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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-14

Wortprotokoll

Die Segelflugpiste auf dem Flugplatz Bern gehört zum Perimeter des Flugplatzes. Sie wird von den Vorgaben des Betriebsreglements und den publizierten Öffnungszeiten des Flugplatzes miterfasst. Auch ausserhalb der Betriebszeiten wird ein Flugplatz als im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt eingetragene Anlage nicht zu einer Aussenlandestelle, sondern bleibt ein Flugplatz. Es kann deshalb auch nicht von "Aussenlandungen", die als das "Abfliegen oder Landen ausserhalb von Flugplätzen" definiert sind, die Rede sein.

Der Bundesrat teilt gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen die Auffassung nicht, wonach ein Flugplatz seine rechtlich definierte Eigenschaft als Flugplatz ausserhalb der Betriebszeiten verliert. Selbstverständlich ist eine Landung in Notsituationen auf einem Flugplatz auch ausserhalb der Betriebszeiten möglich, dies gilt aber auch dann nicht als "Aussenlandung". Das BAZL hat diese Haltung sowohl der Segelfluggruppe als auch dem Flugplatz Bern kommuniziert. [PAGE 1414]