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Wicki Hans · Ständerat · 2020-09-14

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-14

Wortprotokoll

Nach dem fulminanten Feuerwerk von Kollege Zanetti will ich mich etwas kürzer fassen und versuchen, Sie wieder aufs Wesentliche zu fokussieren. Ich bin selbstverständlich wie Kollege Zanetti für Eintreten, und ich bin selbstverständlich derselben Ansicht, was seine Aussagen bezüglich des Kommissionsgeheimnisses betrifft. Die Aussagen, die er zum Kommissionsgeheimnis gemacht hat, kann ich zu hundert Prozent unterstützen. Das ist die erste erfreuliche Sache heute. Dass wir beide gleicher Meinung sind, ist ja sonst nur noch an einem Ort der Fall.

Die Risikoreduktion beim Einsatz von Pestiziden ist meines Erachtens ebenfalls ein Ziel, das in unser aller Interesse liegt. Dass in diese Richtung verbindliche Ziele festgeschrieben werden, ist entsprechend nachvollziehbar. So erscheint mir auch die grundsätzliche Konzeption unserer Vorlage, so, wie sie dahergekommen ist, sinnvoll und sachgerecht. Insbesondere geht eben auch - und das hat auch Kollege Zanetti gesagt - der Einbezug der betroffenen Branchen hier in die richtige Richtung. Damit kann man deren Erfahrungen einfliessen lassen und eine effiziente Zielerreichung ermöglichen. Nun, das habe ich in den vergangenen Tagen gemacht, und ich bin nach intensivem Studium der Mehrheitsanträge zusammen mit den ausgewiesenen - ausgewiesenen! - Fachkräften in meinem Kanton zum Schluss gekommen, dass mit den Anträgen etwas über das Ziel hinausgeschossen wird. Grundsätzlich stimmt es natürlich, was Kollege Zanetti gesagt hat: Es war in der Vernehmlassung - nur nicht in der Form, wie es jetzt daherkommt. Ob ich nur 8 oder 10 Prozent Reduktion mache oder ob ich 30 oder 20 Prozent Reduktion mache, das hat dann vielleicht schon noch irgendwelche Einflüsse. Deshalb muss ich sagen: Ja, es war in der Vernehmlassung, aber leider nicht in der Form, wie es jetzt daherkommt, und das ist eben genau der Punkt, auf den die LDK zu Recht hinweist: Angesichts der Tragweite dieser Änderung wäre eine neue Vernehmlassung angebracht gewesen.

Zudem sind mehrere Änderungen auch inhaltlich nicht nachvollziehbar. Exemplarisch weise ich etwa auf Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes hin. Der Antrag dazu verlangt nun neu eine Nährstoffbilanz mit begrenzten Nährstoffverlusten pro Bauernhof. Diese Thematik wurde auch schon diskutiert. Dazu hat sich auch die BPUK klar geäussert. Sie strebt aber eine schweizweite Bilanz an, nicht einen Vergleich pro Betrieb. Das darf man durchaus anders sehen. Das hat aber nichts mit dem Grundsatz zu tun, da gebe ich Kollege Zanetti recht. Aber es gibt schon noch Unterschiede, die eben einer gewissen fachlichen Vernehmlassung bedurft hätten. Aus diesem Grund, muss ich Ihnen sagen, wird die Lösung, die damals eigentlich bestanden hat, durch den genannten zusätzlichen Antrag der Kommission wieder auf der ganzen Linie untergraben. So hält sogar die BPUK fest, dass die Begrenzung der Nährstoffverluste zum heutigen Zeitpunkt noch zu wenig ausgereift sei und zudem nicht glaubwürdig erhoben werden könne. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Im Zeitalter der Digitalisierung und was weiss ich ist man nicht fähig, diese Erhebung überhaupt zu machen. Wenn die Begrenzung schon nicht erhoben werden kann, ist eine solche Regelung auch nicht vollzugstauglich und nützt dann weder der Umwelt noch der Landwirtschaft.

Diese Problematik zieht sich durch mehrere der neuen Kommissionsanträge hindurch. Für das Thema der Kollision mit dem kantonalen Recht weise ich überdies noch einmal auf das Schreiben der Landwirtschaftsdirektoren hin. Es wäre schade, nun das Fuder etwas zu überladen. Bleiben wir daher auf sicherem Boden und schaffen wir einen Erlass, der die Rechtssicherheit wahrt und sich auch in der Praxis bewähren wird.

Ich empfehle Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge Rieder zu unterstützen.