Thurnherr Walter · 2020-09-10
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10
Wortprotokoll
Wir empfehlen Ihnen, die Minderheit zu unterstützen. Weshalb?
Wir haben vorhin Artikel 8a diskutiert. Dort ging es darum, den Selbstständigen eine Unterstützung zu gewährleisten. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht bei Artikel 10 Absatz 1 eine Ausweitung vor, wonach nicht nur die von einem Verbot direkt Betroffenen, sondern auch diejenigen, die massgebliche Einschränkungen und - daraus folgend - einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen mussten, Entschädigungen erhalten. Das Instrument, das für den Erwerbsausfall eingesetzt wurde, wird missbraucht. Eine riesige Kasse wird für weitere Fälle geöffnet. Wenn Sie in der Fahne weiterlesen, sehen Sie, dass in der Fassung des Nationalrates auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung betroffen sind. Es ist auch davon die Rede, dass die Schwelle wegfallen müsse. Mit dieser Ausweitung wissen Sie wirklich nicht mehr, wie viel Sie über die EO ausgeben werden - es ist einfach so. Sie wissen ja nicht einmal genau, was unter "massgeblich einschränken" zu verstehen ist!
Das Konzept des Bundesrates war, nur jene für einen Erwerbsausfall zu entschädigen, die von einem Verbot direkt betroffen waren. Jetzt erweitern Sie das um Hunderttausende zusätzliche Personen. Es sind nicht einige Tausend, es sind Hunderttausende mehr, und Sie wissen nicht, wie die Leistung beansprucht wird. Es ist richtig gesagt worden: Bis anhin bestand eine relativ grosse Reserve. Sie wissen aber nicht, wie es in Zukunft aussehen wird; Sie können das nicht kontrollieren.
Ich habe das auch in der Kommission darzulegen versucht. Die Umsetzung ist schlicht nicht möglich. Es ist nicht möglich zu überprüfen, ob eine selbstständigerwerbende Person einen teilweisen Erwerbsausfall erleidet oder nicht. Bei den Selbstständigerwerbenden wird der Anspruch auf Leistung anhand des steuerbaren Einkommens ermittelt, und die Steuerbehörden ermitteln dieses steuerbare Einkommen auf einer Jahresbasis, aber nicht auf einem Monatseinkommen. Lustigerweise kommt es ja dann nachher noch einmal im Gesetzentwurf, dass der Bundesrat sicherstellen sollte, dass es dann nur jenen zugutekommt, die es auch nötig haben.
Wie wollen Sie diese Vorschrift umsetzen, wenn Sie nicht Tür und Tor öffnen wollen für Missbrauch? Natürlich muss man nicht davon ausgehen, dass der Missbrauch jederzeit mobilisiert wird, dass da jeder seine Möglichkeiten überschreitet. Aber es ist einfach in dieser Anlage hier sehr unsorgfältig, wenn Sie diesen Tatbestand so öffnen, dass man Personen, die von einer Massnahme massgeblich betroffen sind, in diesem Sinn unterstützt. Sie wissen: Die Entschädigung des Erwerbsausfalles beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens und maximal 196 Franken pro Tag. Wenn auch nur ein Teil der Selbstständigerwerbenden davon missbräuchlich profitiert, ist das unter Hunderttausenden sehr viel Geld. Weder Sie noch wir wissen, wie viel Geld das sein wird. Sie beschliessen also hier etwas mit dieser Massnahme, von dem wir nicht wissen, wie es sich auswirkt. Dann gibt es erst noch eine Doppelspurigkeit zu Artikel 8a. Es ist auch nicht möglich, das zu kontrollieren.
Sie sind zu Recht unter jenen gewesen, die gesagt haben: Die EO ist jetzt auch den Leuten nachgeworfen worden, die sie gar nicht haben wollten. In diesem Fall würden wir ja Tür und Tor öffnen, um genau das zu ermöglichen!
Deshalb bitten wir Sie, der Minderheit zu folgen und diese Ausweitung nicht zuzulassen.