Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2020-09-14
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-14
Wortprotokoll
In Ergänzung zu Kollege Jans möchte ich Sie noch auf unsere Minderheit II zur Massnahme 35 in Artikel 14 hinweisen. In dieser Massnahme 35 sieht man eine wunderbare Entwicklung zwischen der bundesrätlichen Vorlage, der Debatte im Ständerat und jetzt der Debatte im Nationalrat. Der Bundesrat wählte eine Formulierung, die [PAGE 1476] so quasi fast passiv die Zustimmung für alles postulierte, was bei Dublin-Reformen auf uns zukommt, Zustimmung zu dem, was andere für uns entscheiden. Der Ständerat hat das aus meiner Sicht sehr positiv weiterentwickelt, indem er auch die verfassungsrechtliche Voraussetzung integriert hat und nicht einfach die Zustimmung postuliert hat, sondern verlangt, die entsprechenden Entscheide seien zu fällen.
Damit kommen wir zur Minderheit III, die hier von meiner Seite formuliert ist. Wir glauben, es ist noch mehr bei der Dublin-Reform. Wir müssten auch die Kraft haben, an dieser Stelle die Menschenrechtsdimension und immer wieder den Schutz der Menschenrechte zu thematisieren. Dublin ist ein schwieriges Unterfangen. Aber es ist, glaube ich, falsch, wenn man einfach sagt, man müsse die Entscheide übernehmen, vielmehr gibt es einen nationalstaatlichen Entscheidungsspielraum. Diesen nationalstaatlichen Entscheidungsspielraum unter Berücksichtigung des Schutzes der Menschenrechte sollten wir tatsächlich auch ausnützen. Es stimmt zwar: Das europäische Recht setzt einen Rahmen - aber es ist nicht so, dass der einzelne Staat gar nichts mehr umsetzen kann.
Wir glauben sogar, dass es in diesen Zeiten, die wir erleben - mit Flüchtlingsdramen an allen Ecken -, sehr wichtig ist, dass die Würde des Menschen, eine wichtige Verfassungsbestimmung, wirklich ins Zentrum gestellt wird und nicht einfach nur repressive Elemente übernommen werden. In dem Sinne möchte ich Sie bitten, der Minderheit II (Nussbaumer) zu folgen, und es Ihnen auch noch einmal ganz konkret erläutern: Es ist nicht so, dass der Grenzaussenschutz einfach blind übernommen wird. Es gibt auch Möglichkeiten, anzumahnen, dass beim Aussengrenzschutz der Europäischen Union die entsprechende Aufsicht stattfindet. Es ist auch richtig, wenn wir als Einzelstaat innerhalb des Dublin-Abkommens die Transparenz erhöhen. Wenn Aussengrenzen verletzt werden, wenn Menschenrechtsverletzungen stattfinden, z. B. durch die kroatische Polizei, ist es auch richtig, dass wir diese als Einzelstaat dann auch untersuchen. In dem Sinne ist die Formulierung richtig: Sie beinhaltet die Entwicklung von einer passiven Zustimmung zu einer verfassungsrechtlichen Voraussetzung, ergänzt mit der Menschenrechtsdimension.
Ich bitte Sie, bei Artikel 14 Ziffer 35 der Minderheit II (Nussbaumer) zu folgen.