Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-14
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen auf einen Bericht des Bundesamtes für Umwelt eingehen. Dieses hat am 9. März dieses Jahres auf der Website die Messwerte der Phosphorbelastung in den Seen publiziert. Die Autoren schreiben, ein generelles Ziel für den Phosphorgehalt könne nicht festgelegt werden. Werte zwischen 15 und 20 Mikrogramm pro Liter Wasser entsprächen aber der vorgesehenen Zielgrösse. Weiter schreiben sie, diese Zielgrösse werde mittlerweile bei der Mehrzahl der Seen erreicht. Sie schreiben weiter, die Schweiz habe im internationalen Vergleich bezüglich der Belastung mit Phosphor sehr saubere Seen. Tatsächlich, wenn man die Werte des Phosphorüberschusses im Zeitraum von 1990 bis 2018 betrachtet, sieht man: Diese haben sich von 20[NB]000 Tonnen auf 5500 Tonnen reduziert. Auch bei den Nitratverlusten konnten in den vergangenen Jahren wesentliche Verbesserungen erzielt werden.
Bevor weitere Schritte beschlossen werden, sollte, meine ich, der unterschiedlichen Ausgangslage Beachtung geschenkt werden. Die Belastungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sind sehr unterschiedlich. So sind zum Beispiel die Nitratausschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Futterbaugebieten zum Teil tiefer als unter dem Waldboden. Ich attestiere, Schwierigkeiten gibt es, zum Beispiel beim intensiven Acker- und Gemüsebau, aber auch bei Golfplätzen oder bei Gartenbauten.
In seinem Zusatzbericht zur Agrarpolitik 2022 plus kam der Bundesrat zum Schluss, dass der Referenzwert als Ausgangspunkt für weitere Massnahmen um 16[NB]000 Tonnen oder um 15 Prozent gesunken ist, ohne dass man etwas verändert hat, einfach aufgrund einer anderen Messung oder einer anderen Beurteilung. Das ist für mich ein Indiz dafür, dass da die Ausgangslage eben noch sehr unsicher ist. Schlussendlich hat die Landwirtschaft zwischen 2012 und 2018 auch die eingesetzte Herbizidmenge um 31 Prozent reduziert. Gemäss Bundesamt für Statistik - ich beziehe mich auf die Taschenstatistik - wird nur bei 2 Prozent der Messstellen der Wert der Gewässerschutzverordnung, 0,1 Mikrogramm pro Liter, überschritten. Auch hier wird erwähnt, dass insbesondere unter Ackerland eine erhöhte Konzentration bestehe. Ich [PAGE 791] glaube, das sind Werte oder Verbesserungen, die sich sehen lassen können.
Wenn man eine gesamtheitliche Betrachtung vornehmen möchte, ist auch ein weiterer Bericht des Bundesamtes für Umwelt dienlich. Es untersuchte während eines Jahres die Wasserqualität des Rheins in Basel. Gemäss dem 2017 veröffentlichten Bericht fliessen innerhalb eines Jahres 65 Tonnen Industrie- und Haushaltschemikalien, 20 Tonnen Arzneimittel, 20 Tonnen künstliche Lebensmittelzusätze und 1 Tonne Pflanzenschutzmittel den Rhein hinunter. Es stammt[NB]also[NB]weniger als 1 Prozent aus dem Pflanzenschutzbereich.
Wo müsste man ansetzen, um schnell die grösste Wirkung zu erzielen? Ich stelle diese Fragen nur rhetorisch und erwarte keine Antwort. Unverständlich ist es dann aber für mich, wenn der Bundesrat kommuniziert, dass keines der Umweltziele in der Landwirtschaft erreicht sei. Das ist falsch; 7 Teilziele wurden erreicht, 23 teilweise erfüllt, und bei 9 Teilzielen gibt es gar keine Indikatoren. Das hat der Bundesrat inzwischen in seiner Antwort auf die Interpellation Müller Leo 19.4234 zugestanden.
