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Candinas Martin · Nationalrat · 2020-09-10

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10

Wortprotokoll

Anlässlich der Sitzung unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 29. Juni wurde die vorliegende Motion eingereicht. Der Bundesrat wird darin beauftragt, die Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen.

Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung einen gewaltigen Schub gegeben. Innert wenigen Tagen wurde für sehr viele Menschen in diesem Land Homeoffice und für alle Kinder Homeschooling Realität. Während die Internetversorgung in den Städten ausreichend war, litten viele Familien und Firmen in ländlichen Regionen und Agglomerationen unter mangelnder Internetgeschwindigkeit.

Per Ende 2019 waren 3,9 Millionen oder 74 Prozent der Wohnungen und Geschäfte mit Ultrabreitband erschlossen. Von den anderen 26 Prozent und den betroffenen Regionen spricht kaum jemand. Es sind dies 1,4 Millionen Wohnungen und Geschäfte. Gerade für diese muss die Politik nach Meinung unserer Kommission sorgen, da hier vielfach ein Marktversagen herrscht und die Swisscom keine Anreize für Investitionen hat. Damit die Bevölkerung und Wirtschaft in allen Landesgegenden von den gleichen minimalen Grundvoraussetzungen profitieren können, muss die Grundversorgungsbestimmung laufend an die technischen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden. Die Fernmeldedienstverordnung sieht seit 1. Januar 2020 eine Grundversorgungsgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde vor. Dies entspricht den aktuellen technischen Möglichkeiten und der Nachfrage bei Weitem nicht mehr. Die Nachfrage nach Bandbreite verdoppelt sich in etwa alle zwanzig Monate. Die Datenvolumina steigen exponentiell. Die Datenmengen, die [PAGE 1387] unser Netz heute in einer Woche verarbeitet, entsprechen der Menge, die wir vor neun Jahren in einem Jahr hatten.

Um den digitalen Graben zwischen städtischen und peripheren Regionen zu reduzieren, ist unsere Kommission der Meinung, dass umgehend gehandelt werden muss. Dies ist für die betroffene Bevölkerung und Wirtschaft elementar. Eine gute Versorgung mit Breitbanddiensten ist für die Standortattraktivität matchentscheidend und kann helfen, physische Distanzen zu überwinden und unabhängig vom Standort neue Geschäftsmodelle in den ländlichen Regionen und in Berggebieten zu entwickeln. So können dezentral Arbeitsplätze geschaffen und erhalten wie auch Pendlerströme reduziert werden. Wenn die Internetgeschwindigkeit jedoch nicht genügt, ist man auf verlorenem Posten. Darum ist die Erhöhung der flächendeckenden Mindestgeschwindigkeit auf 80 Megabit pro Sekunde mehr als berechtigt. Spätestens im Hinblick auf die Ausschreibung der nächsten Grundversorgungskonzession mit Beginn am 1. Januar 2023 muss nach Meinung unserer Kommission diese Anpassung vorgenommen werden.

Wenn der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, dass eine gute Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitband-Internet ein wichtiges Anliegen sei und er dies auch in der Strategie Digitale Schweiz betont habe, dann muss er auch einmal konkret werden und handeln. 10 Megabit pro Sekunde ist in der heutigen Zeit völlig ungenügend. Dies müsste der Bundesrat wirklich wissen. Auch mit den Kosten lässt sich immer argumentieren. Bereits bei meiner Motion für die Erhöhung auf 10 Megabit pro Sekunde wurden in diesem Rat Schreckensszenarien gezeichnet. Als die Motion von den Räten beschlossen wurde, sprach niemand mehr darüber.

Bei dieser Kommissionsmotion geht es um die Frage, ob für alle Menschen in diesem Land in der heutigen digitalisierten Welt eine einigermassen vernünftige Internetgeschwindigkeit sichergestellt werden soll oder nicht. Unsere Kommission will eine gute digitale Infrastruktur mit schnellem Internet für alle Menschen in diesem Land.

Darum beantragt Ihnen unsere Kommission mit 15 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dieser Kommissionsmotion zuzustimmen.

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