Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-10
Wortprotokoll
Es ist ein Geschäft, das schon lange auf uns lastet. Es soll jetzt rasch und unkompliziert erledigt werden. Es geht - das wurde bereits erwähnt - um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren, die zwischen 2010 und 2015 erhoben wurden. Das Bundesgericht hat 2018 entschieden, dass sie zurückbezahlt werden müssen.
Mit dem Vorschlag des Bundesrates soll jetzt jeder Haushalt eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten, die auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe gutgeschrieben wird. Mit diesem Vorgehen möchte der Bundesrat eine einfache und rasch umsetzbare Lösung. Wenn Sie jetzt der Vorlage zustimmen, dann könnten diese Gutschriften bereits im kommenden Jahr erfolgen. Die entsprechenden Vorarbeiten laufen bereits.
Der Bundesrat schlägt eine pauschale Vergütung vor, um zu vermeiden, dass die Haushalte aktiv werden und ein Gesuch stellen müssen. Für eine solche pauschale Lösung braucht es allerdings ein Gesetz. Sie sind jetzt daran, ein solches zu schaffen.
Die Pauschale von 50 Franken pro Haushalt basiert auf den vom Bund zwischen 2010 und 2015 effektiv eingenommenen Mehrwertsteuern. Das sind 185 Millionen Franken. Dieser Betrag wird durch die voraussichtliche Anzahl der abgabepflichtigen Haushalte im Vergütungsjahr 2021 geteilt. Wir gehen zurzeit von rund 3,7 Millionen Haushalten aus.
Die Pauschale deckt auch die Verzugszinsen ab, die seit dem Bundesgerichtsurteil von 2018 angefallen sind. Vor 2018 war die Rechtslage aus Sicht des Bundesrates unklar. Deshalb geht der Bundesrat davon aus, dass man erst seit dem Urteil von 2018 in Verzug ist. Die allermeisten Haushalte haben ja auch keine Rückforderung geltend gemacht und damit den Bund nicht eigentlich in Verzug gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden jetzt auch keine individuellen Ansprüche mehr existieren. Es ist aber so: Es liegt im Wesen von Pauschalen, dass sie dann nicht jedem Einzelfall gerecht werden. So gehen z. B. Personen, die jetzt Mehrwertsteuer bezahlt haben und im Jahr 2021 keine Rechnung von der Serafe erhalten, eben leer aus. Solche Einzelfälle lassen sich bei einer einfachen Pauschallösung leider nicht verhindern. Das ist dem Bundesrat bewusst. Er ist aber auch der Meinung - und diese Haltung teilen der Ständerat und Ihre Kommission -, dass es besser ist, jetzt eine schnelle und pragmatische Lösung zu treffen, die mit wenig Aufwand umgesetzt werden kann. Damit ist auch die Motion Flückiger-Bäni 15.3416 für die Haushalte umgesetzt.
In Bezug auf die Unternehmen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keine Pauschalregelung, wie sie in der Motion Flückiger-Bäni verlangt wurde, geben soll. Es waren vor allem rechtliche Überlegungen, die ausschlaggebend für diesen Entscheid waren. Die berechtigten [PAGE 1383] Ansprüche der Unternehmen auf Rückerstattung der Empfangsgebühren bleiben bestehen. Unternehmen, die keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht haben, können beim Bundesamt für Kommunikation ein Rückerstattungsgesuch stellen. Das Bundesamt für Kommunikation ist daran, ein Online-Formular zu erstellen, damit die Unternehmen diese Möglichkeit einfach und niederschwellig ergreifen können. Nach dem aktuellen Stand der Arbeiten wird die Möglichkeit für die Gesuchseinreichung Anfang 2021 bestehen.
Aus rechtlicher Sicht müsste dafür nicht unbedingt eine gesonderte Bestimmung im Gesetz geschaffen werden. Ich habe aber Verständnis dafür, dass der Ständerat und jetzt auch Ihre Kommission diese berechtigten Ansprüche für die Unternehmen ausdrücklich im Gesetz erwähnt haben möchten. Das führt auch nicht zu neuen Rechten, sondern es festigt die Position der Unternehmen. In diesem Sinne können wir den neuen Artikel 3 Absatz 3 unterstützen.
Ich komme noch zur Minderheit zu Artikel 2 Absatz 1. Die Minderheit verlangt eine Vergütung von 60 Franken pro Haushalt anstelle der vorgeschlagenen 50 Franken. Ich möchte Ihnen kurz ausführen, wie wir auf diese 50 Franken gekommen sind.
Im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage gewährt der Bundesrat einen Zinsanteil auf den 165 Millionen Franken, die er mit der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen hat. Warum aber bleibt dann die Pauschale für die Haushalte dennoch bei 50 Franken und ist nicht entsprechend höher? Das BAKOM hat eine Rückzahlungssumme von total 185 Millionen Franken budgetiert. Darin enthalten sind zusätzlich zu den effektiv einkassierten 165 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuer auch der Verzugszins seit 2018, 17 Millionen Franken, sowie eine kleine Reserve. Weil die Anzahl der berechtigten Haushalte gegenüber der ursprünglichen Schätzung von 3,4 auf 3,7 Millionen gestiegen ist, kommt man jetzt wieder zu einer Pauschale von 50 Franken pro Haushalt, wenn man diese 185 Millionen Franken zu gleichen Teilen auf alle Haushalte aufteilt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch hier Ihre Kommissionsmehrheit, den Ständerat und den Bundesrat zu unterstützen. Dann geht es auch schnell, und dann kann man mit dieser Auszahlung auch rasch beginnen.