Minder Thomas · Ständerat · 2020-09-10
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10
Wortprotokoll
Staats- und ordnungspolitisch ist dieses Covid-19-Gesetz ein Fauxpas der gröberen Sorte. Dies beginnt, dies an die Adresse unseres Ratsbüros, das für die Traktandierung verantwortlich ist, bei der bereits fast schon gleichzeitigen Behandlung in beiden Räten, wegen der wir erst ein paar Minuten oder eine Stunde vor der Traktandierung die Fahne bekommen, und dies beim wohl wichtigsten und umstrittensten Gesetz überhaupt dieser Session. Eine solche Gesetzesarbeit, Dringlichkeit hin oder her - wir hätten ganze drei Wochen Zeit dafür -, ist einer seriösen Beratung im Rat unwürdig. Eine zeitlich bessere Planung zwischen beiden Räten wäre auch für den Sprecher der Vorlage, den Bundeskanzler, und für uns Parlamentarier hilfreich gewesen.
Staatspolitisch betrachtet, Sie wissen, das ist eines meiner Kernthemen, wird die Einheit der Materie einmal mehr aufs Schlimmste verletzt. Man sagt uns, es sei eben ein Mantelerlass; Sammelsuriumgesetz wäre der treffendere Ausdruck. Das Gesetz ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Wie sollen die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer der freien Willensäusserung, die notabene in der Bundesverfassung verankert ist, nachkommen, wenn derart viele Bereiche - Kultur, Sport, Medien, Gesundheit, Ausländer-, Asyl- und Justizwesen - in einem einzigen Gesetz zusammengefasst sind? Bei diesem Sammelsuriumgesetz mit Vorstössen und Bereichen in der ganzen politischen Breite müssen wir uns einfach bewusst sein, dass wir die Referendumsfähigkeit geradezu exponentiell steigern. Dass gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche, so meine Einschätzung. Doch wie soll ein Bürger abstimmen, welcher die Massnahmen im Gesundheitsbereich befürwortet, jene im Sport aber nicht? Wie? Herr Bundeskanzler, beantworten Sie mir bitte diese Frage!
Das ist der Grund, warum ich einen Splittingantrag gestellt habe und beim Eintreten bereits dazu Stellung nehme; er wird meines Wissens demnächst verteilt. Wir müssen wenigstens zwei Bereiche differenzieren, den Gesundheitsbereich einerseits und das Übrige andererseits. Oder anders formuliert: Gemäss der Aufteilung, die der Bundesrat in der Botschaft vornimmt, gibt es einerseits die Primärmassnahmen, die direkt darauf abzielen, die Epidemie zu bekämpfen, indem die Verbreitung des Coronavirus vermindert wird. Dazu gehört auch der Erhalt der medizinischen Kapazitäten. Dann gibt es aber andererseits die Sekundärmassnahmen. Das sind die Massnahmen zur Bewältigung von Folgeproblemen, die sich erst durch die Ergreifung der gesundheitlichen Massnahmen ergeben haben.
Der Bundesrat, und das ist nun wirklich bemerkenswert, hat die Primärmassnahmen und die Sekundärmassnahmen im letzten halben Jahr auch nicht einfach allesamt in dieselbe Verordnung gepackt. Nein, die Primärmassnahmen hatten wir zuerst in der berühmten Covid-19-Verordnung 2, die bis zum 22. Juni in Kraft war. Seither, mit Aufhebung der ausserordentlichen Lage, wurden die reduzierten epidemiologischen Massnahmen in der Covid-19-Verordnung "besondere Lage" sowie der Covid-19-Verordnung 3 weitergeführt. Die Sekundärmassnahmen hingegen sind nicht in jenen zwei gesundheitspolizeilichen Verordnungen zu finden, sondern in Dutzenden von Spezialverordnungen. So gab und gibt es, das wissen Sie, Covid-19-Verordnungen zu Asyl, Justiz, Sport, Kultur, Printmedien usw. Es gibt fast fünfzig solche Notverordnungen, die im letzten halben Jahr vom Bundesrat erlassen wurden. Ein Teil ist bekanntlich bereits wieder aufgehoben, ein Teil ist noch in Kraft. Das ist wirklich absurd. Der Bundesrat hantiert mit zwei primären Gesundheitsverordnungen und fast fünfzig sekundären Branchenverordnungen, doch wir sollen nun alles in ein einziges Paket vermengen und dem Volk vorlegen.
Das ist der Grund meines Einzelantrages, die Vorlage zu splitten, also den Gesundheitsbereich und den übrigen Bereich zu trennen. Mein Antrag ist auch so formuliert, dass alle Artikel zuerst bereinigt und angepasst werden können. Man könnte dann am Schluss der Debatte über diesen Antrag abstimmen und erst dann die bereinigten Artikel in die Vorlage 1 oder die Vorlage 2 aufteilen. Der Antrag hindert uns also nicht, unsere heutige Differenzbereinigung und Debatte zu führen. Auch materiell ändert mit diesem Splittingantrag nichts. Es ist eine rein formelle Aufteilung in zwei Erlasse.