Lexipedia

Thurnherr Walter · 2020-09-10

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10

Wortprotokoll

Ich möchte vorausschicken, dass es sicher gut ist, wenn man konsultiert, und dass man alle, die zuständig oder betroffen sind, konsultieren soll, wenn man Zeit hat. Das ist unser Selbstverständnis, wie wir funktionieren. Dieses Vernehmlassungsverfahren ist eine sehr gute Sache. Es wird oft unterschätzt, aber es ist eine sehr gute Sache, zu konsultieren: Man kann dadurch sehr viele Fehler ausmerzen.

Das Problem in diesem Gesetz ist ein bisschen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auf die Zeit ankommt und dass wir dann etwas schneller machen müssen. Wir haben uns deshalb darauf beschränkt, dass man mit den für die Umsetzung am meisten zuständigen Partnern - das sind die Kantone - das Gespräch suchen muss; vorher gab es ja gar nichts.

In der Vergangenheit haben wir die Situation erlebt, dass sich ein Kanton vielleicht nicht durch die Meinung der GDK oder der KdK vertreten fühlte und sagte: "Ich bin auch ein Kanton, man hat mich nicht einbezogen." Herr Würth hat das angetönt, es war nicht immer sehr einfach. Wir befürchten, dass dieses Risiko steigt, je mehr Sie die Mengen der Leute ausweiten, die konsultiert werden müssen. Eine Stadt wie Aarau kann sagen: "Wir sind nicht einbezogen worden, wir sind auch zu konsultieren!"

Es gibt zeitlich dringliche Massnahmen, die wir gerne mit den Kantonen aufnehmen. Es ist ja auch vorgesehen, dass wir die Verordnungen noch in den Kommissionen vorkonsultieren. Das Parlament und die Kantone werden also einbezogen. Aber dass man darüber hinaus noch die Sozialpartner, die Städte und die Gemeinden einbezieht, das könnte das Fuder einfach überladen.

Deshalb beantragen wir Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben und den Antrag des Bundesrates anzunehmen.

Ich möchte einfach Folgendes noch anfügen, weil etwas dazu gesagt worden ist: Mit der Krise, mit der ausserordentlichen Lage, schon mit der besonderen Lage hören die in der Schweiz verfassungsmässig abgestimmten Zuständigkeiten nicht auf; man hebt sie nicht auf. Der Ortsverkehr ist eine Kompetenz der Gemeinde und höchstenfalls des Kantons, aber einfach nicht des Bundes.

Es ist schon etwas, was man jetzt ein wenig vermischt. Weil etwas in Bern geschieht, muss man alle konsultieren - das ist nicht die Meinung dieses Gesetzes. Es sollen die von der Umsetzung am stärksten Betroffenen, das sind die Kantone, einbezogen werden. Das war das Motiv dieses Artikels.