.

Alle diese Massnahmen zusammen werden rund 700 Millionen Franken zulasten des Bundes erreichen. Damit können wir das Ziel, nämlich langfristige Schäden im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr zu vermeiden, erreichen.

Der Ständerat und jetzt auch Ihre Kommission haben verschiedene Entscheide gefällt, die über das hinausgehen, was der Bundesrat Ihnen beantragt hat. Ich gehe die einzelnen Bereiche durch.

Zuerst zum Ortsverkehr: Es ist klar und unbestritten, dass der Ortsverkehr ein integraler Teil des öffentlichen Verkehrs ist. Trotzdem beantragt Ihnen der Bundesrat, den Ortsverkehr hier nicht durch den Bund zu unterstützen, dies einfach aufgrund der Zuständigkeiten. Der Bund, das wissen Sie, ist im Bereich des Ortsverkehrs nicht zuständig. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass hier auch keine zusätzliche Zahlung vonseiten des Bundes vorgesehen werden soll. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 28 Absatz 2bis die Minderheit Giezendanner zu unterstützen.

Eigentlich müsste der Bundesrat konsequenterweise dann auch - und das hat er auch gemacht - eine Unterstützung der touristischen Verkehre ablehnen und nicht vorsehen. Die touristischen Verkehre sind touristische Leistungen, die eben keine Erschliessungsfunktion haben. Sie werden weder durch den Bund noch durch die Kantone bestellt. Die Leistungen sind eigenwirtschaftlich. Touristische Verkehre können Gewinne erzielen, das ist zulässig. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass hier keine zusätzliche Unterstützung erfolgen soll. Das Gleiche gilt für den Autoverlad.

Ich habe aber die Ausgangslage analysiert. Da in Ihrer Kommission keine entsprechende Minderheit vorliegt, sind die Aussichten für den Bundesrat dermassen katastrophal, hier eine Abstimmung zu gewinnen, dass wir hier darauf verzichten. Das wollte ich Ihnen auch noch sagen.

Dann komme ich zu Artikel 9a des Gütertransportgesetzes im Bereich Schienengüterverkehr. Hier gibt es eine Minderheit Giezendanner. Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Wie gesagt: Der Bundesrat möchte an der Nothilfe für den Schienengüterverkehr festhalten. Es wurde von Ihnen erwähnt, es geht hier auch um die Verlagerungspolitik. Der Ständerat und jetzt auch Ihre Kommissionsmehrheit haben diesen Artikel noch ergänzt mit Bestimmungen zur Beanspruchung aller Reserven und mit einem Dividendenverbot. Das unterstützen wir selbstverständlich. Wir [PAGE 1379] bitten Sie, hier bei Artikel 9a des Gütertransportgesetzes Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich komme noch zu Artikel 28 Absatz 1bis und den Reserven: Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Unternehmen, die nicht nur spezialgesetzliche Reserven angehäuft haben, sondern auch zusätzliche Reserven im bestellten Verkehr - wir befinden uns hier im subventionierten Bereich -, diese Reserven jetzt hier auch einsetzen sollen.

Nationalrat Fluri hat vorhin gesagt, diese stillen Reserven - jene also, die zusätzlich zu den spezialgesetzlichen Reserven angehäuft wurden - seien für den Weltuntergang vorgesehen. Wenn Sie aber den Weltuntergang haben, brauchen Sie auch keine Reserven mehr. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass diese Reserven auch für Innovationen eingesetzt werden können, dass die Unternehmen z.[NB]B. eine Elektrifizierung der Busse des öffentlichen Verkehrs vorsehen können. Dazu haben Sie heute Morgen im CO2-Gesetz eine entsprechende Bestimmung angenommen, wonach die Rückerstattungsmittel gemäss Mineralölsteuergesetz eben genau dafür - z. B. für eine Elektrifizierung des Ortsverkehrs im Bereich des öffentlichen Verkehrs - eingesetzt werden können. Wir sind der Meinung, hier sollten Sie jetzt auch die Minderheit Giezendanner unterstützen, denn im regionalen Personenverkehr gibt es an sich keine Reserven und Gewinne.

Ich komme noch zum Minderheitsantrag Graf-Litscher zu Artikel 28a Absatz 2ter und zum Fernverkehr: Ich kann Ihnen hier einfach sagen, dies auch angesichts der Zahlen der SBB, von denen Sie heute haben lesen können, dass wir im Gespräch mit den SBB sind und dass auch das BAV zum Schluss gekommen ist, dass es im Bereich des Fernverkehrs keine zusätzliche Unterstützung braucht. Die SBB haben die Situation hier mit den Gewinnen, die sie auch in den letzten Jahren gemacht haben, im Griff. Sie haben die kurzfristige Unterstützung durch den Bund für die Liquidität angesprochen. Dafür haben wir ja gesorgt. Aber deshalb jetzt noch eine zusätzliche Unterstützung für den Fernverkehr vorzusehen, erachten wir als nicht notwendig.

Deshalb bitten wir Sie, bei Artikel 28a Absatz 2ter Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Ich hoffe, damit zur Klarheit beigetragen zu haben.