Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-09-10
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Nur noch kurz namens der SGK eine Antwort an Kollege Rieder: Es ist so, dass alle Mitberichte berücksichtigt worden sind. Natürlich haben wir nur dort, wo Anträge gestellt wurden, diese beraten; wo es keine Anträge gab, wurden diese Nichtanträge auch nicht beraten. Das ergibt sich aus der Natur der Sache. Es ist im Übrigen so, dass wir letzte Woche zunächst sechs Stunden beraten haben, als Kommission des Zweitrates, aufgrund der Erkenntnisse der Beschlüsse des Erstrates. Es ist so, dass das ja alles vernehmlasste Vorschläge waren. Wer die Geschäfte verfolgt hat, dem war nicht alles neu. Wir kannten die Verordnungen und auch die Vorschläge des Bundesrates, dann auch die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, die zu einer veränderten Botschaft geführt haben, wie der Herr Bundeskanzler gerade ausgeführt hat. All das kannten jene, die sich mit der Materie beschäftigten. Dies vielleicht zur Qualität der Beratung.
Es ist zutreffend, dass es herausfordernd ist - etwa die Beratung gestern im Nationalrat: Wesentliche Bestimmungen sind erst aufgrund von Einzelanträgen zum Gesetz geworden. Die Kommissionsanträge sind überblickbar, die Einzelanträge hingegen, deren Bestimmungen zum Gesetz geworden sind, mussten wir uns heute früh vornehmen. Jetzt haben wir wieder eine Latte von Einzelanträgen. Das ist herausfordernd, aber auch nicht völlig ungewöhnlich. Es ist so, dass die Themen letztlich in der Dimension überblickbar sind. Die Covid-19-Krise ist in Entwicklung, da sind wir natürlich auf einem Gelände, auf dem wir noch nicht sehen, wie das weiter herauskommt. Was jetzt aufgegleist ist, das ist so weit übersichtlich. Die Kommission hat dies in vollem Bewusstsein und auch in voller Verantwortung entschieden, auch wenn man technisch das eine oder andere hätte anders machen können. Es hat hier eine Gesetzesberatung auf der Höhe der Aufgabe stattgefunden.
Noch eine kurze Bemerkung zu Kollege Salzmann. Es ist nochmals zu unterstreichen - der Bundeskanzler hat es bereits gemacht -: Alle gesundheitspolizeilichen Massnahmen - es sind populär die Masken oder Einschränkungen bei Veranstaltungen, bei Demonstrationen -, all dies betrifft das Epidemiengesetz, all dies ist jetzt in der besonderen Lage bei den Kantonen. Das gehört eben alles zum Epidemiengesetz und hat mit diesem Gesetz nichts zu tun. Hier geht es um die Versorgung, um subsidiäre Massnahmen auch im Gesundheitsbereich. In dem Sinne meine ich, dass auch die Logik dafür spricht, so vorzugehen, wie es der Bundesrat beantragt hat.
Ich möchte Sie deshalb bitten, bei diesem System zu bleiben.