Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10
Wortprotokoll
Es geht hier um den Einbezug der Partner des Bundes. Wir haben gesehen, wie entscheidend der Faktor Zeit eben ist und wie viele Fehler bei einer Gesetzgebung passieren, die unter hohem Zeitdruck stattfindet, ohne dass die betroffenen Kreise angemessen einbezogen werden. Zu den betroffenen Kreisen gehören eben nicht nur die Kantone. Manchmal sind es, etwa wenn es um Kurzarbeitsentschädigungen geht, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darum gab es zu Recht in unserem Rat einen Antrag, dass der Bund die Kantone und die Dachverbände der Sozialpartner bei der Erarbeitung dieser Gesetze mit einbeziehen solle.
Als ich das gelesen habe, fand ich, dass die Sozialpartner im einen Bereich zwar vielleicht stärker betroffen sind, dass es aber auch andere Bereiche gibt, in denen die dritte Föderativebene direkt betroffen ist. Die Fachkonferenz der Kantone, die KdK, zu befragen, die dann wieder die einzelnen Gemeinden befragen müsste, wäre etwas schwierig. Es wäre besser, direkt und unkompliziert an diese betroffenen Partner zu gelangen.
Ich verlange darum mit meinem Minderheitsantrag, dass wir nebst den Dachverbänden der Sozialpartner auch die Verbände von Gemeinden und Städten bei der Erarbeitung mit einbeziehen. Ich sage Ihnen, warum, und nenne drei Bereiche, die typischerweise betroffen waren und bei denen wir nachkorrigieren müssen:
1.[NB]Kinderkrippen: Kinderkrippen sind nur kommunal. Die Gemeinden wurden aber nicht gefragt.
2.[NB]Ortsverkehr: Ich verweise hier auf das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise - ohne jeglichen Einbezug der Gemeinden, obwohl der Ortsverkehr Sache der Gemeinden und der Städte ist. Dort werden eigentlich die grossen Themen im Ortsverkehr abgewickelt. Es sind die Städte und die Gemeinden, die den Verkehr definieren, entsprechend bezahlen und auch über die Netze bestimmen. Sie wurden nicht einbezogen.
3.[NB]Kultur: Im Kulturbereich darf ich doch sagen, dass die Hälfte der Aufwände von Gemeinden und Städten beigesteuert wird. Doch beim Covid-19-Gesetz sind auch die Städte und Gemeinden nicht einbezogen worden.
Diese drei Beispiele zeigen, wie einfach und pragmatisch es sein könnte, wenn sich der Bund nicht stur auf die Ordnung mit den Kantonen berufen würde, sondern eben hier auch Artikel 50 der Bundesverfassung nachkäme und die direkt betroffenen Partner - in diesen Fällen Städte und Gemeinden - einbeziehen würde. Ich kann Ihnen als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes versichern, dass das völlig unkompliziert ist: Es sind zwei Anfragen, und Sie werden in brauchbarer Frist zwei Stellungnahmen bekommen, vielleicht noch bevor sich die Kantone geeinigt haben, welche Fachkonferenz jetzt zuständig ist oder ob es dann doch die Konferenz der Kantonsregierungen sein soll. Da, meine ich, sind die kommunalen Verbände wesentlich schlanker organisiert.
In diesem Sinne bitte ich Sie, nebst den Sozialpartnern auch die Verbände der Gemeinden und Städte bei der Ausarbeitung künftiger Erlasse dieser Art mit einzubeziehen und bei Artikel 1 Absatz 3 dem Nationalrat zu folgen.