Ich bin aber mit ihm absolut der Meinung, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht und dass sowohl beim Pestizideinsatz wie auch in Bezug auf die Nährstoffe Verbesserungen notwendig sind. Es ist jedoch falsch, nur die Landwirte an den Pranger zu stellen. Sie verwenden schliesslich Produkte, die bewilligt sind, die auf dem aktuellen Forschungs- und Wissensstand sind. Die Produkte werden auch mit moderner Technik, basierend auf den entsprechenden Richtlinien, angewendet. Die Lebensmittelproduktion ist schliesslich ein Abbild der übrigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklung.
Ich möchte jetzt nicht eine Lanze für Pflanzenschutzmittel brechen, aber halt trotzdem festhalten, dass diese es erlaubt haben, die Produktion zu rationalisieren, Schädlinge und konkurrenzierende Pflanzen in Grenzen zu halten und gesunde Lebensmittel in genügender Menge zu tiefen Preisen herzustellen.
Die Initiative "für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" will jetzt in der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sämtliche synthetischen Pestizide verbieten - das wären dann eben Pflanzenschutzmittel, Biozide und Tierarzneimittel. Auch Importe sollen davon betroffen sein. Sie nimmt damit kranke Tiere, geschädigte und faulende Früchte und Pflanzen sowie auch mehr Food Waste in Kauf. Ich glaube, das kann nicht das Ziel sein.
Ich möchte Ihnen hier auch einen Spiegel vorhalten: Wenn Sie sich krank fühlen, dann nehmen Sie wie selbstverständlich ein Medikament, ohne sich Gedanken darüber zu machen, dass die Abbauprodukte über die Kanalisation ja auch in die Gewässer gelangen. Sie verwenden auch Sonnencrème, und seit Corona desinfizieren Sie sich Ihre Hände mit Desinfektionsmittel, um gesund zu bleiben. Haben Sie schon mal auf die Packung geschaut, was das für Mittel sind? Sie enthalten Viruzide, Bakterizide, Fungizide. Auch bei diesen Produkten gibt es relevante und nicht relevante Metaboliten, und diese gelangen auch in die Umwelt, in die Gewässer: in Flüsse und Seen. Auch diese können schädlich sein.
Aber wie gesagt: Wir sind gehalten, den Einsatz von risikobehafteten Stoffen zu reduzieren. Mit der Festschreibung des Abbauplans zum Pflanzenschutz im Gesetz geht die Landwirtschaft einen richtigen Weg. Ich unterstütze diesen Weg und auch die gesetzten Abbauziele, die da genannt sind: Reduktion bis 2027 um 50 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015. Das sind hohe Ziele, aber wenn man geeint vorwärtsgeht, denke ich, ist das vertretbar. Diesbezüglich beantrage ich auch Eintreten auf den Entwurf zu dieser parlamentarischen Initiative zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden.
Zu weit geht mir aber der Abbauplan für Nährstoffe im Stickstoff- und Phosphorbereich. Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass ich in der Kommission gegen die Aufnahme dieser Bestimmung argumentiert und gestimmt habe. Die ganze Tragweite des Antrages konnte ich an der Sitzung selbst nicht ermessen; das ist auch mit ein Grund dafür, dass ich es dann leider verpasst habe, eine Minderheit einzureichen. Ich habe, wenn ich das öffentlich kommuniziert habe, auch kein Kommissionsgeheimnis verletzt.
Der Einzelantrag Rieder gibt uns jetzt die Möglichkeit, darüber zu beraten und zu befinden. Die bestrittenen Bestimmungen gehen nämlich sehr weit, und die Folgen sind nicht abschätzbar. Weder der Bundesrat noch die Branche oder interessierte Kreise konnten sich dazu äussern. Die Forderung, dass die Nährstoffverluste bei Stickstoff und Phosphor bis ins Jahr 2025 um 10 Prozent und bis ins Jahr 2030 um 20 Prozent gesenkt werden sollen, birgt Unklarheiten. Selbst die Methoden zur Erfassung der Grundlagen und, daraus folgend, die Absenkziele sind unklar. Im Ergänzungsbericht, welchen ich vorhin schon erwähnt habe, geht der Bundesrat ja aktuell von um 15 Prozent tieferen Werten aus, als er sie im Bericht zur Agrarpolitik festgehalten hat.
