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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-18

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage, ob unverheirateten Paaren mit minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern im gemeinsamen Haushalt ein Wahlrecht zwischen der gemeinsamen Veranlagung bzw. dem Splitting zustehen soll. Ihre Kommission beantragt Ihnen, dieses Wahlrecht zu streichen. Herr Bundespräsident Villiger hat bereits gestern Ausführungen zum Wahlrecht gemacht. Es geht darum, dass zum einen die Kantone einen erheblichen Mehraufwand befürchten, indem bei unverheirateten Paaren mit Kindern Abklärungsbedarf bestehe, der wohl von den Steuerverwaltungen geleistet werden müsste. Das war eine der Sorgen, welche die Kantonsvertreter geäussert haben. Die Kantone befürchten auch ein gewisses Missbrauchspotenzial. Es kommt hinzu, dass dieses Wahlrecht nur den unverheirateten Paaren zustehen würde, während die verheirateten Paare kein Wahlrecht hätten. Wenn das Einkommen der Partner in etwa gleich ist, gibt es gewisse Konstellationen, wo das Wahlrecht für verheiratete Paare vorteilhafter wäre.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, Artikel 9a betreffend das Wahlrecht zu streichen.