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Müller Damian · Ständerat · 2020-09-10

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Der Internationale Währungsfonds ist das Instrument, das in Krisenfällen Finanzhilfen leistet. Der IWF kennt grundsätzlich drei Finanzierungselemente: die Quoten, das ist sozusagen die Grundausstattung, die bilateralen Kredite und die sogenannten Neuen Kreditvereinbarungen, über die wir heute sprechen. Mit diesen Neuen Kreditvereinbarungen werden in krisengeschüttelten Ländern Mittel für eine etwas längere Zeit zur Verfügung gestellt. Der IWF hat beschlossen, künftig weniger mit bilateralen Krediten zu arbeiten und dafür mehr mit Neuen Kreditvereinbarungen, das heisst, der heutige Betrag wird von 250 Milliarden auf 500 Milliarden Franken verdoppelt.

Für uns bedeutet das, dass auch der Schweizer Beitrag verdoppelt werden muss. Über diese Verdoppelung stimmen wir heute ab. Dieses Geld belastet aber nicht die Bundeskasse. Nicht der Bund haftet dafür, sondern die Nationalbank, denn sie gewährt dieses Darlehen, das ordentlich verzinst wird. Das heisst, der Beschluss ist auch nicht der Schuldenbremse unterstellt.

Der Nationalrat hat das Geschäft bereits durchberaten und mit 149 zu 13 Stimmen bei 25 Enthaltungen angenommen.

Unsere Aussenpolitische Kommission hat das Geschäft am 14. August dieses Jahres behandelt. Die Diskussion drehte sich insbesondere um die Problematik der stark verschuldeten Staaten. Bei diesen muss gemäss der Kommission auf jeden Fall verhindert werden, dass sie durch einen Staatsbankrott einen eigentlichen Dominoeffekt auslösen könnten. Gerade heute, wo die Weltwirtschaft durch den Corona-Effekt arg in Mitleidenschaft gezogen ist, sei es von zentraler Bedeutung, wirkungsvolle Instrumente für die Absicherung in Krisenfällen zu haben. Die Kommission ist der Meinung, dass die Neuen Kreditvereinbarungen ein solches Instrument sind. Eintreten war unbestritten, der Entwurf des Bundesrates wurde mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

In diesem Sinne empfehle ich dem Rat, der Kommission zu folgen und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.