Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-09-10
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Auch diesen Einzelantrag haben wir logischerweise nicht in der Kommission beraten, sodass ich einfach ein paar Bemerkungen dazu machen kann. Ich warte aber auch noch ab, was dann der Bundeskanzler dazu sagt.
Ich könnte auf den ersten Blick sagen: Nützt es nichts, so schadet es auch nichts. Es ist aber eh klar, dass Gesetzgebung vorgeht - dringliche und ordentliche Gesetzgebung.
Das Gesetz selber ist aber Gesetzgebung, soweit es um Entschliessungsermessen im rechtlichen Sinn geht, wenn es also um echte Kann-Bestimmungen geht. Es sind ja auch unechte Kann-Bestimmungen gemeint, vor allem im Leistungsbereich. Echte Kann-Bestimmungen sind vor allem die Massnahmen. Dort, wo es um die Beschaffung von Gesundheitsmaterial geht, ist die Gesetzgebung, die wir jetzt verabschieden, vollkommen ausreichend. Das ist der Sinn der Sache; der Bundesrat soll hier handeln können. Es ist für die Beschaffung von Material im Sinn von Artikel 2 nicht sinnvoll, den Gesetzgeber zu bemühen. Wir delegieren das an den Bundesrat. Das ist nicht die Flughöhe der konkreten parlamentarischen Arbeit - Gesetzgebung machen wir jetzt.
Im Leistungsbereich ist es eigentlich klar, dass wir die entsprechenden Leistungen wollen. Ein konkretes Beispiel ist der Sport, der ja vielen Kolleginnen und Kollegen am Herzen liegt. Der Antrag kam ja eigentlich aus der WBK. Dort wollen wir mit dieser Gesetzgebung, dass die entsprechenden Leistungen ausgelöst werden. Es soll nicht noch einmal eine Runde via Gesetzgebung gedreht werden, sondern hier soll dringlich und schnell gehandelt werden.
In dem Sinn meine ich, dass man die Bestimmung positiv interpretieren und sagen kann, dass sie etwas Selbstverständliches ausdrückt. Kritisch betrachtet ist sie aber auch überflüssig und könnte zu Missverständnissen führen, weil wir bezüglich der Massnahmen im ersten Teil des Gesetzes Massnahmen wollen, ohne noch einmal über das Gesetz gehen zu wollen. Im zweiten Teil ist es so, dass wir die Leistungen wollen, ohne dass noch einmal der Gesetzgeber bemüht werden soll. Es gibt ja immer noch weitere Gesetze, die auf uns zukommen werden. Ein paar Beispiele hat der Bundeskanzler genannt.
In dem Sinn meine ich, dass keine Argumente für den Antrag sprechen.