Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat diese Legislaturplanung, Sie haben es gehört, Ende Januar 2020 verabschiedet, das heisst also noch vor der Corona-Krise. Anlässlich zusätzlicher Sitzungen der ständerätlichen Kommission Ende Mai und jetzt auch Ihrer Kommission im August konnten aber noch wichtige Ergänzungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen werden. Selbstverständlich wird die Arbeit des Bundesrates, ich habe es vorhin schon erwähnt, während der letzten Monate dieses Jahres noch evaluiert werden, und die gewonnenen Erkenntnisse werden natürlich auch in dieser Legislatur berücksichtigt werden. Aus zeitlichen Gründen war es aber einfach nicht möglich, die Ergänzungen und Aktualisierungen bereits jetzt umfassend in die Legislaturplanung aufzunehmen. Denn wie gesagt: Zuerst müssen wir unsere Arbeiten evaluieren, bevor man die richtigen Lehren daraus ziehen kann. Darum können wir uns heute auch noch nicht auf die reine Aufarbeitung konzentrieren. Umso wichtiger ist es, dass im Erstrat eine präambelähnliche Klausel aufgenommen wurde, die klarstellt, dass diese Legislaturplanung am einen oder anderen Ort lückenhaft erscheinen möge, wenn man sie während der Legislatur zur Hand nehme. Zudem werde der eine oder andere Bereich im Lichte der Corona-Krise vielleicht auch eine andere Gewichtung erhalten.
Ich möchte gerne nochmals kurz festhalten, was mit der Legislaturplanung überhaupt bezweckt wird. Es handelt sich hier ja nicht wie in anderen Staaten um ein klassisches Regierungsprogramm, das nach den Wahlen und der Regierungsbildung erarbeitet wird. Der Stellenwert der Legislaturplanung liegt in der Schweiz darin, dass sie ein Rechenschafts- und Kommunikationsinstrument des Bundesrates über die strategische Ausrichtung und das politische Arbeitsprogramm der nächsten vier Jahre ist.
Die Legislaturplanung 2019-2023 setzt auf Kontinuität, was einige kritisiert haben. Ich denke aber, dass Kontinuität auch eine der Stärken unseres Landes ist. Die drei Schwerpunkte der vergangenen Legislatur - Wohlstand, Zusammenhalt, Sicherheit - werden ebenso weitergeführt wie die strategische Ausrichtung der Leitlinien.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die drei Leitlinien auch aus heutiger Sicht und gerade auch nach den Erfahrungen der letzten Monate richtig sind und dass die Verfolgung dieser wichtigsten Oberziele fortgesetzt werden soll, allerdings ergänzt mit zwei weiteren Prioritäten, nämlich mit dem Schutz des Klimas und mit der Digitalisierung sowie ausserdem mit dem Voranbringen der Beziehung mit der Europäischen Union. Damit bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass aus seiner Sicht die Ereignisse, die Trends und die Entwicklungen der letzten Legislatur aufzeigen, dass in einzelnen Politikbereichen zusätzlicher Handlungsbedarf und, wie gesagt, beim Schutz des Klimas sogar erheblicher Handlungsbedarf besteht. Diese Überlegungen des Bundesrates spiegeln sich in den Anpassungen der Leitlinien sowie auch in den Zielen und den Massnahmen wider.
Im Sinne einer kohärenten Regierungspolitik ist die Legislaturplanung mit anderen Planungsinstrumenten und Strategien des Bundesrates verknüpft, nämlich mit dem Legislaturfinanzplan, mit der mittelfristigen Personalplanung, mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung und weiteren Strategien.
Der Legislaturfinanzplan zeigt die finanzielle Entwicklung auf. Er ist natürlich jetzt mit der Corona-Krise auch schon wieder überholt worden, aber wir werden uns da sicher wieder auf den neuesten Stand bringen.
Die mittelfristige Personalplanung ermöglicht Ihnen, eben auch die Entwicklung im Personalbereich vorauszusehen und die Legislaturplanung neu zusätzlich mit der Personalplanung zu verknüpfen.
Die Berichterstattung zur Legislaturplanung soll auch die engere Verknüpfung mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung widerspiegeln. Diese Strategie Nachhaltige Entwicklung ist allerdings etwas verzögert.
Zum Schluss möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass Sie sich in den letzten Jahren und Legislaturen immer wieder überlegt haben, diese Legislaturplanung zu verändern, anders zu behandeln - anders vorzugehen -, schlussendlich aber dann immer daran festgehalten haben. [PAGE 1448]
Ich möchte noch etwas sagen: Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Eine Rückweisung bringt, glaube ich, jetzt nicht das, was Sie sich davon erhoffen. Ihre Kommission hat sehr viele Änderungen, neue Begehren hineingebracht, die Sie im Rahmen der Detailberatung hier noch anschauen und diskutieren können.
Ich möchte noch etwas zur Detailberatung sagen. Ihre Kommission hat wie gesagt viele Änderungen, auch viele Ergänzungen vorgenommen. Ich werde mich heute namens des Bundesrates dort äussern, wo es in Ihrer Kommission eine Mehrheit und eine Minderheit gibt. Dort, wo Ihre Kommission eine neue Bestimmung eingefügt oder Änderungen vorgenommen hat, werde ich mich vorwiegend im Rahmen der Einigungskonferenz im Namen des Bundesrates äussern - abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen, bei welchen ich explizit eine Abstimmung verlange, um die Position des Bundesrates hier noch zu vertreten. Aber grundsätzlich werde ich mich nur dort äussern, wo Ihre Kommission noch mit Minderheiten und Mehrheiten in den Rat gekommen ist.