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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-10

Wortprotokoll

Sie kennen die Ausgangslage bei diesem Geschäft: Die Schweiz kann nicht unilateral einfach sagen, welche Bestimmungen einer EU-Verordnung sie übernimmt und welche nicht, wenn es um das bilaterale Luftverkehrsabkommen geht. Dazu braucht es die Zustimmung von beiden Parteien. Die Schweiz und die EU müssen also zustimmen, wenn die Schweiz hier eine besondere Regelung haben möchte. Es ist so, dass sich innerhalb der EU die grosse Mehrheit der Mitgliedstaaten in den Verhandlungen dafür ausgesprochen hat, dass es eine gemeinsame Regulierung von Drohnen und Modellflugzeugen gibt, und zwar in derselben Verordnung. Das heisst nicht, dass für beide, für Drohnen und Modellflugzeuge, überall die genau gleichen Regeln gelten, aber es sind für beide Teile in der gleichen Verordnung Regeln aufgestellt worden.

Nun, ich bin froh, dass auch der Kommissionssprecher gesagt hat, dass sich die Schweiz im Regulierungsprozess bei den Debatten über die Ausgestaltung dieser EU-Verordnung eingesetzt hat. Die Schweiz konnte auch erreichen, dass die Zusatzanforderungen für den Modellflug auf ein Minimum reduziert werden. Das heisst im Grundsatz, dass auch unter der neuen EU-Verordnung mit Modellflugzeugen in der Schweiz genauso weitergeflogen werden kann wie heute, und zwar wie heute basierend auf nationalem Recht. Das Einzige, was sich ändert, ist, dass eine Pilotin oder ein Pilot sich einmalig online registrieren muss und Mitglied in einem Modellflugverein sein muss. Das müssen Sie entscheiden, ob das noch erträglich ist, aber es ändert ja eigentlich am Fliegen nichts, sondern es ist, denke ich, mehr eine administrative Voraussetzung, die hier gegeben wäre.

Nun, Sie kennen auch hier die Voraussetzungen: Wenn die Schweiz eine Verordnung im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens nicht übernimmt, dann könnte - ich sage: könnte! - die EU Gegenmassnahmen ergreifen, und das könnte dann z. B. zu einer Marktzugangsverweigerung im Bereich der Drohnen führen. Das ist halt einfach so, wie man miteinander umgeht, wenn man sich nicht einig ist. Ich denke, das wäre für die Schweiz schlecht. Sie haben es gehört: Wir sind gut, wir sind technisch sehr gut unterwegs bei den Drohnen, wir haben auch gute Forschungsarbeiten und Start-ups im Bereich der Robotik. Es gibt hier wahrscheinlich in nur wenigen Jahren Tausende von Arbeitsplätzen, die betroffen sind. Das heisst, wir haben ein grosses Interesse, dass wir im Bereich der Drohnen und im Bereich der Robotik vorne mit dabei sind. Die Schweiz ist übrigens auch führend im Aufstellen von globalen Regeln. Ich denke also, dass wir hier wirklich etwas zu bieten und etwas zu sagen haben.

Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Modellflug in der Schweiz auch weiterhin möglichst im bisherigen Rahmen weiterbestehen soll, und vor allem, dass die EU-Regulierung genügend Flexibilität bietet, um sicherzustellen, dass man mit Modellflugzeugen so wie bisher weiterfliegen kann. Aus Sicht des Bundesrates wäre es etwas schwierig zu sagen, warum man plötzlich den Marktzugang für Drohnen und Robotik gefährden möchte für etwas, das eigentlich im administrativen Bereich zumutbar ist.

Aus diesen Überlegungen empfiehlt der Bundesrat Ihnen diese Motion zur Ablehnung.