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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-10

Wortprotokoll

Eine gute Grundversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitband-Internet ist für den Bundesrat sehr wichtig. Das hat der Kommissionssprecher soeben ausgeführt. Daran halten wir fest. Wir haben das auch in unserer Strategie Digitale Schweiz vom 5. September 2018 bereits erwähnt. Wir werden das auch bei der Weiterentwicklung der Strategie erneut betonen. Die Schweiz verfügt im europäischen Vergleich über eine sehr gute Abdeckung mit Breitband-Internet. Trotz der bereits guten Ausgangslage forcieren die Marktteilnehmenden den wettbewerblichen Netzausbau weiter. Swisscom z. B. plant laut eigenen Angaben, bis Ende 2021 jede Schweizer Gemeinde mit neuster Glasfasertechnologie zu erreichen. Pro Jahr investiert Swisscom dabei rund 1,6 Milliarden Franken in den Netzausbau. Gleichzeitig bauen auch die Kabelnetzbetreiber und die Mobilfunkanbieter ihre Netze permanent aus. Das ist auch gut so, das ist wichtig für die Standortattraktivität unseres Landes und die damit verbundenen Investitionen.

Das Ziel der Grundversorgung gemäss Fernmeldegesetz ist es, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen ein Basisangebot an grundlegenden Fernmeldediensten zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in abgelegenen Gebieten, in denen eben der Wettbewerb lückenhaft ist, ein entsprechendes Basisangebot verfügbar ist. Der Bundesrat beobachtet die Situation. Er nimmt die entsprechenden Anpassungen vor. Der Kommissionssprecher hat es auch erwähnt: Der Bundesrat hat die Mindestübertragungsrate zuletzt per 1. Januar 2020 auf 10 Megabit pro Sekunde angehoben. Damit ist die Schweiz in Bezug auf die Grundversorgung bereits heute an der europäischen Spitze.

Ein flächendeckender Netzausbau mit einer Leistung von mindestens 80 Megabit pro Sekunde wäre sicher mehr als das, was wir unter einem Basisangebot verstehen. Ich muss Ihnen einfach auch die Zahl sagen - es ist kein Schreckensszenario, Herr Nationalrat Candinas, sondern einfach eine Realität -: Der Ausbau des Hochbreitbandnetzes würde schätzungsweise etwa 3,5 Milliarden Franken kosten. Diese Kosten müssen von allen Marktteilnehmenden getragen werden, das sieht das Gesetz so vor.

Als Letztes möchte ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Falls Sie diese Motion annehmen, ist eine Umsetzung auf den 1. Januar 2023 wirklich kaum realistisch. In einem solchen Fall müsste man prüfen, wie man die laufende Grundversorgungskonzession für eine gewisse Zeit, vielleicht bis Ende 2024, weitgehend unverändert lassen könnte. Das gäbe dem Bundesrat und den Räten dann die nötige Zeit, um geeignete Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, um an den Orten eine allfällige Ergänzung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten bereitzustellen, an denen dies der Markt nicht bewerkstelligt.

So viel zur Information, falls Sie diese Motion annehmen, die Ihnen der Bundesrat allerdings zur Ablehnung empfiehlt.