Die Auswertungen der Nitratkonzentration in Gewässerproben zeigen grosse Unterschiede. Das Futterbaugebiet hat praktisch keine Auswaschungen, zum Teil weniger als der Wald. Trotzdem würde es von diesen generellen Absenkzielen betroffen sein. Ähnliches gilt beim Phosphor. Betrachten Sie die Werte, die ich eingangs erwähnt habe, in den früheren Jahren, so stellen Sie fest, dass sie sehr viel tiefer sind.
Es ist verfehlt, bei einer solchen Ausgangslage eine pauschale Regelung ins Gesetz aufzunehmen. Ein gesamtheitlicher Blick täte gut, um dann an den neuralgischen Punkten anzusetzen. Die Gefahr einer Übersteuerung ist mit diesem Antrag gross. Wir wissen nicht, welche Auswirkungen diese Massnahmen auf die Ertragsmengen, auf deren Qualität, auf die einzelnen Regionen, auf die Betriebszweige, auf das Einkommen und auf die Inlandversorgung bzw. den Importbedarf haben könnten. Mangelernährung bei Pflanzen oder, als deren Folge, Rückkoppelungen könnten dann wieder zu einem höheren Pestizideinsatz führen. Deshalb sollten die Nährstoffe über die ganze Wertschöpfungskette betrachtet werden.
Die WAK möchte ja mit dem Postulat, welches sie eingereicht hat, vom Bundesrat verlangen, dass die Nährstoffe möglichst über die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden, d. h. eben von der Produktion über die Verarbeitung bis zum Konsum. Damit bestünde die Möglichkeit, dann in der Beratung der Agrarpolitik ab 2022 diese Absenkpfade auch im Bereich der Nährstoffe weiterzuverfolgen. Ich betone auch, dass die Sistierung der Agrarpolitik 2022 plus ja nicht ein Auf-die-lange-Bank-Schieben ist, sondern es ginge um zwei Jahre. Und da ich vorhin von den Jahren 1990 bis heute gesprochen habe, sind zwei Jahre Grundlagenarbeit, um die Beschlüsse dann besser fassen zu können, dazu in Relation zu setzen. Zwei Jahre sind in der Politik nicht eine lange Zeit, zwei Jahre sind vertretbar, insbesondere auch deshalb, weil sich ja dann die Bauern an veränderte Rahmenbedingungen anpassen können sollten.
Deshalb - ich komme zum Schluss - empfehle ich Ihnen, wie gesagt, auf diese Vorlage einzutreten. Ich empfehle Ihnen, im Bereich des Pestizideinsatzes der Kommission zu folgen. Der Bereich der Nährstoffverluste sollte aber herausgenommen werden. Diese Thematik sollte zusammen mit der Agrarpolitik 2022 plus weiterverfolgt werden, was spätestens - je nachdem, wie lange der Bundesrat für die Berichterstattung gemäss Postulat braucht - in zwei Jahren erfolgen kann. Damit hätten wir dann sicher auch Antworten auf berechtigte Anliegen von verunsicherten Landwirten, die vor allem im Futterbau tätig sind. Diese haben nämlich Respekt davor, dass eine solche Umsetzung die Rindviehhaltung und damit auch sie betreffen würde, obschon gerade die Rindviehhaltung am meisten auf die Gegebenheiten eines Standorts angepasst ist, weil ja die Futtergrundlage vor allem inländischer Herkunft ist und die Ausschwemmung ins Wasser und in die Umwelt am geringsten ist.
Ich empfehle Ihnen hiermit, dem diesbezüglichen Antrag Rieder zuzustimmen.