Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10
Wortprotokoll
Ja, Sie sehen die komplizierte Fahne. Sie hat ihre Entstehungsgeschichte. Frau Graf und ich gehören sowohl der Minderheit II wie auch der Minderheit[NB]I an. Das ist kein Widerspruch, ich werde das entsprechend erklären.
Der Antrag der Minderheit II hat seine eigene Geschichte. Wir wollten diesen Antrag hier als Platzhalter festsetzen, weil wir festgestellt haben, dass verschiedene Branchen eben nicht berücksichtigt sind und dass es für sie keine Härtefallmöglichkeit gibt. Das war eigentlich der Ursprung des Antrags - es waren vor allem Massnahmen im Event- und Reisebereich. Auch die Schausteller waren damals noch nicht drin, sie hätte ich eigentlich in Absatz 1 subsumiert gesehen, aber sie waren dort in unserem Minderheitsantrag auch nicht explizit erwähnt. Der Nationalrat hat das nun meines Erachtens nachgebessert und in Absatz 1 eine Lösung gefunden, die eben gerade diese doch sehr, sehr hart gebeutelten Branchen bzw. Unternehmen einbezieht, indem der Bund insbesondere Unternehmen der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe in Härtefällen finanziell unterstützen kann.
Die Regelung der Minderheit II wäre gegenüber jener des Nationalrates noch etwas bestimmter. Es heisst nämlich dort "unterstützt [...] mit finanziellen Beiträgen", und beim Nationalrat heisst es nur "kann [...] finanziell unterstützen".
Nun sehen Sie aber, dass wir sehr nahe beisammen sind. Ich könnte jetzt mit der Präzisierung des Nationalrates bestens leben. Ich ziehe damit im Einvernehmen mit Frau Maya Graf den Antrag zu Absatz 1 als ersten Teil des Antrags der Minderheit II (Germann) zurück, möchte aber sicherheitshalber noch an Absatz 2 festhalten. Dieser Absatz betrifft die Ausrichtung von Beiträgen im Sinne einer Härtefallregelung. Absatz 3 ist in allen vier Fassungen wieder gleich.
Bei Absatz 1 finden Sie meinen Namen auch bei der Minderheit I (Bischof). Ich möchte, dass, wenn schon, klar ist, dass sich der Sitzkanton beteiligen muss. Man kann sich über Sinn und Unsinn dieser Beteiligung streiten. Es wurde aber bereits erwähnt: Wenn ein Kanton natürlich selbst Schliessungen anordnet oder in Sportstadien keine Zuschauer zulässt, während andere Kantone sie bis zu einem Drittel oder zur Hälfte öffnen, dann, finde ich, soll der Kanton durchaus zum Handkuss kommen und sich dort auch entsprechend beteiligen. Er hat ja schliesslich auch ein Interesse an den bei ihm angesiedelten Unternehmen. Darum meine ich, sei es richtig, wenn man auf den Sitzkanton abstellt und nicht einfach auf eine vage finanzielle Unterstützung der Kantone, die sich "entsprechend beteiligen", denn was heisst schon "entsprechend"? Ich glaube, es ist besser, wenn es mit dem Sitzkanton geregelt ist. Bei Absatz 1 tendiere ich zwischen Mehrheit und Minderheit I zur Minderheit I.
Bei Absatz 2 ist bei der Minderheit II, wie Sie sehen, eine A-Fonds-perdu-Regelung enthalten. In der Fassung des Nationalrates ist das ausführlicher geregelt. Das hat sicher Vorteile. Wenn aber "eine doppelte Unterstützung gemäss diesem Artikel und aufgrund anderer Massnahmen des Bundes" ausgeschlossen werden soll, dann frage ich mich, ob das klar ist. Hier wäre es vielleicht sinnvoll, noch einmal eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Der Ausschluss von Mehrfachbezügen gehört schon dazu, aber das könnte man sich gut auch in der Verordnung vorstellen.
Ich glaube nämlich, wenn ein Unternehmen das Recht hatte, Kurzarbeitsentschädigungen zu beziehen, dann war das bereits ein Bezug. Warum soll es nicht noch ein anderes Recht haben, wenn z. B. bei inhaberähnlichen Strukturen der Geschäftsführer, der auch Inhaber ist, ebenfalls etwas bekommen kann? Dann könnte man das bereits als doppelten Bezug auslegen. Da meine ich nun, das ist nicht im Sinne der Erfinder, sondern man soll hier die Flexibilität haben, und die ist vielleicht beim Nationalrat dann weniger gross als bei unserer Minderheit.
Wenn ich an diesem Absatz 2 festhalte, dann nur, um eine möglicherweise etwas präzisere Lösung zu finden. Ich glaube, Herr Bundeskanzler Thurnherr hat heute Morgen auch auf die Unschärfen bei den Härtefallmassnahmen in Artikel 8a Absatz 2 verwiesen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit I (Bischof) und bei den Absätzen 2 und 3 der Minderheit II (Germann) zu folgen.